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FAQ Outgoing und Incoming

Sie haben sich alle Informationen zum Auslandsstudium angesehen und auch bereits Informationen auf den Seiten des International Office eingeholt, sich mit notwendigen Dokumenten vertraut gemacht oder sind als internationale:r Studierende:r an der Universität Potsdam und haben noch offene Fragen? Sie finden hier noch weitere Antworten und Hilfestellungen. Für weitere Fragen stehet Ihnen die Erasmus+ Koordinatorin der Fakultät und das International Office zur Seite. 

Erasmus+ FAQ für das Studium im Ausland

 

Wie ist der Ablauf von der Vorbereitung eines Auslandsaufenthalts über Erasmus+ bis zur Nominierung und wer ist für was zuständig?

In der Regel benötigt ein Auslandsaufenthalt ca. ein Jahr Planung. Das ist notwendig, da der Studienverlauf geplant werden sollte sowie ggf. notwendige Sprachkenntnisse erworben werden müssen. Die Bewerbungsfrist beginnt jährlich am 1. Dezember und endet am 31. Januar für das darauffolgende akademische Jahr (Bspw.: Bewerbungsfrist endet am 31. Januar 2024 und gilt für das WiSe 2024/25 sowie SoSe 2025). Sie können (und sollten) sich für bis zu drei Partnerhpochschulen bewerben, die Ihren Anforderungen entsprechen (Partnerschaft in Ihrem Fachbereich, passendes Lehrangebot sowie ausreichend vorhandene Sprachkenntnisse). Die Recherche zu diesen Parametern obliegt Ihnen. Fragen zu Anerkennungen von Studienleistungen können (und sollten) Sie an die entsprechenden Ansprechpersonen stellen. Nach Ende des Bewerbungszeitraums erfolgt die Auswahl der Studierenden. In der Regel erfolgt dies bis Ende Februar. Bitte sehen Sie von Zwischenanfragen ab. Sobald die Auswahl in der Fakultät von der Austauschkoordinatorin Franziska Stimming abgeschlossen is, erhalten Sie per E-Mail ein Platzangebot. Dieses Angebot müssen Sie innerhalb einer Woche per E-Mail annehmen, da der Platz ansonsten verfällt. Möchten Sie das Angebot nicht annehmen, melden Sie sich dazu bitte auch zurück. Nach Ende dieser einwöchigen Rückmeldefrist wird Ihnen der Aufenthalt per E-Mail bestätigt und Sie erhalten die Platzzusage.

Das Vergabeverfahren ist damit an der Fakultät abgeschlossen. Die Informationen über die vergebenen Plätze werden schließlich an das International Office weitergegeben. Ab diesem Schritt erfolgt die Kommunikation über das International Office. Sie erhalten rechtzeitig per E-Mail weitere Informationen (auch zu Informationsveranstaltungen). Durch das International Office erfolgt die Nominierung an der jeweiligen Partnerhochschule. In der Regel müssen Sie an der Gastuniversität eigenständig Dokumente einreichen. Recherchieren Sie diese bitte auf den Websiten der Gastuniversität. Sollten Sie Ihren Auslandsaufenthalt nicht antreten können, informieren Sie bitte rechtzeitig Ihre Gastuniversität, das International Office der UP sowie Franziska Stimming

Detaillierte Informationen zum Ablauf finden Sie hier

 

Ab wann kann ich einen Erasmus+ Auslandsaufenthalt absolvieren?

Erasmus+ Auslandsaufenthalte sind im Bachelor ab dem 3. Semester möglich, für Masterstudierende ab dem 1. Fachsemester. Für Studienaufenthalte außerhalb Europas ab dem 4./5. Fachsemester. 

In der Regel gehen die meisten Studierenden an der Universität Potsdam im 5. Semester ins Ausland. Beachten Sie bitte bei Ihrer Planung die unterschiedlichen Vorlesungs- und Semesterzeiten.

 

Führt ein Auslandsaufenthalt zur Verlängerung meines Studiums?

Nein, ein Auslandsaufenthalt muss nicht zu einer Verlängerung des Studiums führen, eine Beurlaubung ist, unabhängig von der Anerkennung von Leistungen, möglich. Sie sollten ca. 30 ECTS während Ihres Auslandsaufenthalts absolvieren.

 

In welcher Sprache soll ich meine Bewerbungsunterlagen einreichen?

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in deutscher oder englischer Sprache ein. Die Bewerbungsunterlagen werden durch die Austauschkoordinatorin Franziska Stimming an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät gesichtet.  Erst nach Zuweisung einer Partneruniversität und nach Nominierung müssen Sie in der Regel Dokumente an der Gastuniversität einreichen, diese sind unabhängig vom Bewerbungsverfahren an der Fakultät und werden dann in der Regel in englischer Sprache eingereicht.

