Lehraufenthalte mit Erasmus+

Erasmus+ STA-Mobilitäten
Sie möchten an einer Partnerhochschule der Universität Potsdam unterrichten? Sie möchten Lehrerfahrungen sammeln oder sich mit Kolleg*innen im Europäischen Ausland zu gemeinsamen Lehrinhalten und -methoden austauschen? Dann nutzen Sie das Erasmus-Programm für Lehrende!
Das Programm Erasmus+ fördert Lehraufenthalte an europäischen Partnerhochschulen, mit denen die Universität Potsdam ein Abkommen (Inter-institutional Agreement) geschlossen hat. Auch eine Kombination aus Lehr- und Fortbildungsaufenthalt ist möglich.
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Sie können sich um einen Lehraufenthalt bewerben, wenn Sie ein Vertragsverhältnis mit der Universität Potsdam haben:
- Professor*innen und andere Lehrende mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
- Lehrende ohne Dotierung
- Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
- Emeritierte Professor*innen und pensionierte Lehrende
- Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
Was sind die Vorteile einer Lehrmobilität mit Erasmus+?
Es gibt viele gute Gründe für einen Lehraufenthalt mit dem Erasmus-Programm:
- Sie sammeln wertvolle internationale Lehrerfahrung und tauschen sich mit Kolleg*innen in Ihrem Fachgebiet aus.
- Die Lehraufenthalte sind ein wichtiges Instrument der Partnerschaftspflege.
- Junge Wissenschaftler*innen können sich ein internationales Netzwerk aufzubauen.
- Ein mit Erasmus-Mitteln geförderter Aufenthalt entastet die Mittel des Lehrstuhls.
- Ihr Aufenthalt stärkt die europäische Dimension der Gasthochschule,
- Ihr Lehrangebot ergänzt das der Gasthochschule und Sie vermitteln Studierenden, die nicht im Ausland studieren wollen oder können, wertvolles Fachwissen.
- Auch die Potsdamer Studierenden profitieren von Ihrer internationalen Erfahrung und deren Einfluss auf Lehrformate an der U Potsdam.
Was sind mögliche Formate?
Das Erasmus-Programm fördert Lehraufenthalte verschiedener Formate bei einem Lehrdeputat von 8 Unterrichtsstunden je angefangene Woche:
- Gastvorträge
- Blockseminare
- Lehre in Kombination mit Entwicklung von Lehrmaterialien
- Lehre in Kombination mit Entwicklung neuer Studiengänge
- Lehre in Kombination mit Hospitation/ Weiterbildung (Reduzierung Lehrdeputat auf 4h)
Mit Erasmus-Mitteln können keine Reisen zur Anbahnung von Kooperationen, keine Forschungsaufenthalte und keine Konferenzen gefördert werden.
Wie finde ich die richtige Hochschule?
Eine Übersicht der Partnerhochschulen der verschiedenen Fächer inklusive der Ansprechpersonen in Ihrem Institut finden Sie hier:
https://www.uni-potsdam.de/de/international/outgoing/studium/erasmus/koordinatoren
Sollten für Ihr Fach besonders relevante Partner fehlen, kontaktieren Sie gern die Austauschkoordinator*innen und besprechen Sie mögliche neue langfristige Kooperationen.
Was wird gefördert?
Der Minimalaufenthaltszeitraum für einen Lehraufenthalt im Erasmus-Programm beträgt zwei Arbeitstage, 60 Tage ist der Höchstförderzeitraum (reine Reisetage sind dabei nicht enthalten).
An der Universität Potsdam werden im Rahmen des Aufenthalts die tatsächlich entstandenen Reisekosten nach Bundesreisekostengesetz erstattet.
Gefördert werden Reisekosten, dazu zählen: Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Auslandstagegelder gem. Länderpauschale (siehe Intranet).
Aktuell werden an der Universität Potsdam Aktivitäten von maximal ein bis zwei Wochen gefördert. Nur in begründeten Ausnahmefällen können auch längere Aufenthalte finanziert werden.
Die im Erasmus-Programm vorgesehenen Pauschalen finden keine Anwendung. Die folgende Übersicht dient der Orientierung.
Die folgend gelisteten Aufenthaltskosten (Stückkosten) werden an der Universität Potsdam nicht angewandt (s.o.)!
Tagespauschale (bis zum 14. Aufenthaltstag, 15.-60. Aufenthaltstag: 70 % des Tagessatzes):
Betrag | Zielland |
---|---|
140 € | Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn |
160 € | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern |
180 € | Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden Andorra, Färöer-Inseln, Monaco, San Marino, Schweiz, Vatikanstaat, Vereinigtes Königreich |
190 € | EUF-Partnerländer, sonstige Länder weltweit |
Die folgend gelisteten Entfernungspauschalen - werden an der Universität Potsdam nicht angewandt (s.o.)!
