Wahlbeauftragte
Die Wahlbeauftragten sind zuständig für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlen in den Wahlkreisen. Die primär verantwortlichen Amtsträger*innen (Kanzler*in, Dekan*innen, Direktor*in des Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung, zentrale Gleichstellungsbeauftragte) können geeignete Personen zur Wahrnehmung der Aufgaben einsetzen. Die Einzelheiten werden durch die WahlO § 10 Wahlbeauftragte (Fassung vom 15.04.2020) geregelt.