 

Ich habe noch keine Leistungen auf meinem Transcript of Records, bspw. aufgrund eines Studiengangwechsels oder, weil ich mich im 1. Fachsemester des Masterstudiums befinde.

Bitte reichen Sie in diesem Fall die Leistungsübersicht Ihres vorherigen Studiums, Ihr Abiturzeugnis oder den Leistungsnachweis Ihres Bachelorstudiums ein.

 

Was soll mein Motivationsschreiben beinhalten? Soll ich zu allen Wunschuniversitäten etwas schreiben?

Ihr Motivationsschreiben sollte maximal zwei Seiten umfassen. Sie können den Inhalt frei gestalten. Sie können Angaben zu (außeruniversitären) Ehrenämtern, zu sozialen und persönlichen Aspekten, ihre generelle Motivation für einen Auslandsaufenthalt oder speziell für Ihre Wunschuniversität(en) machen. Es gibt hier kein richtig oder falsch. Das Motivationsschreiben können Sie wie alle anderen Bewerbungsunterlagen in deutscher oder englischer Sprache verfassen.

 

Soll ich das Erasmus+ Bewerbungsformular ausfüllen und postalisch verschicken?

Nein, die Bewerbung erfolgt an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät über das Bewerbungsportal. Die Inhalte sind ähnlich zu dem Erasmus+- Bewerbungsformular. Sie müssen im Anschluss das generierte .pdf-Dokument nicht ausdrucken und verschicken. Die nachfolgende Kommunikation erfolgt via E-Mail über Ihre in der Bewerbung angegebenen E-Mailadresse (es sollte sich dabei um Ihre UP-Mailadresse handeln).

 

Für das Erasmus+ Stipendium sollten 30 ECTS pro Semester im Ausland absolviert werden. Gibt es Probleme, wenn ich mir nur weniger ECTS an der UP anerkennen lassen kann?

Bei dem Erasmus+ Stipendium sollten Sie im Ausland 30 ECTS absolvieren, bei deutlich weniger als 20 ECTS könnte es zu einer Rückzahlung kommen (in der Regel handelt es sich um individuelle Fälle, die dann zu klären sind).
Tipp: Sie können im Ausland bspw. auch Sprachkurse absolvieren. Sie müssen sich die ECTS nicht zwingend anrechnen lassen.

Aufgrund von Krankheit konnte ich Prüfungsleistungen nicht absolvieren und habe daher deutlich weniger als 30 ECTS erhalten. Muss ich mir nun Sorgen machen, dass ich das Stipendium zurückzahlen muss?

Wichtig ist der Nachweis, dass Sie Lehrveranstaltungen belegt haben und auch an diesen teilgenommen haben. Sofern Sie erkranken und daher an Prüfungsleistungen nicht teilnehmen können, können Sie dies mit einem Attest nachweisen.

 

Ich möchte gerne an eine konkrete Hochschule, es gibt hierfür aber leider keine Partnerschaft. Kann ich mich individuell bewerben?

Grundsätzlich ist das möglich. Individualbewerbung bedeutet: Sie planen und organisieren selbständig Ihren gesamten Auslandsstudienaufenthalt. Sie können sich an den meisten Hochschulen weltweit bewerben. 

Da Sie sich selbst nach den Zulassungsbedingungen und Bewerbungsterminen der jeweiligen Hochschule erkundigen müssen und dafür verantwortlich sind, dass alle geforderten Unterlagen (z.B. Sprachnachweise) rechtzeitig bei Ihrer Wunschhochschule eingehen, sollten Sie für Ihre Individualbewerbung mindestens ein Jahr Vorbereitungszeit einplanen.
Konkrete Termine und Informationen zur freien Bewerbung finden Sie in der Regel auf den Internetseiten Ihrer Wunschuniversität, meist unter dem Punkt „Internationales“.

Beachten Sie bitte, dass hier kein Erasmus+ Stipendium erhalten würden.

 

Ich möchte meinen Erasmus+ Aufenthalt gerne verschieben, da sich meine Pläne geändert haben. Ist das möglich?

Verschiebungen vom Winter- auf das Sommersemester sind in der Regel möglich. Holen Sie dazu bitte die Zustimmung Ihrer Gastuniversität und Ihrer Austauschkoordinatorin ein und leiten die Bestätigungen an das International Office weiter. Das International Office klärt dann die Fragen, ob Sie neu nominiert werden müssen oder eine Verschiebung möglich ist.

Verschiebungen vom Sommer- auf das Wintersemester sind in der Regel mit einer erneuten Bewerbung verbunden, da es sich hierbei um einen neuen Bewerbungszeitraum und eine neue Förderperiode handelt. Bitte wenden Sie sich vor einer erneuten Bewerbung an die Erasmus+ Koordinatorin der Fakultät, sodass dies ggf. bei der Auswahl der Bewerbung mitberücksichtigt werden kann. 

