Plagiatshinweise
Definition - Was ist ein Plagiat?
Bei einem Plagiat handelt es sich um eine unerlaubte Aneignung fremder geistiger Arbeit. Sie bedienen sich also an Ideen anderer und geben jene als Ihre eigene Leistung aus! Darunter fallen sowohl das ungekennzeichnete wörtliche Zitieren als auch die sinngemäße Übernahme von Ideen und Gedanken ohne entsprechende Verweise auf den Ursprung (Autorin/Autor, Werk, Jahr, Seite usw.). Plagiate wurden demnach nicht von der Person geschrieben/erstellt/erarbeitet, die als Autor/Autorin auf der Arbeit vermerkt ist. Denn zu den grundlegenden Regeln wissenschaftlichen Arbeitens gehört es, fremdes Gedankengut immer als solches erkennen zu können.
Hinweise - Zitation
Zur korrekten Zitation wissenschaftlicher Literatur und verschiedener antiker Quellen (bspw. Münzen oder Inschriften) schauen Sie sich bitte hier die PoPAG-Videos des Lehrstuhls an.
Rechtlicher Rahmen - Ihre Pflichten
Die Universität Potsdam verfügt über eine eigene Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis für Studierende (Plagiatsrichtlinie), die Sie hier einsehen können.
Mit der Unterzeichnung der Eigenständigkeits-/Selbstständigkeitserklärung am Ende Ihrer Haus-/Seminar- und Abschlussarbeiten sind Sie dazu verpflichtet, Ihrer Aussage über die Anfertigung der Arbeit ohne fremde Hilfe Folge zu leisten. Ein Zuwiderhandeln hat klare Konsequenzen.
Auch die Beteiligung an den Plagiaten anderer gilt als wissenschaftliches Fehlverhalten!