FAQ
Auf dieser Seite finden Sie unter den Überschriften Hinweise zu häufig gestellten Fragen zur Eignungsprüfung und zu allgemeinen Fragen im Bereich Englisch/Philologie.
Häufige Fragen zur Eignungsprüfung Englisch:
Abiturzeugnis noch nicht vorhanden
Wenn Sie Ihr Abiturzeugnis noch nicht bekommen haben, legen Sie bitte Ihre Schulbescheinigung und Ihr Halbjahreszeugnis der 12. Klasse anstelle des Abiturzeugnisses bei der Anmeldung zur Prüfung vor.
Sollten Sie nur über ein Vorzeugnis verfügen und die Note sich noch ändern können, sollten Sie vorsichtshalber an der Eignungsprüfung teilnehmen. Wenn Sie das endgültige Ergebnis noch vor dem Prüfungstermin erhalten, können Sie sich ggf. noch kurzfristig abmelden.
Abiturzeugnis trotz Studierendenstatus
Auch teilnehmende Studierende der UP sollen ihr Abiturzeugnis mitbringen, da es darum geht, festzustellen, ob ein äquivalenter Sprachnachweis bereits vorliegt oder nicht ( > 12-Punkte-LK Englisch und Abiturzeugnis aus diesem oder dem Vorjahr).
Abmeldung von der Prüfung
Eine Abmeldung vom Prüfungstermin ist innerhalb der Anmeldungsfrist selbständig möglich. Für eine Abmeldung nach dem Ablauf der Frist, beispielsweise im Krankheitsfall, wenden Sie sich bitte an entrance-iaauuni-potsdampde.
Für einen weiteren Termin können Sie sich nur innerhalb der Anmeldefristen selbstständig anmelden. Ausweich- oder Wiederholungstermine gibt es nicht.
Anmeldung zur Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung findet zweimal im Jahr - i.d.R. jedes Jahr im Mai und/oder im Juni - statt. Der zweite Prüfungstermin findet nach dem Hochschulinformationstag (HiT) statt.
Die zwei Prüfungstermine für das aktuelle Jahr und der Link zur Anmeldung zur Prüfung werden i.d.R. im April auf der Webseite veröffentlicht.
Konsultieren Sie das Video für eine ausführliche Anleitung zur Anmeldung.
Bitte denken Sie daran, dass es für ein akademisches Jahr nur zwei Prüfungstermine gibt. Es gibt darüber hinaus keinen Ausweichtermin. Bewerber*innen, die keinen der Termine wahrnehmen können, müssen die Sprachkenntnisse durch die vom Institut für Anglistik anerkannten Prüfungen nachweisen (siehe Anerkannte alternative Nachweise der Sprachkompetenz).
Vergessen Sie nicht, dass das Vorliegen des Nachweises der Äquivalenz zur Eignungsprüfung bei einer Zulassungsbeschränkung innerhalb der Bewerbungsfristen im entsprechenden Portal zu bestätigen ist.
Anmeldung zur Eignungsprüfung: Fristen beachten!
Eine Anmeldung zur Prüfung nach dem Anmeldezeitraum für den jeweiligen Termin ist nicht möglich.
Laut §4 Abs 2 der Neufassung der Ordnung zur Durchführung der Eignungsprüfungen am Institut für Anglistik und Amerikanistik an der Universität Potsdam [Ambek 2015, Nr. 4 vom 30.3.2022] "[erfolgt] die Anmeldung [...] elektronisch, spätestens zehn Kalendertage vor dem jeweiligen Prüfungstermin beim Sprachbereich Englisch/Philologie am Zessko der Universität Potsdam.
Nach Ablauf der Anmeldefrist ist auch eine Umbuchung des Termins nicht möglich.
Bewerber*innen, die die Eignungsprüfung nicht zu den vorgesehenen Terminen ablegen können, können ihre Sprachkompetenz durch folgende Dokumente und Testergebnisse nachweisen.
Die Termine und Informationen für die Zulassung und Anmeldung zur aktuellen Eignungsprüfung finden Sie i.d.R. ab April auf unserer Webseite.
