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Wahlbeauftragte

Die Wahlbeauftragten sind zuständig für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlen in den Wahlkreisen. Die primär verantwortlichen Amtsträger*innen (Kanzler*in, Dekan*innen, Direktor*in des Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung, zentrale Gleichstellungsbeauftragte) können geeignete Personen zur Wahrnehmung der Aufgaben einsetzen. Die Einzelheiten werden durch die WahlO § 10 Wahlbeauftragte (Fassung vom 15.04.2020) geregelt.

Digital Engineering Fakultät

Humanwissenschaftliche Fakultät

Juristische Fakultät

Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Philosophische Fakultät

Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät

Fakultät für Gesundheitswissenschaften

Koordinationsbüro für Chancengleichheit (KfC)

Zentralebene (Verwaltung und zentrale Einrichtungen)

Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZeLB)