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Informationen für Wahlhelfende

Die Ämter- und Gremienwahlen könnten nicht ohne die tatkräftige Unterstützung von freiwilligen Wahlhelfenden stattfinden. Im Folgenden werden alle relevanten Informationen für Wahlhelfende zusammengefasst.

Grundlegendes

  • Wahlhelfende müssen Mitglieder der Universität Potsdam sein und dürfen bei den betreffenden Wahlen nicht kandidieren.
  • Wahlhelfende müssen an einer Wahlhelfendenschulung (ca. 1-2 Stunden) teilnehmen und über das Wahlrecht an der Universität Potsdam und den Datenschutz belehrt werden. Nähere Informationen hierzu werden nach erfolgreicher Bewerbung verteilt.
  • Studentische Wahlhelfende erhalten eine Aufwandsentschädigung nach der Satzung zur Aufwandsentschädigung (SatzAufwE). Bei Angehörigen anderer Statusgruppen gilt die Unterstützung als Arbeitszeit, eine Aufwandsentschädigung gibt es nicht.
  • Details regelt WahlO § 9 Wahlleiterin oder Wahlleiter und Wahlgeschäftsstelle Absatz 2 (Fassung vom 15.04.2020).

Ablauf der Bewerbung und des Einsatzes

  • Wahlgeschäftsstelle wirbt hochschulöffentlich per E-Mail für Wahlhelfende.
  • Anschließend nicht-verpflichtende Bewerbung als bei der Wahl helfende Person:
    • Bewerbung innerhalb der Frist einreichen
  • Wahlhelfende erhalten Zusage. Absagen werden ggf. versandt.
  • Nach Erhalt der Zusage: Verpflichtende Zusage an Wahlgeschäftsstelle notwendig. Prozedere hierzu folgt.
  • Anschließend folgen Informationen zu notwendigen Belehrungen und zur Wahlhelferschulung.
    • z.B. Einsatzplan und -ort und Ansprechpersonen
  • Nach der Wahl: Formular zur Aufwandsentschädigung durch Wahlhelfende ausgefüllt und durch die Wahlgeschäftsstelle geprüft/unterzeichnet bei der Wahlgeschäftsstelle einreichen.