FAQ - Häufig gestellte Fragen
Sprachliche Eignungsprüfung
Gibt es die sprachliche Eignungsprüfung für Latein und für Griechisch?
- Nein, die sprachliche Eignungsprüfung gibt es momentan nur für Latein.
- Wenn Sie Gräzistik (derzeit nur als Zweitfach) studieren möchten, können Sie fehlende Griechischkenntnisse über Studiumplus-Kurse im Rahmen Ihres Erstfaches erwerben. Bitte prüfen Sie die Studienordnung Ihres Erstfaches, ob diese Ihnen den Erwerb von Leistungspunkten in den Modulen Fremdsprache I und Fremdsprache II von Studiumplus ermöglicht.
Wann findet die sprachliche Eignungsprüfung Latein an der Universität Potsdam statt?
- In der Regel bieten wir zwei Termine pro Jahr im Sommer an - einen Termin vor dem zentralen Bewerbungstermin für zulassungsbeschränkte Studiengänge, also Ende Juni/Anfang Juli, und einen zweiten Termin für die fristgerechte Immatrikulation in zulassungsfreie Studiengänge, also Ende August/Anfang September.
- Bitte beachten Sie bei der Auswahl des Termins, ob Ihr gewünschter Studiengang zulassungsbeschränkt ist oder ob Sie Ihren Studiengang wechseln möchten und Sie sich deshalb bereits zum 15. Juli bewerben oder rückmelden müssen und ob Sie gegebenenfalls weitere Eignungsprüfungen in anderen Sprachen ablegen. In diesen Fällen müssen Sie möglicherweise den ersten Termin wahrnehmen.
Bei Fragen zur Zulassungsbeschränkung Ihres Wunschstudiengangs wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung der Universität Potsdam.
Fragen zu Studiengang, Immatrikulation und Anerkennungen richten Sie bitte an den Lehrstuhl für Klassische Philologie.
Wie kann ich mich zur sprachlichen Eignungsprüfung anmelden?
- Die Organisation der Prüfung erfolgt über Moodle an der Universität Potsdam. Um sich anzumelden, erstellen Sie zunächst einen Nutzer-Account auf der Moodle-Plattform der Eignungsprüfungen der Universität Potsdam.
- Die Zugangsdaten zur Prüfung veröffentlichen wir auf der Internetseite des Zessko zur sprachlichen Eignungsprüfung Latein.
- Nach dem Einloggen auf Moodle müssen Sie sich zu einem Prüfungstermin anmelden. Anschließend sehen Sie auf Moodle genaue Daten zu Ort und Zeit der Prüfung. Außerdem finden Sie dort weitere Informationen zum Ablauf der Prüfung und auch ein Beispiel für eine Prüfung.
Wie kann ich einen Nachteilsausgleich beantragen, wenn ich besondere Prüfungsbedingungen benötige?
Gemäß § 3 der Ordnung zur Durchführung von Eignungsprüfungen für die Bachelor-studienfächer Latinistik bzw. Latein (Lehramt) an der Universität Potsdam vom 23. Januar 2019 wird Bewerber*innen explizit die Möglichkeit für die Beantragung eines Nachteilsausgleichs eingeräumt.
Melden Sie sich bitte zur Eignungsprüfung über Moodle-EFP an und beantragen Sie gleichzeitig und formlos z.B. per E-Mail beim Prüfungsausschuss einen Nachteilsausgleich für die Eignungsprüfung Latein. Bitte geben Sie die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen an und senden Sie ein ärztliches Gutachten im Anhang Ihrer Nachricht. Beachten Sie bitte die Frist zur Antragstellung, nach Anmeldeschluss können entsprechende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden.
Wo findet die sprachliche Eignungsprüfung statt?
- Die Eignungsprüfung findet an der Universität Potsdam, auf dem Campus Neues Palais statt. Sie wird gemeinsam vom Lehrstuhl für Klassische Philologie und dem Zentrum für Sprachen und Schlüsselkompetenzen (Zessko) durchgeführt. Die genauen Daten erfahren Sie nach der Anmeldung zur Prüfun auf Moodle.
Wann und wie bekomme ich mein Prüfungsergebnis?
- Nachdem Sie die Prüfung abgelegt haben, wird diese bewertet. Das dauert ein paar Tage.
- Wir informieren Sie über den Moodle-Kurs, wenn die Ergebnisse vorliegen.
- Dann haben Sie zwei Möglichkeiten:
a) Sie laden sich die Bescheinigung aus dem Moodle-Kurs herunter, sobald sie verfügbar ist.
b) Sie speichern die Bescheinigung, die Sie per E-Mail-Anhang zusammen mit der automatischen Benachrichtigung von uns bekommen. - Die Bescheinigung können Sie anschließend ausdrucken und fügen ihn Ihrer Bewerbung bzw. Ihrem Antrag auf Immatrikulation bei.
