Statusgruppen
Mitglieder der Universität können abhängig von ihrer Statusgruppe und ihrem Wahlkreis an Wahlen teilnehmen.
Die Statusgruppen der Universität Potsdam werden in Artikel 7 der Grundordnung (Fassung vom 14.12.2022) festgelegt und deren konkrete Zugehörigkeit definiert.
Grundsätzlich gibt es die folgenden vier Statusgruppen:
- Gruppe der Lehrenden
- Professor*innen, Juniorprofessor*innen, gemeinsam berufene Professor*innen und Professoren nach Artikel 1 Abs. 1 Ziffer 2 GrundO, Gastprofessor*innen
- Hochschuldozent*innen
- nebenberufliche Professor*innen, Honorarprofessor*innen, außerplanmäßige Professor*innen, Professor*innen nach Eintritt in den Ruhestand, soweit sie Lehrveranstaltungen an der Universität abhalten
- Gruppe der akademischen Mitarbeitenden
- Oberassistent*innen, Oberingenieur*innen
- wissenschaftliche und künstlerische Assistent*innen
- akademische Mitarbeitenden
- sonstige Angehörige des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals sowie die Gastdozent*innen
- Gruppe der Studierenden
- eingeschriebene Studierende
- Promotionsstudierende
- Gruppe der Mitarbeitenden aus Technik und Verwaltung (MTV)
- Alle sonstigen Mitarbeitenden der Universität