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Prüfungsmodalitäten


Prüfungsanmeldung

Die Prüfungen sind generell am Ende des Semesters abzulegen, in dem der Kurs besucht wurde. Wird die Prüfung nicht am Semesterende abgelegt oder nicht bestanden, müssen sich die Prüfungskandidaten erneut fristgerecht zur Nachprüfung sowohl bei PULS als auch im Zessko anmelden.

Laut Studien- und Prüfungsordnung für die studienbegleitende Fremdsprachenausbildung am Zessko der Universität Potsdam müssen sich die Kandidaten bis 6 (sechs) Wochen vor dem Ende des Vorlesungszeitraums online für die UNIcert®-III-Prüfungen anmelden. Dazu muss zusätzlich zur Kursanmeldung ein gesonderter Online-Antrag auf Prüfungszulassung zum UNIcert® III WiWiEn ausgefüllt werden. Dieser gesonderte Antrag ersetzt Ihre Prüfungsanmeldung über PULS!

Rücktritt von der UNIcert® III-Prüfung
Als Datum des Rücktritts von der Prüfung gilt das jeweils vom Prüfungsausschuss des Zessko festgelegte Datum. Eine Prüfungsleistung gilt als mit "nicht erschienen"/"NE"/"5,0" bewertet, wenn der Kandidat zu einem Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheint oder nach Beginn der Prüfung ohne triftige Gründe von der Prüfung zurücktritt.