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Statusgruppen

Mitglieder der Universität können abhängig von ihrer Statusgruppe und ihrem Wahlkreis an Wahlen teilnehmen.

Die Statusgruppen der Universität Potsdam werden in Artikel 7 der Grundordnung (Fassung vom 14.12.2022) festgelegt und deren konkrete Zugehörigkeit definiert.

Grundsätzlich gibt es die folgenden vier Statusgruppen:

  • Gruppe der Lehrenden
    • Professor*innen, Juniorprofessor*innen, gemeinsam berufene Professor*innen und Professoren nach Artikel 1 Abs. 1 Ziffer 2 GrundO, Gastprofessor*innen
    • Hochschuldozent*innen
    • nebenberufliche Professor*innen, Honorarprofessor*innen, außerplanmäßige Professor*innen, Professor*innen nach Eintritt in den Ruhestand, soweit sie Lehrveranstaltungen an der Universität abhalten
  • Gruppe der akademischen Mitarbeitenden
    • Oberassistent*innen, Oberingenieur*innen
    • wissenschaftliche und künstlerische Assistent*innen
    • akademische Mitarbeitenden
    • sonstige Angehörige des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals sowie die Gastdozent*innen
  • Gruppe der Studierenden
    • eingeschriebene Studierende
    • Promotionsstudierende
  • Gruppe der Mitarbeitenden aus Technik und Verwaltung (MTV)
    • Alle sonstigen Mitarbeitenden der Universität