 

Ich muss meinen Erasmus+ Auslandsaufenthalt leider absagen. Wie gehe ich vor?

Bitte informieren Sie selbstständig Ihre Gasthochschule über Ihre Absage, das International Office und Ihre Austauschkoordinatorin der Fakultät, damit Sie aus der Datenbank entfernt werden.

 

Ich möchte meinen Erasmus+ Auslandsaufenthalt gerne verlängern. Ist das möglich?

Eine Verlängerung vom Wintersemester ins Sommersemester ist, nach Zusage der Partneruniversität, des International Office und der Erasmus+ Koordinatorin möglich. Eine Verlängerung vom Sommersemester zum Wintersemester ist in der Regel schwieriger, da es sich hierbei um ein neues akademisches Jahr (neuer Bewerbungszeitraum und eine neue Förderperiode.) handelt. Dies muss individuell geklärt werden. 

 

Welche Sprachkenntnisse benötige ich und wie weise ich diese nach?

Die geforderten Sprachkenntnisse finden Sie in der Liste der Eramus+ Partnerschaften, da diese je nach Land und Gastuniversität unterschiedlich sind. Für die Bewerbung um den Erasmus+ Platz im Fachbereich reichen meist UniCert-Zertifikate, der PULS-Leistungsnachweis (wenn Sie einen Sprachkurs belegt haben), eine Kopie des Abiturzeugnisses oder Ähnliches aus. Aus dem Nachweis muss das Sprachniveau deutlich hervorgehen (bspw. beim Abiturzeugnis muss das Sprachniveau ausgewiesen sein). Reichen Sie bitte für das vorgegebene Niveau den aktuellsten Nachweis ein, den Sie haben- der Nachweis sollte nicht älter als vier Jahre sein. Es ist empfehlenswert den eigenen Kenntnisstand realistisch einzuschätzen, sodass Sie während des Auslandsaufenthalts keinerlei Probleme aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse bekommen.

Es ist möglich, dass Sie für die Bewerbung an der Gastuniversität dann einen anderen Nachweis benötigen. Diese Information erhalten Sie von der Gastuniversität auf den Erasmus+ Seiten oder per E-Mail. Recherchieren Sie die geforderten Sprachnachweise sehr genau, vereinzelnd werden spezielle Sprachnachweise gefordert (manchmal reicht auch der DAAD Nachweis nicht aus). In Ländern wie Spanien, Portugal, Frankreich und Italien sind die jeweiligen Landessprachkenntnisse oftmals zwingend erforderlich. 

 

Was ist der DAAD Sprachtest und woher bekomme ich diesen?

Die DAAD-Tests sind ausschließlich für Studierende der drei Potsdamer Hochschulen vorgesehen, die sich um die Teilnahme an einem studentischen Austauschprogramm bzw. um einen Praktikumsplatz bewerben. Der DAAD-Test 'diagnostiziert' vorhandene Kompetenzen im Hör- und Leseverstehen sowie in den Schreib- und Sprechfertigkeiten und bescheinigt Sprachkenntnisse für die Bewerbung um die Teilnahme an einem studentischen Austauschprogramm bzw. um die Förderung durch Stipendiengeber für andere Programme. Weitere Informationen erhalten Sie hier

 

Kann ich meine Sprachnachweise auch später nachweisen?

Nein, bitte reichen Sie bis zum Ende der Bewerbungsfrist alle erforderlichen Unterlagen, u.a. die erforderlichen Sprachnachweise, ein. Ausreichend ist auch ein Nachweis über einen entsprechenden Sprachkurs mit dem entsprechenden Niveau, den Sie zeitnah abschließen. In der Regel handelt es sich hierbei um Unicert-Sprachkurse an der UP.

 

Beruht das Auswahlverfahren für die Erasmus+ Austauschplätze auf das "first come first serve"- Prinzip?

Nein, die Auswahl der Bewerbungen erfolgt erst nach Ende der Bewerbungsfrist, unabhängig davon wann Sie sich im Bewerbungszeitraum beworben haben.

 

Wir hoch ist die Chance, dass ich einen Platz für meine Wunschuniversität(en) bekomme?

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Ihnen diese Frage vorab nicht pauschal beantwortet werden kann, da dies stark von der Bewerbungslage abhängig ist, die immer sehr unterschiedlich ist. Bei der Auswahl wird versucht, dass  Sie einen Platz für eine Ihrer angegebenen Wunschuniversitäten erhalten.

 

Ich benötige für meine Gastuniversität als Sprachnachweis einen "Statement Letter". Woher bekomme ich diesen?

