Informationen für Wahlhelfende
Die Ämter- und Gremienwahlen könnten nicht ohne die tatkräftige Unterstützung von freiwilligen Wahlhelfenden stattfinden. Im Folgenden werden alle relevanten Informationen für Wahlhelfende zusammengefasst.
Grundlegendes
- Wahlhelfende müssen Mitglieder der Universität Potsdam sein und dürfen bei den betreffenden Wahlen nicht kandidieren.
- Wahlhelfende müssen an einer Wahlhelfendenschulung (ca. 1-2 Stunden) teilnehmen und über das Wahlrecht an der Universität Potsdam und den Datenschutz belehrt werden. Nähere Informationen hierzu werden nach erfolgreicher Bewerbung verteilt.
- Studentische Wahlhelfende erhalten eine Aufwandsentschädigung nach der Satzung zur Aufwandsentschädigung (SatzAufwE). Bei Angehörigen anderer Statusgruppen gilt die Unterstützung als Arbeitszeit, eine Aufwandsentschädigung gibt es nicht.
- Details regelt WahlO § 9 Wahlleiterin oder Wahlleiter und Wahlgeschäftsstelle Absatz 2 (Fassung vom 15.04.2020).
Ablauf der Bewerbung und des Einsatzes
- Wahlgeschäftsstelle wirbt hochschulöffentlich per E-Mail für Wahlhelfende.
- Anschließend nicht-verpflichtende Bewerbung als bei der Wahl helfende Person:
- Bewerbung innerhalb der Frist einreichen
- Wahlhelfende erhalten Zusage. Absagen werden ggf. versandt.
- Nach Erhalt der Zusage: Verpflichtende Zusage an Wahlgeschäftsstelle notwendig. Prozedere hierzu folgt.
- Anschließend folgen Informationen zu notwendigen Belehrungen und zur Wahlhelferschulung.
- z.B. Einsatzplan und -ort und Ansprechpersonen
- Nach der Wahl: Formular zur Aufwandsentschädigung durch Wahlhelfende ausgefüllt und durch die Wahlgeschäftsstelle geprüft/unterzeichnet bei der Wahlgeschäftsstelle einreichen.