Ich habe bereits den Nachweis über ein Latinum und möchte Latein studieren. Muss ich trotzdem zur sprachlichen Eignungsprüfung antreten?
- Jein. Über die sprachliche Eignungsprüfung weisen Sie nach, dass Sie über ausreichende Kompetenzen in Latein verfügen, um ein Studium aufnehmen zu können. Wenn Ihr Schulzeugnis explizit das Latinum ausweist oder Sie ein Zertifikat über ein Latinum besitzen, lohnt sich ein Antrag auf Ausstellung eines Äquivalenznachweises gemäß §6 der Eignungsprüfungsordnung Latein an den Prüfungsausschuss der Klassischen Philologie. Sofern der Antrag positiv entschieden wird, fügen Sie den ausgestellten Äquivalenznachweis Ihrer Bewerbung bzw. Ihrem Immatrikulationsantrag bei. Bei einem negativen Bescheid haben Sie die Möglichkeit, die sprachliche Eignungsprüfung abzulegen, wenn Sie sich rechtzeitig für einen freien Termin angemeldet haben.
- Als Äquivalent gilt auch der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Sprachkurses Latein IV am Zentrum für Sprachen und Schlüsselkompetenzen der Universität Potsdam (Zessko), was auf Antrag vom Prüfungsausschuss Klassische Philologie zu bestätigen ist.
- Wenn Sie aus einem Latein-bezogenen Studiengang an einer anderen Hochschule nach Potsdam wechseln möchten, können Sie ebenfalls einen Antrag auf Anerkennung eines Äquivalenznachweises an den Prüfungsausschuss der Klassischen Philologie stellen. Der zuständige Prüfungsausschuss bearbeitet und entschiedet diesen Antrag in Absprache mit dem Zessko und teilt Ihnen mit, ob Sie an der sprachlichen Eignungsprüfung teilnehmen müssen oder nicht. Stellen Sie Ihren Antrag also bitte rechtzeitig, damit Sie gegebenenfalls noch den für Sie passenden Prüfungstermin wahrnehmen können.
Was mache ich, wenn ich keine oder nur sehr geringen Lateinkenntnisse habe?
- In diesem Fall müssen Sie nicht an der Eignungsprüfung teilnehmen, sondern können die für das Studium der Latinistik oder Latein im Lehramt notwendigen Sprachkompetenzen im zulassungsfreien Bachelorstudiengang Philologische Studien an der Philosophischen Fakultät mit der Orientierungsphase UP°grade in den Modulen Latein I-IV der Schlüsselkompetenzen/Studiumplus erwerben.
Belegung von Lehrveranstaltungen, An- und Abmeldung
Wie melde ich mich für einen Kurs an (Belegung)?
- Bitte melden Sie sich über PULS für die Kurse an. Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden Sie auf den zentralen Seiten der UP zur Studien und Prüfungsorganisation mit PULS.
- Wählen Sie Ihren Studiengang bzw. den Zugang über Schlüsselkompetenzen/Studiumplus, falls zutreffend und melden Sie sich für die gewünschte Lehrveranstaltung an.
- Prüfen Sie vor der Anmeldung bitte, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen (s. Modulkatalog bzw. Beschreibungen der Lehrveranstaltungen im aktuellen Vorlesungsverzeichnis).
- Wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen für die Zulassung in den gewünschten Kursen erfüllen, werden Sie rechtzeitig vor Kursbeginn in PULS zugelassen.
- Sowohl für das Belegen der Lehrveranstaltungen als auch für die Rücknahme der Belegungen gibt es bestimmte Fristen, die Sie unbedingt einhalten müssen. Konkrete Informationen werden in den Einführungsveranstaltungen und in den Orientierungstutorien gegeben. Online finden Sie die Fristen unter Anmeldungs- und Belegfristen.
Wann und wie werde ich informiert, ob ich einen Teilnehmerplatz erhalten habe?
- Ab dem Tag der Zulassung über PULS erhalten Sie eine Nachricht direkt über PULS, wenn Sie nach Ihrer Anmeldung auch zur Lehrveranstaltung zugelassen wurden.
Wie kann ich mich wieder von einer Lehrveranstaltung abmelden?
- Sie können sich nur über PULS von einer bereits belegten Lehrveranstaltung abmelden. Eine Information an die Dozentin oder den Dozenten reicht nicht aus.
- Sowohl für das Belegen der Lehrveranstaltungen als auch für die Rücknahme der Belegungen gibt es bestimmte Fristen, die Sie unbedingt einhalten müssen. Konkrete Informationen werden in den Einführungsveranstaltungen und in den Orientierungstutorien gegeben. Online finden Sie die Fristen unter Anmeldungs- und Belegfristen.
Darf ich einen Kurs wiederholen?
- Wegen der begrenzten Anzahl der Plätze in den sprachpraktischen Lehrveranstaltungen besteht grundsätzlich nur der Anspruch, den jeweiligen Kurs einmal zu besuchen.
