Wahlen an der Universität Potsdam
An der Universität wirken viele verschiedene Gremien, die nach Statusgruppen zusammengesetzt sind. Dementsprechend groß ist die Anzahl der stattfindenden Wahlen. An welchen Wahlen eine Person an der Universität Potsdam teilnehmen darf, hängt vom Wahlkreis und der Statusgruppe ab.
Bei den Universitätswahlen haben alle betreffenden Mitglieder der Universität Potsdam das aktive und das passive Wahlrecht (dürfen also wählen und kandidieren). Die Mitgliedschaft wird von Artikel 1 der Grundordnung (GrundO) (Fassung vom 14.12.2022) geregelt. Alle anderen an der Universität Tätigen sind Angehörige. Sie haben nur aktives Wahlrecht (dürfen nur wählen).