Antrag auf Äquivalenzbescheinigung aufgrund eines Abiturzeugnisses
Um beurteilen zu können, ob Ihnen eine Äquivalenzbescheinigung für Ihre Abiturleistungen ausgestellt werden kann, laden Sie bitte einen Scan Ihres Abiturzeugnisses auf der zentralen Plattform für Eignungsfeststellungsprüfungen (Moodle-EFP) hoch. Die Äquivalenzbescheinigung können Sie auf der gleichen Seite herunterladen und Ihren Immatrikulationsunterlagen hinzufügen.
Bitte beachten Sie, dass die Plattform für Äquivalenzbescheinigungen erst am 2. Mai 2024 geöffnet wird. Stellen Sie sicher, dass Ihr Abiturzeugnis die Bedingungen erfüllt, bevor Sie es hochladen!
Ihr Abiturzeugnis muss folgende Bedingung erfüllen:
Ein Zeugnis über den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife nach § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BbgHG mit mindestens 12 Punkten im Leistungskurs Englisch bzw. 12 Punkten im Fach Englisch mit erhöhten Anforderungen erzielt in der schriftlichen Abiturprüfung oder einem der letzten beiden Schulhalbjahre.
Der Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung oder der Nachweis eines Äquivalents nach § 6 Abs. 2 gilt für den Bewerbungszeitraum im Jahr des Ablegens der Prüfung bzw. des Äquivalents und in dem des Folgejahrs (d.h. Ihr Zeugnis muss aus dem Jahr der Bewerbung oder dem Vorjahr stammen; ältere Zeugnisse können nicht berücksichtigt werden).
Vergessen Sie nicht, dass das Vorliegen des Nachweises der Äquivalenz zur Eignungsprüfung bei einer Zulassungsbeschränkung innerhalb der Bewerbungsfristen im Studienplatz-Portal zu bestätigen ist.
Antrag auf Äquivalenzbescheinigung aufgrund von Englischkenntnissen mit Erstsprache Englisch und Studium im Ausland mit Amtssprache Englisch
Entscheidungen über die Ausstellung einer Äquivalenzbescheinigung und damit die Befreiung von der Eignungsprüfung für muttersprachliche Englischkenntnisse sowie für ein abgeschlossenes Studium im Ausland mit Amtssprache Englisch trifft der Prüfungsausschuss des Instituts für Anglistik und Amerikanistik.
Wenn Englisch Ihre Muttersprache ist oder wenn Sie einen Abschluss eines englischsprachigen Hochschulstudiums aus einem Land mit Englisch als Amtssprache haben, wenden Sie sich an entrance-iaauuni-potsdampde.
Bitte beachten Sie, dass Anträge auf einen Äquivalenznachweis spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Bewerbungsfristen an den Prüfungsausschuss gestellt werden müssen.
Äquivalente alternative Nachweise der Sprachkompetenz
Anerkannte alternative Nachweise der Sprachkompetenz:
"Bewerber*innen können ihre Sprachkompetenz durch folgende Dokumente und Testergebnisse nachweisen:
- TOEFL internet-based test mit mindestens 87 Punkten.;
- Cambridge Certificate of Proficiency mit mindestens 180 Punkten;
- Cambridge Certificate of Advanced English;
- IELTS (Academic Version): im Durchschnitt 6.5 Punkte,
- UNIcert® III oder IV;
- International Baccalaureate: Englisch A1 mit Note 5 oder höher.
Der Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung oder der Nachweis eines Äquivalents gilt für den Bewerbungszeitraum im Jahr des Ablegens der Prüfung bzw. des Äquivalents und in dem des Folgejahres. Bitte geben Sie im Bewerbungsverfahren an, welcher Nachweis Ihnen vorliegt und legen Sie diesen Ihren Immatrikulationsunterlagen bei. Sollten Sie die gewünschten Ergebnisse vorweisen können, ist kein Antrag auf Äquivalenzbescheinigung beim Prüfungsausschuss nötig."
Vergessen Sie nicht, dass das Vorliegen des Nachweises der Äquivalenz zur Eignungsprüfung bei einer Zulassungsbeschränkung innerhalb der Bewerbungsfristen im Studienplatz-Portal zu bestätigen ist.
Äquivalente alternative Nachweise der Sprachkompetenz: weitere Informationen
Auf Antrag an den Prüfungsausschuss können folgende Nachweise als weitere Äquivalenzen anerkannt werden:
- Zeugnis über den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife mit mindestens 12 Punkten im Leistungskurs Englisch bzw. 12 Punkten im Fach Englisch mit erhöhten Anforderungen erzielt in der Abiturprüfung oder einem der letzten beiden Schulhalbjahre (siehe: FAQ - Antrag auf Äquivalenzbescheinigung aufgrund eines Abiturzeugnisses);
- Abschluss eines englischsprachigen Hochschulstudiums in einem Land mit Englisch als Amtssprache;
- Muttersprache Englisch.
Für andere Sachverhalte werden keine Äquivalenzbescheinigungen ausgestellt, auch nicht für:
- Work-and-Travel;
- Besuch einer englischen Schule
- Au Pair-Aufenthalte.
Befreiung von der Eignungsprüfung
Bereits erfolgte Einstufung in ein höheres Fachsemester:
Lehramt Englisch oder BA Anglistik/Amerikanistik – Die Teilnahme an der Prüfung ist nicht erforderlich. Begründung: Bei einer Einstufung in das Fach Englisch oder in das Fach Anglistik und Amerikanistik in ein höheres Fachsemester kann vom Vorliegen der geforderten Englischkenntnisse ausgegangen werden.
Lehramt Förderpädagogik mit dem Fach Englisch – Die Teilnahme an der Prüfung ist erforderlich. Begründung: Wenn bisher der inhaltliche Schwerpunkt des Studiums nicht auf Englisch, sondern auf Förderpädagogik oder Bildungswissenschaften lag, ist eine Einstufung in ein höheres Fachsemester trotzdem möglich.
Die notwendige allgemeine Sprachkompetenz ist aber festgestellt, wenn folgende äquivalente Sprachkenntnisse nachgewiesen werden können:
12-Punkte-Regelung: Wenn Sie 12 Punkte im Abitur-Leistungskurs Englisch (in der schriftlichen Abiturprüfung oder einem der letzten beiden Schulhalbjahre) haben, müssen Sie zur Prüfung nicht erscheinen. Erfüllt Ihr Abiturzeugnis alle weiteren Kriterien, so können Sie eine Äquivalenzbescheinigung auf der zentralen Plattform für Eignungsfeststellungsprüfungen Moodle-EFPbeantragen. Bitte geben Sie im Bewerbungsverfahren an, welcher Nachweis Ihnen vorliegt und legen Sie eine einfache, nicht beglaubigte Kopie des Zeugnisses Ihren Immatrikulationsunterlagen bei.
Eignungsprüfung (Philologie-Studium) statt Einstufungstest (Schlüsselkompetenzen)
An der Eignungsprüfung Englisch sollten nur diejenigen teilnehmen, die sich um einen Studienplatz im Fach Anglistik/Amerikanistik oder LA Englisch bewerben.
Wenn Sie an der UP studieren und einen Englischkurs im Sprachbereich Englisch/Schlüsselkompetenzen belegen möchten, sollten Sie nicht an der Eignungsprüfung, sondern an einem Einstufungstest teilnehmen.
Informieren Sie sich über die Einstufungstests für die Englischkurse im Sprachbereich Englisch/Schlüsselkompetenzen hier.
Eignungsprüfung: erforderliche Unterlagen am Prüfungstag
Bringen Sie folgende Unterlagen zur Prüfung mit:
i) Ihren Pass/Ausweis (Sie müssen sich mit einem Lichtbildausweis ausweisen)
ii) Ihr Abiturzeugnisses bzw. Ihre Schulbescheinigung (Diese können Sie im Original oder in Kopie vorlegen. Wir behalten Ihre Unterlagen nicht.)
