Die Juristische Hochschule Potsdam
Obwohl mit der „Schule des MfS“ formal eine Bildungsstätte in die ehemaligen Kasernen einzog, blieb der militärische Charakter bis 1990 bestehen. Man trug Uniform, zum Studium wurden nur Mitarbeiter des MfS zugelassen. Mit der zunehmenden Bedeutung des MfS wuchs auch die Einrichtung in Golm. 1955 löste die „Hochschule des MfS“ die „Schule des MfS“ ab. Zehn Jahre später erhielt sie den Status einer „Hochschule für die juristische Ausbildung“. Im Juni 1965 wurde die „Juristische Hochschule Potsdam“ (JHS) eröffnet, die bis 1989 bestand. Anders als der Name vermuten lässt, waren die juristischen Anteile der Ausbildung gering. Die Studierenden wurden vor allem ideologisch geschult und in geheimdienstlicher Theorie und Methodik ausgebildet. Das Handwerkszeug, das sie lernten, diente in erster Linie der Überwachung und Bespitzelung der eigenen Bevölkerung. Insgesamt absolvierten etwa 30.000 MfS-Angehörige hier und an den angegliederten Fachschulen ihre Ausbildung. Beinahe 40 Prozent des führenden Personals des MfS besaß einen Hoch- oder Fachschulabschluss der JHS. Mit der Auflösung des Ministeriums für Staatssicherheit im November 1989 wurde die JHS in „Hochschule des Amtes für Nationale Sicherheit“ umbenannt. Zum 1. März 1990 wechselte die Rechtsträgerschaft für die Liegenschaft zur Pädagogischen Hochschule „Karl Liebknecht“ (ab Oktober 1990: Brandenburgische Landeshochschule). Die Lehr- und Forschungsaktivitäten waren bereits Ende Januar 1990 eingestellt worden.