Akteure
An den umfangreichen Wahlprozessen der Universität Potsdam sind verschiedene Akteure beteiligt. Diese werden im Folgenden vorgestellt.
Durchführung und Aufsicht
Allgemeiner Wahlausschuss
Dem Allgemeinen Wahlausschuss (AllgWA) obliegt die Wahlaufsicht und Vorgabe von Rahmenbedingungen, z.B. Termine, für die Zentralen Ämter- und Gremienwahlen. Er setzt sich aus Lehrenden, akademischen Mitarbeitenden, Studierenden und Mitarbeitenden aus Technik und Verwaltung im Verhältnis 3:1:1:1 zusammen. Die rechtliche Zuständigkeit des AllgWA wird in der WahlO § 8 Allgemeiner Wahlausschuss (Fassung vom 15.04.2020) geregelt.
Wahlgeschäftsstelle
Die Wahlgeschäftsstelle ist für die Vorbereitung und Durchführung der zentralen Ämter- und Gremienwahlen zuständig. Der rechtliche Rahmen der Wahlgeschäftsstelle wird durch WahlO § 9 Wahlleiterin oder Wahlleiter und Wahlgeschäftsstelle (Fassung vom 15.04.2020) geregelt. Die Zuständigkeit liegt im Kanzlerbereich.
Mitglieder
Marie de la Fuente
Wahlleiterin im Auftrag des Allgemeinen Wahlauschusses
Kontakt: 0331/977-113131 | delafuente@uni-potsdam.de
- Vertretung für Ramona Schwarz -
Sarah Köhler
Hauptsachbearbeiterin Wahlen
Kontakt: 0331/977-02316 | sakoehler@uni-potsdam.de
- Vertretung für Ramona Schwarz -
Andrea Dittmar
Mitarbeiterin der Wahlgeschäftsstelle
Kontakt: 0331/977-4146 | andrea.dittmar@uni-potsdam.de
Wahlbeauftragte
Die Wahlbeauftragten sind gemäß WahlO § 10 Wahlbeauftragte (Fassung vom 15.04.2020) zuständig für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlen in den Wahlkreisen. Sie unterstützen die Wahlgeschäftsstelle bei der Durchführung der Wahlen.
Wahlhelfende
Die Durchführung der Wahlen sind ohne den engagierten Einsatz von Wahlhelfenden nicht möglich. Sie müssen Mitglieder der Universität Potsdam sein und dürfen nicht bei den Wahlen unterstützen, zu denen sie selbst antreten.
Studierende können z.B. im Wahllokal oder bei der Stimmenauszählung unterstützen. Insbesondere wenn sie Erfahrungen als Wahlhelfende haben, können Studierende auch als Studentische Leitungen die Verantwortung für den Betrieb eines Wahllokals übernehmen.
Wahlhelfende erhalten eine Aufwandsentschädigung nach der Satzung für Aufwandsentschädigung (SatzAufwE).
Weitere Akteure
Chief Information Officer
Der Chief Information Officer berät und unterstützt fachlich bei Fragen zur technischen Datensicherheit rund um die Wahlen.
Datenschutzbeauftragter
Die mit dem Datenschutz beauftragte Person berät und unterstützt bei allen datenschutzrechtlichen Fragen zur Ausgestaltung und Durchführung der Wahlen.
DFG-Vertrauensdozent*in
Der bzw. die DFG-Vertrauensdozent*in ist neben der Wahlleitung die wichtigste Ansprechperson bei Fragen zur DFG-Fachkollegienwahl.