Lehraufenthalte mit Erasmus+
Erasmus+ STA-Mobilitäten
Die Mobilität von Lehrenden zu fördern ist der Universität ein Anliegen im Rahmen der Internationalisierungsstrategie für die kommenden Jahre. Im deutschlandweiten Vergleich hat die Universität Potsdam 2019 erneut sehr gut abgeschnitten. Die Studie zur „Internationalität von Hochschulen“, die der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) gemeinsam mit der Hochschulrektorenkonferenz und der Alexander von Humboldt-Stiftung durchführt, hat es wieder gezeigt: Bei den ausreisenden Lehrenden liegt die Universität Potsdam auf Platz 2! Bei den einreisenden Lehrenden sogar auf Platz 1! Darauf können Sie ebenso stolz sein wie wir!
Das Programm Erasmus+ fördert Lehraufenthalte an europäischen Partnerhochschulen, mit denen die Universität Potsdam ein Abkommen (Inter-institutional Agreement) geschlossen hat. Sie sollen durch Ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, mit Ihrem Lehrangebot das der Gasthochschule ergänzen und Ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.
Auch die Potsdamer Studierenden profitieren natürlich von Ihrer internationalen Erfahrung. Bei der Dozierendenmobilität soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden. Ihr Lehraufenthalt muss mindestens acht Unterrichtsstunden pro Woche umfassen.
Sie können sich um einen Lehraufenthalt bewerben, wenn Sie ein Vertragsverhältnis mit der Universität Potsdam haben. Bewerben können sich auch Dozierende ohne Dotierung, Lehrbeauftragte mit Werkverträgen, emeritierte ProfessorInnen und pensionierte Lehrende. Der Minimalaufenthaltszeitraum für einen Lehraufenthalt wurde von der EU-Kommission auf zwei Arbeitstage festgelegt. Zwei Monate ist der Höchstförderzeitraum (Reisetage sind dabei nicht enthalten).
Eine Finanzierung ist nur dann möglich, wenn die aktuellen Reisewarnungen, die Hygienevorschriften und die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder bzw. Gebiete beachtet werden.
Die Bewilligungen werden spätestens einen Monat nach Ende der Antragsfrist per E-Mail versendet.
Es können auch nach Ablauf der Ausschreibungsfrist Anträge gestellt werden, die je nach Verfügbarkeit der Mittel berücksichtigt werden.