Eignungsprüfung: Ergebnisse und Gültigkeit
In der Woche nach der Eignungsprüfung können Sie den Nachweis der Eignungsprüfung von der zentralen Plattform für Eignungsfeststellungsprüfungen Moodle-EFP herunterladen. Bei bestandener Prüfung ist der Nachweis Ihren Immatrikulationsunterlagen beizulegen. Der Nachweis über das Bestehen der Eignungsprüfung ist für den Bewerbungszeitraum im Jahr des Ablegens und in dem des Folgejahres gültig.
Laut § 6 Abs. 1 der Neufassung der Ordnung zur Durchführung der Eignungsprüfungen am Institut für Anglistik und Amerikanistik an der Universität Potsdam ist "die zur Aufnahme eines Studiums am Institut für Anglistik und Amerikanistik der Universität Potsdam notwendige allgemeine Sprachkompetenz [...] festgestellt, wenn mindestens 60 % der zu erreichenden Punktzahl nachgewiesen werden". Ist dies nicht der Fall, kann die Prüfung frühestens im darauffolgenden Jahr wiederholt werden oder ein äquivalenter anerkannter Nachweis der Immatrikulation beilgelegt werden. Für Fragen zur Aufnahme eines Studiums am Institut für Anglistik und Amerikanistik der Universität Potsdam ist das Institut verantwortlich.
Eignungsprüfung: Gegenstand der Prüfung
Es handelt sich um eine schriftliche Prüfung. Sehen Sie sich bitte hierzu das Video auf unsere Webseite. Laut der Neufassung der Ordnung zur Durchführung von Eignungsprüfungen für alle Bachelorstudiengänge bzw. -fächer am Institut für Anglistik und Amerikanistik an der Universität Potsdam vom 25. Januar 2015 sind
(2) Gegenstand der Eignungsprüfung [...] Sprachkompetenzen in den Bereichen
- Orthographie,
- Wortschatz und Textverständnis,
- Grammatik.
(3) Die Eignungsprüfung hat einen Umfang von 90 Minuten. Die jeweilige Form der Prüfung wird auf der Homepage des Sprachbereichs Englisch/Philologie am Zessko und des Prüfungsausschusses des Instituts für Anglistik und Amerikanistik veröffentlicht.
Eignungsprüfung: Kein Ausweichtermin
Jedes Jahr werden zwei Prüfungstermine angeboten. Einen Ausweichtermin für die Eignungsprüfung gibt es nicht. Bewerber*innen, die keinen dieser Termine wahrnehmen können, müssen die Sprachkenntnisse durch die vom Prüfungsausschuss anerkannten alternativen Nachweise der Sprachkompetenz nachweisen.
Eignungsprüfung: Keine weiteren Vorbereitungsmaterialien
Die Eignungsprüfung dient der Feststellung einer allgemeinen Sprachkompetenz, die zur Aufnahme eines Studiums am Institut für Anglistik und Amerikanistik der Universität Potsdam erforderlich ist.
Musterfragen stehen Ihnen zur Verfügung, aber weitere Vorbereitungsmaterialien werden nicht zur Verfügung gestellt. Es gibt zahlreiche Grammatik- und Wortschatzübungstests online (diese finden Sie über eine Google-Suche).