- Davon unberührt bleibt Ihr Recht laut BAMA-O bzw. BAMALA-O, eine nicht bestandene Prüfungsleistung auch ohne erneuten Besuch der Lehrveranstaltung zu wiederholen (Wiederholungsprüfung).
- Falls Sie bei nicht bestandener Prüfungsleistung die gleiche Lehrveranstaltung im nachfolgenden Semester erneut belegen möchten, melden Sie sich wie gewohnt über PULS für die Kurse an und nehmen bitte Rücksprache mit der Kursleiterin bzw. dem Kursleiter. Sofern Plätze verfügbar sind, können Sie zugelassen werden.
- Die wiederholte Belegung einer sprachpraktischen Lehrveranstaltung trotz bereits bestandener Prüfungsleistung ist aus Kapazitätsgründen nicht möglich.
Prüfungen, Nachprüfungen, Wiederholungsprüfungen
Wie kann ich mich für eine Prüfung anmelden?
- Für Prüfungsleistungen im Rahmen vin Lehrveranstaltungen sind Sie automatisch mit Belegung und Zulassung zu dieser Lehrveranstaltung angemeldet.
- Für Modulprüfungen müssen Sie sich gesondert über PULS anmelden. Informationen zu Terminen und Anmeldeverfahren erhalten Sie von Ihren Lehrkräften direkt in den zugeordneten Lehrveranstaltungen.
Darf ich die Prüfung (Klausur) einer Lehrveranstaltung wiederholen?
- Falls Sie die Prüfungsleistung einer Lehrveranstaltung (i.d.R. eine Klausur) nicht bestanden haben, dürfen Sie diese gemäß BAMA-O bzw. BAMALA-O zwei Mal wiederholen, auch ohne den Kurs erneut zu besuchen. Falls Plätze im Kurs frei sein sollten, wird der Besuch des Kurses zur neuerlichen Vorbereitung auf die Klausur empfohlen.
Wann kann ich die Prüfung wiederholen?
- Pro Semester gibt es zwei Prüfungstermine: 1. Termin für die reguläre Abschlussprüfung, 2. Termin für die Nachschreibe- und Wiederholungsprüfung.
- Die Termine für Prüfungen im Rahmen von Lehrveransatltungen werden rechtzeitig in den Lehrveranstaltungen bekannt gegeben.
- Termine für Modulprüfungen werden in den zugeordneten Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. Für Modulprüfungen müssen Sie sich gesondert über PULS anmelden.
Wie kann ich mich von einer Prüfung abmelden?
Bei kursbegleitenden Prüfungen - mit der Belegung und Zulassung zur Lehrveranstaltung sind Sie automatisch zur Prüfung angemeldet - gilt Folgendes:
- Sie können sich innerhalb der Anmelde-, Belegungs, und Rücktrittsfrist wieder von der Lehrveransatltung und damit auch von der Prüfung abmelden.
- Können Sie infolge einer Krankheit nicht an der Prüfung teilnehmen, müssen Sie dem Prüfer/der Prüferin die Krankmeldung für den Prüfungstermin unverzüglich per E-Mail schicken und das ärztliche Atest sobald wie möglich vorlegen.
- Wenn Sie durch dringende studienrelevante Verpflichtungen, wie z.B. Prüfungen in anderen Fächern, gehindert sind, die reguläre Abschlussklausur mitzuschreiben, informieren Sie den Prüfer/die Prüferin unverzüglich nach Bekanntwerden der Hinderungsgründe per E-Mail und legen entsprechende Belege in Schriftform vor.
Bei Modulprüfungen, zu denen Sie sich zusätzlich zur Belegung von Lehrveranstaltungen anmelden müssen, können Sie innerhalb der bei der Prüfungsanmeldung angegebenen Rücktrittsfrist von der Prüfung zurücktreten. Nach Ablauf dieser Frist gelten die oben für die kursbegleitenden Prüfungen genannten Regelungen.
Pro Semester gibt es zwei Prüfungstermine: 1. Termin für die reguläre Abschlussprüfung, 2. Termin für die Nach- bzw. Wiederholungsprüfung.
Wie kann ich das Latinum oder das Graecum erwerben?
- Sie können das Latinum bzw. Graecum in einer externen Erweiterungsprüfung,als sogenannte "Nichtschüler-Prüfung" an einer Schule im Land Brandenburg erwerben.
- Diese Prüfung besteht aus einer schriftlichen Klausur und einer mündlichen Prüfung.
- Termine der Prüfungen werden jährlich im Februar/März angeboten. Da die Anträge auf Zulassung zur Latinums- bzw. Graecumsprüfung bereits zum 1. November beim Staatlichen Schulamt eingereicht sein müssen, wenden Sie sich bitte frühzeitig an die jeweilige Kursleiterin bzw. Kursleiter! Hier können Sie den Antrag auf die Graecumsprüfung und den Antrag auf die Latinumsprüfung herunterladen.