Geschichte des Jüdischen Friedhofs in Treuenbrietzen
An den jüdischen Friedhof in Treuenbrietzen, der sich zwischen Stadtmauerrest und ehemaligem Befestigungsgraben befand, erinnerte für viele Jahre nichts mehr. An seiner Stelle wurde in den 1960er Jahren eine Rasenfläche angelegt, die sich in den Stadtpark einfügt. Seit 2003 gibt es einen Gedenkstein.
Die erste Erwähnung findet der jüdische Friedhof am 16. Oktober 1711. Ferner wird das Gebiet des „Totenhofes hiesiger Judenschaft“ in einem Dokument vom 1. September 1769 mit drei Quadrat-Ruthen 20 Fuß angegeben. Das entspricht einer ungefähren Größe von 50 m². Wie zu dieser Zeit üblich, wurde der Gute Ort außerhalb der Stadt angelegt, und zwar direkt an der Stadtmauer westlich der nahe vorbeifließenden Nieplitz.
In der Acta des Magistrats zu Treuenbrietzen von 1842 ist zu lesen, dass zur jüdischen Bevölkerung in Treuenbrietzen im Jahre 1842 insgesamt neun Familien zählten. Vier Familien waren bereits seit längerer Zeit ansässig und hatten sich zu einem Verein der jüdischen Glaubensgenossen zusammengeschlossen. Die übrigen fünf Familien hatten sich erst später in Treuenbrietzen niedergelassen und waren dem Verein nicht beigetreten. Aus diesem Dokument geht weiter hervor, dass der Verein der Stadt eine jährliche Pachtgebühr von zwei Talern für den Friedhof bezahlte. Dass der Verein den Friedhof pachtete, nachdem dieser schon seit über 100 Jahren bestanden hatte ist dabei ebenso verwunderlich wie die Pacht an sich eine Besonderheit darstellt. Denn üblicherweise stehen jüdische Friedhöfe im Eigentum der jüdischen Gemeinden.
Außerdem gab es eine feste Regelung für Gebühren der Beisetzungen, wonach
3 Taler für Kinder unter 7 Jahren,
5 Taler für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren,
8 Taler für Personen zwischen 14 und 20 Jahren
und schließlich 10 Taler für ältere Personen zu entrichten waren.
Grundsätzlich galt jedoch jene soziale Regelung, wonach Arme auch ohne Bezahlung der Grabstelle beerdigt wurden und Reiche mehr bezahlten. Wie regulierend dies in das Leben einzelner Juden eingriff, zeigt das Beispiel von Elias Meyer. Er trat 1842 diesem Verein bei, da die Gebühr für die Grabstelle seines kurz zuvor gestorbenen Kleinkindes höher war als der jährliche Mitgliedsbeitrag im Verein.
In den Akten über die Todesfälle der jüdischen Glaubensgenossen in Treuenbrietzen von 1800 bis 1848 finden sich 20 Todesfälle aus insgesamt 12 Familien. Im Sterberegister von 1848 bis 1874 sind 27 Sterbefälle enthalten. Sie alle wurden vermutlich auf dem jüdischen Begräbnisplatz an der Stadtmauer beerdigt.
Nicht bekannt ist, wann die Jüdische Gemeinschaft in Treuenbrietzen ihren Friedhof auf die heutige Größe von 1.135 m² erweitert hat. Dies muss aber noch Ende des 19. Jh. geschehen sein, wie ein Messtischblatt aus dem Jahr 1902 belegt und 1928 bestätigt. Belegt ist jedoch, die letzte Beisetzung auf dem jüdischen Friedhof noch vor dem Ersten Weltkrieg stattfand. Es handelt sich hierbei um die kleine Edith Slotowski, die am 06. April 1913 geboren wurde und bereits am 29. Mai 1913 starb. Dem steht ein erhaltener Schriftwechsel zwischen dem Landrat der Stadt Belzig und dem Bürgermeister der Stadt Treuenbrietzen gegenüber, der das letzte Begräbnis auf das Jahr 1914 datiert.
Als Ergebnis der „Entjudungspolitik“ der Nationalsozialisten wurde der Treuenbrietzener Jüdischen Gemeinde im Jahr 1937 das Recht aberkannt, ihren seit mehr als 200 Jahren bestehenden Friedhof weiterhin zu nutzen. Die damaligen Eigentumsermittlungen der Stadt ergaben keine eindeutigen Eigentumsverhältnisse. Aufgrund der Tatsache, dass die Juden von Treuenbrietzen einen jährlichen Pachtzins in Form von Erbpacht an die Stadt entrichtet hatten, dieser jedoch seit geraumer Zeit nicht mehr gezahlt worden war, wurde angenommen, dass das Grundstück der Stadt gehöre. Da dieses in den nicht vermessenen unbebauten Hofräumen lag, wurde „durch die Anlegung eines neuen Grundbuchblattes am 22.3.1937 [...] das Eigentumsrecht der Stadtgemeinde Treuenbrietzen an dem Platz grundbuchlich eingetragen“.