Eignungsprüfung: Nachteilsausgleich
Interessent*innen wird gemäß § 4 der Ordnung zur Durchführung von Eignungsprüfungen für alle Bachelorstudiengänge bzw. -fächer am Institut für Anglistik und Amerikanistik an der Universität Potsdam vom 21. Januar 2015 i.d.F. der Zweiten Satzung zur Änderung der Ordnung zur Durchführung von Eignungsprüfungen für alle Bachelorstudiengänge bzw. -fächer am Institut für Anglistik und Amerikanistik an der Universität Potsdam - Lesefassung - vom 25. Februar 2022 die Möglichkeit für die Beantragung eines Nachteilsausgleichs explizit eingeräumt:
„Weist ein/e Bewerber/in nach, dass er/sie wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher Beeinträchtigung nicht in der Lage ist, die Eignungsprüfung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form zu erbringen, werden vom Prüfungsausschuss in Absprache mit dem Prüfling geeignete Maßnahmen festgelegt, durch die gleichwertige Prüfungsleistungen innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit oder in anderer Form erbracht werden können. Der Antrag auf Nachteilsausgleich ist rechtzeitig, spätestens mit der Anmeldung zur Eignungsprüfung zu stellen.“
Melden Sie sich bitte zur Eignungsprüfung über Moodle-EFP an und beantragen Sie gleichzeitig und formlos beim Prüfungsausschuss einen Nachteilsausgleich für die Eignungsprüfung Englisch unter entrance-iaauuni-potsdampde . Bitte geben Sie die erforderlichen Maßnahmen an und senden Sie ein ärztliches Gutachten im Anhang.
Eignungsprüfung: Terminwechsel nicht möglich
Ein Terminwechsel ist leider nicht möglich, da die Teilnehmerlisten, das Prüfungsprotokoll und die gruppen- und personenbezogenen Passwörter für die jeweiligen Termine zeitnah erstellt werden.
Sprachniveau der Studienanfänger/-innen
Das vom Institut für Anglistik und Amerikanistik erwartete Niveau liegt etwas unter C1.
Wechsel des Studiengangs
Bei Fragen zum Wechsel des Studiengangs wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung oder an das Institut für Anglistik und Amerikanistik.
Weitere FAQ:
Informationen für Studierende der Anglistik/Amerikanistik, die zwischen dem WiSe 2013/14 und WiSe 2015/16 immatrikuliert wurden
Für nähere Informationen klicken Sie bitte hier.
Institut für Anglistik und Amerikanistik
Für Informationen zum Institut für Anglistik/Amerikanistik (u. a. Zulassung zum Studium, Fragen bezüglich des Studienganges) klicken Sie bitte hier.
Regelungen zur Anwesenheit in sprachpraktischen Lehrveranstaltungen
Für nähere Informationen klicken Sie bitte hier.
Regelungen zur Belegung der sprachpraktischen Kurse (Übungen)
Für nähere Informationen klicken Sie bitte hier.
Registration Procedure for Students of Erasmus and other Exchange Programs (Restricted Spots)
International students whose major is English and/or American Studies can register for a section of the course(s) that fits their schedule. If there are enough spots in the course, they will be admitted to the course.
For further information please click here.
Sprachpraktische Module/Kurse im Bachelorstudiengang Anglistik/Amerikanistik
Für nähere Informationen klicken Sie bitte hier.
Sprachpraktische Module/Kurse im Fach Englisch im Lehramt für die Sekundarstufen I und II
Für nähere Informationen klicken Sie bitte hier.
Sprachpraktisches Modul - Lehramt für die Primarstufe - Teilbereich Englisch
Für nähere Informationen klicken Sie bitte hier.
Wann wende ich mich an das Zessko, wann an das Institut für Anglistik und Amerikanistik?
Der Sprachbereich Englisch/Philologie am Zessko ist zuständig für:
- die Durchführung der Eignungsprüfung (EP) des Instituts für Anglistik und Amerikanistik
- die Entwicklung und Durchführung der sprachpraktischen Kurse in den Grund- bzw. Basis- und Aufbaumodulen im Bachelor (Anglistik/Amerikanistik/Englisch)
- die Erstellung von Sprachnachweisen für Studierende der Anglistik und Amerikanistik sowie des Lehramts Englisch
Das Institut für Anglistik und Amerikanistik ist zuständig für:
- Fragen zur Studienbewerbung: Richten Sie bitte Ihre Fragen an das Studienbüro oder an das Institut für Anglistik und Amerikanistik.
- die Anerkennung von äquivalenten Testleistungen für die Eignungsprüfung (EP) des Instituts für Anglistik und Amerikanistik: Richten Sie bitte Ihre Fragen an den Prüfungsausschuss des Instituts für Anglistik und Amerikanistik.