Wahlformen
Diese Seite erklärt verschiedene grundlegende Wahlformen.
Urnenwahl
Bei der Urnenwahl erfolgt die persönliche Stimmabgabe der Wählenden in einem Wahllokal.
Im Wahllokal wird zunächst anhand eines Wählerverzeichnisses geprüft, ob die vorstellige Person wahlberechtigt ist.
Wenn das der Fall ist, werden Stimmzettel ausgehändigt.
Die Stimmzettel werden unbeobachtet und von anderen Personen unbeeinflusst in einer Wahlkabine ausgefüllt. In begründeten Ausnahmefällen, z.B. bei Behinderungen, kann eine Person des Vertrauens hinzugezogen werden.
Die ausgefüllten Stimmzettel werden in versiegelte Behälter mit Einwurfschlitz geworfen - die "Wahlurnen".
Nach Schließung des Wahllokals am letzten Wahltag werden die Wahlurnen unter Aufsicht geöffnet und die Stimmzettel ausgezählt, wie die Wahlordnung es vorsieht.
Briefwahl
Die Briefwahl ermöglicht es z.B. kranken, behinderten oder anderweitig verhinderten Personen (z.B. bei Auslandsaufenthalten) die Teilnahme an der Wahl, ohne an den Wahltagen persönlich im zuständigen Wahllokal vorstellig zu werden.
Eine Briefwahl kann als alleinige Wahlform angeordnet werden, wenn eine Urnenwahl zu großen Aufwand verursachen würde.
Im Regelfall erfolgt die Zustellung der Wahlunterlagen auf dem Postweg.
Zurückgesendet werden die ausgefüllten Stimmzettel in einem anonymen und sorgfältig verschlossenen "inneren" Briefumschlag. Zusammen mit einem Wahlschein, der die notwendigen persönlichen Angaben zur Wählerin oder zum Wähler enthält, wird er in einem "äußeren" Briefumschlag an das zuständige Briefwahllokal gesandt.
Nach Prüfung und Bestätigung der Wahlberechtigung werden der Wahlschein und der "innere" Briefumschlag getrennt.
Die anonymen Stimmzettel werden der Stimmenauszählung zugeführt.
Wahlbekanntmachungen informieren über den genauen Ablauf der Briefwahl.
Abstimmung
Eine Abstimmung entscheidet darüber, ob eine Sache beschlossen oder nicht beschlossen wird.
GrundO Artikel 12 (Fassung vom 14.12.2022) regelt Abstimmungen folgendermaßen:
- Im Allgemeinen ist zu einem Beschluss die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich.
- Diese Mehrheit ist erreicht, wenn die Zahl der Ja-Stimmen die der Nein-Stimmen übersteigt. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.
- Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen gelten nicht als abgegebene Stimmen.
- Überstimmte Mitglieder in nach Mitgliedergruppen zusammengesetzten Gremien können verlangen, dass
- ihre abweichende Meinung im Protokoll vermerkt wird und
- Beschlüssen, die anderen Stellen zugeleitet werden, ihr Sondervotum beigefügt wird.
- Ein Sondervotum muss vor der Abstimmung angekündigt werden und darf nur solche Argumente enthalten, die auch in der Beratung vorgebracht wurden. Sondervoten müssen binnen einer von der oder dem Vorsitzenden zu bestimmenden, angemessenen Frist schriftlich mit Begründung eingereicht werden. Sondervoten sind im Hauptbericht zu erwähnen.
Online- und elektronische Wahlen
Bei elektronischen Wahlen geschieht die Stimmabgabe digital. Dies bringt Herausforderungen bei der Wahrung des Wahlgeheimnisses bei gleichzeitiger Nachvollziehbarkeit und Unverfälschbarkeit der Stimmabgabe mit sich. An der Universität Potsdam sind elektronische Wahlen zum aktuellen Zeitpunkt ausgeschlossen.
Chronik der UP-Diskussion zu Online-Wahlen
DFG-Fachkollegienwahl
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) führt die bundesweiten Wahlen zu ihren Fachkollegien schon seit einigen Jahren als Onlinewahlen durch. Die Details werden von der „Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder der Fachkollegien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)“ geregelt.
Wahlzeitraum der Fachkollegienwahl 2023:
Vom 23. Oktober (14.00 Uhr) bis 20. November 2023 (14.00 Uhr).
Den Zugang zum Wahlsystem finden Sie auf dem Wahlportal der DFG unter www.dfg.de/fk-wahl2023. Die benötigten Zugangsdaten finden Sie in Ihrer Wahlunterlage. Für die Ausgabe der Wahlunterlagen an die Wahlberechtigten der UP sind die folgenden Wahlbeauftragten der jeweiligen Fakultät zuständig.
Eine tolle Hilfestellung für die Online-Abgabe Ihrer sechs Stimmen finden Sie hier(u. a. "Video zur Stimmenabgabe" und die "5 Schritte zur Stimmabgabe").
Das Informationsvideo, das über die Rolle und Aufgaben der Fachkollegien informiert, soll helfen zu verstehen, was genau das zu wählende Gremium tut und könnte insbesondere für Erstwählerinnen und Erstwählern interessant sein. Es ist zu finden auf: www.dfg.de/fk-wahl2023.
Der ausführliche Wahlprozess wird auf der Website der DFG erläutert. Insbesondendere das Wahlportal der DFG mit den FAQ ist sehr hilfreich.
Die für die Fachkollegienwahl zuständigen Ansprechpartner*innenbei der DFG können sie direkt kontaktieren.
Hier gelangen Sie zum Plakat der DFG-Wahl (als PDF), um auch Ihre wahlbrechtigten Kolleg*innen auf die Fachkollegienwahl aufmerksam zu machen.