Fort- & Weiterbildungen mit Erasmus+

Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (Erasmus+ STT)
Sie möchten an einer Fortbildung im europäischen Ausland teilnehmen, Ihre Sprachkenntnisse verbessern oder die Arbeitsweise an einer unserer Partnerhochschulen kennenlernen? Dann nutzen Sie das Erasmus-Programm für Mitarbeitende!
Das Erasmus-Programm ist vielen als Austauschprogramm für Studierende bekannt. Doch auch wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Mitarbeitende der Universität können von dem Programm profitieren: Erasmus+ bietet die Möglichkeit, zum Erfahrungsaustausch zu Partnern zu reisen, Hospitationen wahrzunehmen, Sprachkurse zu absolvieren oder sich anderweitig fortzubilden. Das Programm steht allen Beschäftigten der Hochschule offen: von Auszubildenden bis zur Hochschulleitung.
Wer kann teilnehmen?
nicht-wissenschaftliche Mitarbeiterin im ZfQ„Der fachliche Austausch mit Kolleg*innen der EDUC-Partneruniversitäten hat mir neue Perspektiven auf die Didaktisierung und Umsetzung von länderübergreifenden kollaborativen Online-Kursen gegeben. Besonders wertvoll war es, sich über Wissen und Erfahrungen zur Umsetzung von Online-Kursen auszutauschen und Gelerntes gleich vor Ort an konkreten Beispielen zu erproben.“
Mit Erasmus-Mitteln kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen (inkl. Auszubildende) gefördert werden, z.B.:
- Allgemeine & technische Verwaltung
- Bibliotheken
- Fachbereiche
- Finanzen
- International Office
- Öffentlichkeitsarbeit
- Studienberatung
- Lehrende
- …
Voraussetzung für die Förderung ist ein Anstellungsverhältnis mit der UP. Eine wiederholte Förderung durch Erasmus+ ist möglich – Erstbewerber*innen haben jedoch Priorität.
Wie finde ich die richtige Weiterbildung?
Die Weiterbildungen müssen einen konkreten Bezug zu Ihrer Arbeit an der UP haben. Daher sollten Sie selbst recherchieren, was inhaltlich und zeitlich zu Ihrer Arbeit passt. Der Aufenthalt kann, muss aber nicht an einer Partnerhochschule der UP stattfinden. Grundsätzlich können die Mobilitäten an einer in einem Programmland ansässigen Einrichtung (Unternehmen, öffentliche Stellen, Forschungseinrichtungen, Bildungszentren oder gemeinnützigen Organisationen) stattfinden.
Bei Sprachkursanbietern sind Sie frei in der Wahl der passenden Sprachschule. Anschließend stimmen Sie sich mit Ihrer/m Vorgesetzen ab. Der Erasmus+ Aufenthalt gilt als Arbeitszeit, es müssen weder Urlaub noch eine Bildungsfreistellung beantragt werden.
Aktuelle Staff Weeks finden Sie hier: http://staffmobility.eu/staff-week-search
Hinweis: Für Aktivitäten, die keine direkte Relevanz für Ihre Arbeit an der UP haben, können Sie eine Bildungsfreistellung („Bildungsurlaub“) beantragen. Die Kosten hierfür sind selbst zu tragen. Eine Förderung aus Erasmus-Mitteln ist nicht möglich.
Wenn Sie Zweifel haben, ob ihr Vorhaben förderfähig ist, kontaktieren Sie uns gern.
Was sind mögliche Formate?
Es können Auslandsaufenthalte gefördert werden, die mindestens 2 Tage und maximal 60 Tage dauern. Mögliche Aktivitäten sind:
- Teilnahme an Staff Weeks
- Hospitationen/Job Shadowing
- Teilnahme an Workshops und Seminaren
- Teilnahme an Sprachkursen (hauptsächlich Englisch)
- Teilnahme an Blended Intensive Programmes (BIPs) an Partnerhochschulen der UP
Die Teilnahme an Konferenzen kann nicht gefördert werden.
Was wird gefördert?
An der Universität Potsdam werden im Rahmen des Aufenthalts die tatsächlich entstandenen Reisekosten nach Bundesreisekostengesetz erstattet.
Gefördert werden Reisekosten, dazu zählen: Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Auslandstagegelder gem. Länderpauschale (siehe Intranet). Zusätzlich können Teilnahmegebühren oder Kurspauschalen (teil-)finanziert werden. Gebühren können aktuell mit bis zu 400 EUR pro Woche finanziert werden.
Aktuell werden an der Universität Potsdam Aktivitäten von maximal ein bis zwei Wochen gefördert. Nur in begründeten Ausnahmefällen können auch längere Aufenthalte finanziert werden.
Die im Erasmus-Programm vorgesehenen Pauschalen finden keine Anwendung. Die folgende Übersicht dient der Orientierung.
Die folgend gelisteten Aufenthaltskosten (Stückkosten) werden an der Universität Potsdam nicht angewandt (s.o.)!
Tagespauschale (bis zum 14. Aufenthaltstag, 15.-60. Aufenthaltstag: 70 % des Tagessatzes):
Betrag | Zielland |
---|---|
140 € | Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn |
160 € | Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern |
180 € | Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden Andorra, Färöer-Inseln, Monaco, San Marino, Schweiz, Vatikanstaat, Vereinigtes Königreich |
190 € | EUF-Partnerländer, sonstige Länder weltweit |
Die folgend gelisteten Entfernungspauschalen - werden an der Universität Potsdam nicht angewandt (s.o.)!
Reisekostenpauschale (Berechnungsgrundlage: einfache Strecke gemäß Distance Calculator) mit konventionellen bzw. emissionsarmen Verkehrsmitteln:
Entfernung | Betrag |
---|---|
bis 99 km | 28 € bzw. 56 € |
100-499 km | 211 € bzw. 285 € |
500-1.999 km | 309 € bzw. 417 € |
2.000-2.999 km | 395 € bzw. 535 € |
3.000-3.999 km | 580 € bzw. 785 € |
4.000-7.999 km | 1.188 € |
ab 8.000 km | 1.735 € |
Wie bewerbe ich mich?
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Bewerbungsportal. Aktuell sind die Fristen (30.06./ 30.11.) ausgesetzt. Die Bewerbung ist fortlaufend möglich. Sie sollten mindestens 2 Monate Vorlaufzeit einplanen. Bei Aktivitäten, die sich kurzfristig ergeben, kontaktieren Sie uns bitte zusätzlich telefonisch.
Für die Bewerbung ist die schriftliche Zustimmung der/des Vorgesetzten erforderlich. Alle anderen relevanten Angaben werden im Formular abgefragt. Bitte formulieren Sie aussagekräftige Antworten.
Nach welchen Kriterien wird gefördert?
Ziel ist es, möglichst viele Mitarbeitende 'mobil' zu machen und eine Auslandserfahrung zu ermöglichen. Die jeweilige Fort- bzw. Weiterbildung muss für Ihre Tätigkeit an der Universität Potsdam relevant sein. Ausdrücklich erwünscht sind Kurse zur Verbesserung der Englischkenntnisse und Mobilitäten an unsere Partner innerhalb der europäischen Hochschulallianz EDUC. Auch werden Mitarbeitende, die bisher keine Mobilität in Anspruch genommen haben, bevorzugt gefördert.
Lehrende weisen wir auf die Möglichkeit hin, im Rahmen der Lehrmobilitäten (STA) (verlinken) an Partnerhochschulen zu reisen. Hier ist auch eine Kombination aus Lehre und Weiterbildung möglich.
Wie geht es dann weiter?
Rückmeldung (Bewilligung/ Ablehnung) und Anordnung
Mobility Agreement
Grant Agreement
Abschlag (optional)
Confirmation of Stay
EU Survey
Reisekostenabrechnung
Erforderliche Unterlagen im Überblick
Für das Erasmus+ Programm müssen folgende Unterlagen vollständig vorliegen, damit eine Förderung erfolgen kann:
1. Anordnung
Nach der Bewilligung Ihrer Erasmus-Mobilität ordnet das Personaldezernat die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme an. Die Anordnung ersetzt den Dienstreiseantrag. Es ist nicht erforderlich, zusätzlich einen Dienstreiseantrag zu stellen.
2. Mobility Agreement
Mit der Bewilligung erhalten Sie das Mobility Agreement, das Sie bitten ausfüllen und durch die Partnerinstitution unterschreiben lassen (hier genügt eine gescannte Version). Mit dem Mobility Agreement vereinbaren Sie Art, Zweck und Dauer der Aktivität mit der aufnehmenden Einrichtung.
3. Grant Agreement
Wenn Sie das Mobility Agreement eingereicht haben, erhalten Sie das Grant Agreement (Stipendienvertrag) per E-Mail. Dieses muss vor Beginn der Mobilität von Ihnen und dem International Office im Original unterschrieben werden. Eine Weiterleitung an die Partnerinstitution ist nicht erforderlich. Das Grant Agreement enthält Angaben zur Förderdauer, zu Ihren Rechten und Pflichten.
4. Confirmation of Stay
Mit dem Grant Agreement erhalten Sie vom International Office auch das Confirmation of Stay, dass von der Partnerinstitution ausgefüllt wird. Bitte achten Sie darauf, dass die angegebenen Daten mit dem Grant Agreement übereinstimmen.
5. EU-Survey (Fragebogen)
Nach Abschluss der Mobilität erhalten Sie per E-Mail die Einladung zum Ausfüllen des EU-Fragebogens.
6. Reisekostenabrechnung
Analog zu Dienstreisen im Inland, muss für die mit Erasmus-Mitteln geförderte Weiterbildungsmaßnahme eine Reisekostenabrechnung eingereicht werden. Leiten Sie alle relevanten Unterlagen (Abrechnungsformular, Kopie der Anordnung, Rechnungen, Tickets, Belege sowie dazugehörige Zahlungsnachweise) im International Office ein. Die Berechnung des Erstattungsbetrags sowie die Auszahlung erfolgt im D4.
Haben Sie besondere Bedürfnisse?
Mitarbeitende mit Behinderung, chronischen Erkrankungen oder Kindern (wenn das/die Kind/er mitreisen) können im Erasmus+ Programm eine Sonderförderung erhalten. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des DAAD. Ein Antrag über die Erstattung der tatsächlichen Mehrkosten (bis zu € 15.000/Mobilität) kann durch die Hochschule gestellt werden. Sprechen Sie uns dazu frühzeitig an!
Erasmus+ Hochschulkoordinatorin
Pia Kettmann
Campus Am Neuen Palais
International Office
Am Neuen Palais 10
Haus 8, Raum 0.38
14469 Potsdam
Finanzielle Abwicklung
Sandra Nothmann
Campus Am Neuen Palais
International Office
Am Neuen Palais 10
Haus 8, Raum 1.05
14469 Potsdam