Prüfungsorganisation
Bedingungen für die Teilnahme an UNIcert®-Prüfungen am Zessko
Studierende, die an einer Lehrveranstaltung auf der Teilstufe UNIcert®.../2* teilnehmen, können den Kurs mit einer UNIcert®-Prüfung abschließen und bei Erfolg ein UNIcert®-Zertifikat erwerben.
Sie können an einer UNIcert®-Prüfung teilnehmen, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie haben aktiv und regelmäßig an der UNIcert®-Lehrveranstaltung teilgenommen, die zur UNIcert®-Prüfung führt.
- Sie haben den Antrag auf Teilnahme an der UNIcert®-Prüfung rechtzeitig gestellt und Sie wurden zur Prüfung zugelassen.
- Sie haben vollständig und rechtzeitig die Gebühr für die Teilnahme an der UNIcert®-Prüfung laut Gebührensatzung des Zessko bezahlt.
*Dazu zählen die Kurse UNIcert® Basis II in Chinesisch, Polnisch und Russisch, UNIcert® I in Polnisch und Russisch, sowie UNIcert® I/2, UNIcert® II/2, UNIcert® III/2, UNIcert® IV/2 in allen Sprachen aus dem aktuellen Angebot des Zessko.
Anmeldung und Zulassung zu UNIcert®-Prüfungen im Sommersemester 2025
Anmeldung zu UNIcert®-Prüfungen
Die Anmeldung erfolgt im Zeitraum vom 12.05.2025 (00.00 Uhr) bis 15.06.2025 (23:59 Uhr) über den Kurs "UNIcert®-Prüfungen im Sommersemester 2025" auf der Plattform Moodle.EFP. Der Kurs wird am 12.05.2025 freigeschaltet. Das zur Einschreibung benötigte Passwort sowie weitere Informationen zur Anmeldung erhalten Sie in der jeweiligen UNIcert®-Lehrveranstaltung.
Zulassung zur UNIcert®-Prüfungen
Sofern Sie sich rechtzeitig zur gewünschten UNIcert®-Prüfung angemeldet haben und die Zulassungsbedingungen erfüllen, werden Sie durch Lehrende zur Prüfung zugelassen. Die Zulassung zu UNIcert®-Prüfungen erfolgt in diesem Semester im Zeitraum vom 16.06.2025 bis 22.06.2025. Nach der Zulassung zur gewünschten Prüfung erhalten Sie eine entsprechende automatisch erzeugte E-Mail. Im Anhang dieser Mail befindet sich eine Anmeldebestätigung, die gleichzeitig der Gebührenbescheid ist. Dem Gebührenbescheid entnehmen Sie bitte alle Zahlungsinformationen. Bitte überweisen Sie die Gebühr rechtzeitig.
Antrag auf Prüfungsmodifikation
Gemäß § 13 der UNIcert®-Prüfungsordnung des Zessko können Studierende einen schriftlichen Antrag auf Modifikation einer Prüfungsleistung stellen. Falls Sie über einen an Ihrer Fakultät bestätigten Nachteilsausgleich oder andere Nachweise verfügen bzw. triftige Gründe haben, können Sie den ausgefüllten Antrag auf Modifikation einer Prüfungsleistung an Olga Holland richten. Bitte treten Sie vor der Antragstellung auch an Lehrende in der entsprechenden UNIcert®-Lehrveranstaltung heran, um mögliche Anpassungen an die Prüfungsbedingungen zu besprechen.
Die Frist für die schriftliche Antragstellung im Sommersemester 2025 ist 06.06.2025.
Ausstellung und Abholung von UNIcert®-Zertifikaten
Nach der Prüfung und Benotung Ihrer Arbeiten werden die Noten an die Geschäftsstelle des UNIcert®-Prüfungsausschusses weitergeleitet. Sobald Ihr Zertifikat ausgestellt wurde und abholbereit ist, werden Sie darüber per Mail informiert.
In der Regel werden die Zertifikate im Raum 3.06.1.18a während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle ausgehändigt. Wenn das UNIcert®-Zertifikat zugeschickt werden soll, senden Sie bitte eine E-Mail an zesskouuni-potsdampde.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Zertifikat nur dann korrekt ausgestellt werden kann, wenn Sie die nötigen Profilanpassungen vorgenommen haben.
Die Zertifikate werden nur ausgehändigt, wenn Sie die Bearbeitungsgebühr vollständig entrichtet haben.