Beratung zu Partnerschaftsverträgen
Hochschulpartnerschaftsverträge (Cooperation Agreements)
Universitätsweite Hochschulpartnerschaftsverträge (Cooperation Agreements) bilden die vertragliche Grundlage für Forschungs- und Lehrkooperationen, die über persönliche Beziehungen von Wissenschaftler:innen hinausgehen. Dies betrifft zum Beispiel:
- Forschungszusammenarbeit (insbesondere Drittmittelprojekte)
- die Vergabe von Double Degrees
- den Aufbau gemeinsamer Studiengänge
- den Austausch von Studierenden und Mitarbeitenden
- die Betreuung von Praktikant:innen und Promovierenden
Wenn die Zusammenarbeit mit einer internationalen Hochschule den Austausch von persönlichen Daten, finanziellen Leistungen oder auch Garantien zur Anerkennung studentischer Leistungen erfordert, ist es ratsam, einen Partnerschaftsvertrag zu schließen.
Fakultätspartnerschaftsverträge
In solchen Fällen, in denen lediglich ein Fachbereich, eine Fakultät oder ein Fach an einer Zusammenarbeit mit einer anderen Hochschule interessiert ist, werden Partnerschaftsverträge auf Ebene der Fakultäten als Fakultätspartnerschaftsverträge abgeschlossen, die die Dekanin bzw. der Dekan unterzeichnet.
Informationen zum Download:
Sprechen Sie uns an!
Das International Office berät Angehörige der Fakultäten zur Frage der Schließung von Fakultätspartnerschaftsverträgen. Auf Anfrage stellt das IO Templates zum Vertragsabschluss zur Verfügung.
Wir beraten auch bei der Erstellung vonArbeitsprogrammen (Implementation Agreements) bzgl. der Einpassung in den dazugehörigen Rahmenvertrag.
Beratung zu speziellen Verträgen
Bei einigen Vertragsarten beraten unsere Kolleg:innen in anderen Dezernaten:
- Bei Forschungs- und Konsortialverträgen (Projektträger EU, DFG, AvH) mit internationalen Partnern berät das Dezernat 1 für Planung, Statistik und Forschungsangelegenheiten
- Bei Verträgen zu gemeinsamen Studiengängen (Double und Joint Degrees) wenden Sie sich bitte an das Dezernat 2 für Studienangelegenheiten (Dr. Andrea Radcke).
- Bei Verträgen zu gemeinsamen Promotionen, sog. Cotutelle-Verfahren, wenden Sie sich bitte an die zuständige Fakultät. Informationen zum Verfahren finden Sie hier: https://www.uni-potsdam.de/de/studium/studienangebot/promotion/binationale-promotion-cotutelle-verfahren
Kleine Nomenklatur der Vertragsarten
- Cooperation Agreement: Hochschulpartnerschaftsvertrag; kann auch auf Ebene der Fakultät als Fakultätspartnerschaftstvertrag abgeschlossen werden
- Memorandum of Understanding(MoU): eine von allen Verhandlungspartnern unterzeichnete Absichtserklärung ohne rechtliche Bindewirkung. Das MoU fasst bisherige Gesprächsergebnisse zusammen, schlägt einen Zeitplan zur Konkretisierung von Projekten vor und benennt künftige Vertragspartner. Es sollte zeitlich befristet sein.
- Letter of Intent (LOI): Absichtserklärung eines Verhandlungspartners ohne rechtliche Bindungskraft
Kontakt Regionalreferentin
Ansprechpartnerin für Regionen Asien, Australien, Europa
Katharina Schmitt
Campus Neues Palais
Am Neuen Palais 10, 14496 Potsdam
Haus 8, Raum 1.06
Kontakt Regionalreferentin
Ansprechpartnerin für Regionen Nordamerika, Südamerika, Subsahara-Afrika
Dr. Silke Brodersen
Campus Neues Palais
Am Neuen Palais 10, 14496 Potsdam
Haus 8, Raum 0.36