Reisekostenpauschale (Berechnungsgrundlage: einfache Strecke gemäß Distance Calculator) mit konventionellen bzw. emissionsarmen Verkehrsmitteln:
Entfernung | Betrag |
---|---|
bis 99 km | 28 € bzw. 56 € |
100-499 km | 211 € bzw. 285 € |
500-1.999 km | 309 € bzw. 417 € |
2.000-2.999 km | 395 € bzw. 535 € |
3.000-3.999 km | 580 € bzw. 785 € |
4.000-7.999 km | 1.188 € |
ab 8.000 km | 1.735 € |
Wie bewerbe ich mich?
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal. Aktuell sind die Fristen (30.06./ 30.11.) ausgesetzt. Die Bewerbung ist fortlaufend möglich. Sie sollten mindestens 2 Monate Vorlaufzeit einplanen. Bei Aktivitäten, die sich kurzfristig ergeben, kontaktieren Sie uns bitte zusätzlich telefonisch.
Bitte formulieren Sie aussagekräftige Antworten und gehen Sie explizit auf das von Ihnen angebotene Lehrvorhaben an der Gasthochschule ein.
Nach welchen Kriterien wird gefördert?
Förderfähige Vorhaben werden im Rahmen der verfügbaren Mittel finanziert. Ziel ist es, möglichst viele Lehrende 'mobil' zu machen und eine Auslandserfahrung zu ermöglichen, daher werden kurze Aufenthalte bevorzugt. Wir möchten ausdrücklich junge Wissenschaftler*innen ermutigen, einen Antrag zu stellen. Weiterhin ausdrücklich erwünscht sind Mobilitäten an unsere Partner innerhalb der europäischen Hochschulallianz EDUC.
Wie geht es dann weiter?
Rückmeldung (Bewilligung/ Ablehnung) und Dienstreiseantrag
Mobility Agreement
Grant Agreement
Abschlag (optional)
Confirmation of Stay
EU Survey
Reisekostenabrechnung
Erforderliche Unterlagen im Überblick
Für das Erasmus+ Programm müssen folgende Unterlagen vollständig vorliegen, damit eine Förderung erfolgen kann:
1. Dienstreiseantrag
Die Angaben für den Dienstreiseantrag entnehmen Sie der Bewilligung. Der Dienstreiseantrag wird zunächst an das International Office zur Finanzprüfung (durch Sandra Nothmann) übermittelt und abschließend vom Dienstvorgesetzten genehmigt. Abschlagszahlungen (80% der Fördersumme) können gemäß den Regularien der Universität Potsdam frühsten 30 Tage vor Beginn der Mobilität beantragt werden. Wenden Sie sich dazu bitte an Frau Sandra Nothmann.
2. Mobility Agreement
Mit der Bewilligung erhalten Sie das Mobility Agreement, das Sie bitten ausfüllen und durch die Partnerinstitution unterschreiben lassen (hier genügt eine gescannte Version). Mit dem Mobility Agreement vereinbaren Sie Art, Zweck und Dauer der Aktivität mit der aufnehmenden Einrichtung.
3. Grant Agreement
Wenn Sie das Mobility Agreement eingereicht haben, erhalten Sie das Grant Agreement (Stipendienvertrag) per E-Mail. Dieses muss vor Beginn der Mobilität von Ihnen und dem International Office im Original unterschrieben werden. Eine Weiterleitung an die Partnerinstitution ist nicht erforderlich. Das Grant Agreement enthält Angaben zur Förderdauer, zu Ihren Rechten und Pflichten.
4. Confirmation of Stay
Mit dem Grant Agreement erhalten Sie vom International Office auch das Confirmation of Stay, dass von der Partnerinstitution ausgefüllt wird. Bitte achten Sie darauf, dass die angegebenen Daten mit dem Grant Agreement übereinstimmen.
5. EU Survey (Fragebogen)
Nach Abschluss der Mobilität erhalten Sie per E-Mail die Einladung zum Ausfüllen des EU-Fragebogens.
6. Reisekostenabrechnung
Analog zu Dienstreisen im Inland, muss für den mit Erasmus-Mitteln geförderter Lehraufenthalt eine Reisekostenabrechnung eingereicht werden. Leiten Sie alle relevanten Unterlagen (Abrechnungsformular, Dienstreiseantrag, Rechnungen, Tickets, Belege sowie dazugehörige Zahlungsnachweise) im International Office ein. Die Berechnung des Erstattungsbetrags sowie die Auszahlung erfolgt im D4.
Haben Sie besondere Bedürfnisse?
Mitarbeitende mit Behinderung, chronischen Erkrankungen oder Kindern (wenn das/die Kind/er mitreisen) können im Erasmus+ Programm eine Sonderförderung erhalten. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des DAAD. Ein Antrag über die Erstattung der tatsächlichen Mehrkosten (bis zu € 15.000/Mobilität) kann durch die Hochschule gestellt werden. Sprechen Sie uns dazu frühzeitig an!
Weitere Informationen
Erasmus+ Hochschulkoordinatorin
Pia Kettmann
Campus Am Neuen Palais
International Office
Am Neuen Palais 10
Haus 8, Raum 0.38
14469 Potsdam
Finanzielle Abwicklung
Sandra Nothmann
Campus Am Neuen Palais
International Office
Am Neuen Palais 10
Haus 8, Raum 1.05
14469 Potsdam