Skip to main content

Erasmus+ europaweit

Mobilität mit Programmländern (KA131)

Ausschnitt eines Globus mit Blick auf Europa
Foto: Christian Lue via Unsplash

Allgemeines

Die vermutlich bekannteste Förderlinie des Erasmus+ Programmes umfasst die Kooperation und Mobilität von Einzelpersonen mit sogenannten Programmländern. Über die Förderlinie KA131 unterhält die Universität Potsdam Kooperationen mit ca. 300 Hochschulen in Europa, wobei mithilfe von mehr als 500 inter-institutionellen Verträgen in den verschiedenensten Fachbereichen jährlich zwischen 500 und 600 Studierende sowie dutzende Lehrende und Mitarbeitende eine Erasmus+ Mobilität an oder von der Universität Potsdam ausgehend im Ausland absolvieren.

Das Erasmus+ Programm ist somit eine treibende Kraft der Internationalisierung sowie der Mobilität von Einzelpersonen, und bietet im Rahmen der neuen Generation 2021 - 2027 eine Vielfalt innovativer Formate und inklusiver sowie grüner Fördermöglichkeiten, um einer noch größeren Zielgruppe eine Auslandserfahrung ermöglichen zu können.

Erasmus+ Programmländer

Mitgliedstaaten der Europäischen Union

BelgienBulgarienDänemarkDeutschlandEstlandFinnland
FrankreichGriechenlandIrlandItalienKroatienLettland
LitauenLuxemburgMaltaNiederlandeÖsterreichPolen
PortugalRumänienSchwedenSlowakeiSlowenienSpanien
Tschechische RepublikUngarnZypern   

Erasmus+ Programmländer außerhalb der Europäischen Union

IslandLiechtensteinNordmazedonienNorwegenSerbienTürkei

Die Schweiz ist seit 2014/15 kein Erasmus+ Programmland mehr. Studierende der Universität Potsdam können dennoch gebührenfrei an den Schweizer Partnerhochschulen studieren, erhalten den Mobilitätszuschuss jedoch nicht von der Heimathochschule sondern von der jeweiligen Schweizer Partnerhochschule. Auch Großbritannien ist kein Erasmus+ Programmland mehr. Studierende der Universität Potsdam können dennoch gebührenfrei an den Partnerhochschulen in Großbritannien studieren, aber müssen sich selbst um die Finanzierung ihres Aufenthaltes kümmern.


Kooperationen

Die zahlreichen Kooperationen bzw. Aufenthaltsmöglichkeiten an Erasmus+ Partnerhochschulen im europäischen Ausland können unserer Suchmaschine für Studienaufenthalte sowie unserer Suchmaschine für Lehraufenthalte entnommen werden.

Für die akademische Betreuung der Kooperationen sind die jeweiligen Austauschkoordinator*innen der Fakultäten bzw. Departments/Institute zuständig, für die administrative Betreuung das International Office.

Inter-institutionelle Verträge mit bestehenden oder neuen Partnerhochschulen werden in Absprache mit dem/der jeweils zuständigen Austauschkoordinator*in zentral durch das International Office geschlossen. Sollten Sie Interesse am Abschluss eines neuen Vertrags zum Austausch von Studierenden- oder Mitarbeitendenmobilitäten haben, so wenden Sie sich bitte an das Intenational Office; die Antragstellung ist jederzeit möglich.


Mobilitätsformate

Das International Office unterstützt Angehörige der Universität Potsdam bei der Umsetzung der traditionellen Mobilitätsformate des Erasmus+ Programmes:

**Die Mindestdauer beträgt im neuen Erasmus+ Programm nun 2 statt 3 Monate. Die Maximaldauer beträgt weiterhin 12 Monate pro Studienzyklus.

Darüber hinaus bietet die neue Erasmus+ Generation 2021 - 2027 weitere Möglichkeiten der Auslandsmobilität, zu denen das International Office berät:

  • Kurzzeitmobilitäten (5 -30 Tage) für Doktorand*innen
  • Blended Mobilities, d.h. kurze physische Auslandsformate (5 - 30Tage) kombiniert mit einer virtuellen Komponente
  • Blended Intensive Programmes (BIP), d.h. Kurzzeitformate für Studierende und/oder Mitarbeitende, die eine physische und virtuelle Komponente kombinieren und von mind. drei Hochschulen gemeinsam ausgearbeitet werden
  • KA131 international/ Mobilität mit Partnerländern für Studierende und Mitarbeitende

Fördermöglichkeiten

Im Bereich der Studierendenmobilität ergeben sich in der neuen Generation 2021 - 2027 des Erasmus+ Programms die meisten Änderungen, die eine noch größere Teilhabe ermöglichen sollen. Die Zielgruppen der Sonderförderung für Studierende, sogenannte Social Top-Ups, umfassen nun nicht mehr nur Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit sowie Studierende mit Kind(ern), sondern auch erwerbstätige Studierende und Erstakademiker*innen. Auch das grüne Reisen wird mit einer  Pauschale für Reisekosten belohnt.

Zudem gibt  es für Teilnehmende (Studierende und Mitarbeitende) mit einem festgestellten GdB von 20 oder mehr und für Teilnehmende (Studierende und Mitarbeitende) mit einer chronischen Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht, die Möglichkeit, im Rahmen eines Langantrags die Bezuschussung der realen zusätzlichen Kosten der Auslandsmobilität bis zu 15.000 Euro pro Semester und bis zu 30.000 Euro pro Jahr zu beantragen.

Näheres zu den Finanzierungsmöglichkeiten für Studierende und Mitarbeitende finden Sie auf den jeweiligen Unterseiten.

Ansprechpartnerinnen für Studierende

Cosima Pfitzner & Julia Willfurth

 


Campus Am Neuen Palais
Am Neuen Palais 10, 14469 Potsdam
Haus 8, Raum 0.38/0.40

Ansprechpartnerin für Lehrende und Mitarbeitende

 


Campus Am Neuen Palais
Am Neuen Palais 10, 14469 Potsdam
Haus 8, Raum 0.38