Weitgehend zerstört wurde der Gute Ort 1944 durch den Bau eines Luftschutzbunkers, der der Bevölkerung angesichts bevorstehender Kriegshandlungen Zuflucht sein sollte. Laut Zeitzeugenaussagen befand sich der Bunker in zentraler Lage auf dem Friedhof. Dennoch wurden nicht alle jüdischen Grabsteine für die Stabilisierung des Bauwerks eingesetzt. Denn einige blieben stehen und überdauerten die NS-Zeit.
Bereits am 17. Oktober 1951 teilte der Rat des Kreises Zauch-Belzig der brandenburgischen Landesregierung auf Anfrage mit, dass man in Treuenbrietzen „gemäß Wirtschaftsplan der Stadt […] bereits dabei [ist], das Gelände zu planieren und zu einer würdigen Gedenkstätte unter gleichzeitiger Verwendung eines noch aufgefundenen beschädigten Gedenksteines herzurichten.“ – Damit folgte die Stadt einem Trend in der gesamten DDR. Denn die dauerhafte Pflege und Restaurierung verwaister und beschädigter jüdischer Friedhöfe stellte viele Kommunen vor ein logistisches und personelles Problem, das man durch Begradigung beseitigen wollte. Ein Nebeneffekt war gleichwohl, dass man auf diesem Weg die Folgen der eigenen Verbrechen ausblenden konnte, die der antifaschistisch-demokratischen Umgestaltung des Landes entgegenstanden.
Doch in Treuenbrietzen geschah wenig. Wie der hier seit 1959 wirkende Pfarrer Willibald Jacob berichtet, lehnte es Bürgermeister Karl Welsch ab, den jüdischen Begräbnisplatz im Rahmen einer „internationalen Ökumene […] in einen würdigen Zustand zu versetzen, eventuell einen Gedenkstein aufzurichten.“ Nach 1963, aber noch vor dem Weggang des Pfarrers 1966, habe eine Abteilung sowjetischer Soldaten dann die Fläche des Friedhofs planiert.
Damit war ein Teil dessen ausgeführt worden, was man Jahre zuvor angekündigt hatte. Der Friedhof wurde in den anliegenden Park integriert und aus dem sichtbaren Gedächtnis der Stadt getilgt. Wohin die zerstörten Grabsteine gelangten, ist unbekannt. Einen Gedenkstein stellte man bis zum Ende der DDR jedenfalls nicht auf. Was blieb, war die Erinnerung einiger Zeitzeugen, dass bis in die 1960er Jahre noch Grabsteine auf dem jüdischen Friedhof gelegen hatten.
Weitere 13 Jahre vergingen, ehe sich die Stadtverordnetenversammlung per Beschluss dazu durchrang, nun doch einen schlichten „Hinweisstein“ zu platzieren. In der letzten Oktoberwoche 2003 stellte man am einstigen Zugang zum jüdischen Friedhof den Granitstein in Form eines Pultes mit der Inschrift „Jüdischer Friedhof“ auf. Vorausgegangen war dem ein intensives Engagement von Pädagogen, Ehrenamtlichen und Kommunalpolitikern.
Am 10. April 2019 berichtete die Märkische Allgemeine, dass bei Arbeiten zur Erneuerung der Parkwege und Platzflächen das Fragment eines jüdischen Grabsteins freigelegt wurde. Gefunden wurde es durch die beiden Lokalhistoriker Katrin und Hellmut Päpke südlich der Nieplitz. Interessant ist, dass sich die Fundstelle auf der dem Friedhof abgewandten Uferseite befand. Sollte sich die Vermutung bestätigt haben, dass dieses Fragment zu all jenen Grabsteinen gehörte, die zum Bau der Nieplitz-Brücken bzw. zur Befestigung ihrer Ufer eingesetzt wurden? Man weiß es nicht genau. Das Fragment wurde ins Brandenburgische Landesdenkmalamt gebracht und dort inventarisiert.
Zwei weitere Fragmente von zwei jüdischen Grabmalen aus Sandstein befinden sich indes im Treuenbrietzener Heimatmuseum. Auch sie wurden von Familie Päpke geborgen, als am nahe der Nieplitz gelegenen Freibad Umbauarbeiten stattgefunden hatten.
Am Tag des offenen Denkmals, am 11. September 2022, wurde ein neuer Gedenkstein eingeweiht, der Informationen zur Geschichte des Ortes vermittelt.
Isabel de Placido, Anke Geißler-Grünberg