Bitte wenden Sie sich dafür an die Erasmus+ Koordinatorin Frau Franziska Stimming. unter Angabe Ihres Geburtsdatums und Ihres Sprachnachweises, sodass Ihnen zeitnah eine Bestätigung ausgestellt werden kann. 

 

In meinem Fachbereich werden keine Partnerschaften angeboten weshalb die Nominierung über den Fachbereich der Wirtschafts- bzw. Sozialwissenschaften stattfinden soll. Ist das möglich und wer ist dann mein:e Ansprechpartner:in?

Viele Partneruniversitäten nehmen nur Studierende des jeweiligen Fachbereichs auf oder es ist ggf. nur möglich, eine begrenzte Anzahl an Kursen an einem anderen Institut zu absolvieren. Zeitgleich ist der organisatorische Aufwand deutlich höher. Daher ist es ratsam, in erster Linie die Kooperationen des eigenen Instituts zu nutzen.

Fachfremde Bewerbungen sind an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät grundsätzlich nicht möglich. Bitte bewerben Sie sich an Partnerhochschulen Ihres eigenen Fachbereichs.

 

Kann ich auch als Nicht-EU Bürger:in einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ absolviern?

Ja, Sie können auch als Nicht-EU Bürger:in einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ absolvieren. Bitte informieren Sie sich frühzeitig über gewisse Vorgaben, die Sie ggf. erfüllen müssen (bspw. Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels in Deutschland). Erfahrungsgemäß müssen Sie in einigen Ländern finanzielle Sicherheiten nachweisen. Diese können je nach Land und Partneruniversität sehr unterschiedlich sein. 

Kann ich meine Abschlussarbeit im Ausland schreiben?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann dies möglich sein. Beachten Sie dabei bitte, dass die/der Erstkorrektor:in der Universität Potsdam angehören muss und im besten Fall auch die/der Zweitkorrektor:in. Ihr Betreuer muss zudem sein Einverständnis geben. Eine im Ausland erstellte Masterarbeit (mit dortigem Betreuer:in/ Gutachter:in) kann hier an der UP nicht anerkannt werden. Die Handhabung über die Erstellung der Masterarbeit an einer Gasthochschule ist je nach Partneruniversität sehr unterschiedlich.

Sofern Sie bereits an der UP Ihre Masterarbeit abgegeben haben und noch offene Module haben, können Sie die entsprechenden Lehrveranstaltungen im Ausland belegen. Voraussetzung ist, dass Sie über den gesamten Auslandsaufenthalt an der UP immatrikuliert sind.

Erasmus+ FAQ für das Studium an der Universität Potsdam

 

Ich plane meinen Auslandsaufenthalt an der Universität Potsdam. Wo finde ich Informationen zu den Lehrveranstaltungen und zu den ECTS?

Das Vorlesungsverzeichnis wird für das Wintersemester zum 15. September und für das Sommersemester zum 15. März in PULS veröffentlicht. Sie finden außerdem hier eine Auflistung aller englischsprachigen Veranstaltungen sowie die Vorlesungsverzeichnisse der letzten Semester an denen Sie sich für Ihre Planung orientieren können. Die Anzahl der ECTS finden Sie in der "Modulbeschreibung" in PULS. 

 

Wer unterschreibt mein Learning Agreement, wenn ich im Bereich der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften studiere?

Bitte geben Sie Frau Franziska Stimming als Kontatperson an, bzw. lassen ihr das Learning Agreement zukommen.

 

Wann soll ich mein Learning Agreement erstellen?

Das Learning Agreement before Mobility sollte bereits vor der Ankunft erstellt werden, zur Orientierung können hierfür die Vorlesunsverzeichnisse der letzten Semester genutzt werden. Nach Veröffentlichung der neuen Lehrveranstaltungen und nach Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen kann das Learning Agreement aktualisiert werden (Learning Agreement during mobility).

 

Wo finde ich die Angabe der ECTS der Veranstaltungen, die ich belegen möchte?

Grundsätzlich können Sie sich an den ECTS einer Veranstaltung daran orientieren wie viel ECTS in den Modulen vorgesehen sind, die in der Lehrveranstaltung geöffnet sind (auch, wenn Sie keine Module sondern Lehrveranstaltungen belegen). Jede Veranstaltung ist in in einem oder mehreren inhaltlich kompatiblen Modulen geöffnet.

Grundsätzlich können Sie sich im Bachelor in der Regel an 6 ECTS und im Master an 9 ECTS orientieren.  Die Modulkataloge finden Sie hier

Um eine Orientierung für die ECTS u erhalten können Sie wie folgt vorgehen:

  • Loggen Sie sich in PULS ein
  • unter Veranstaltungen gehen Sie auf "Suche nach Veranstaltungen". Sie können dort nach englischsprachigen Lehrveranstaltungen filtern und nach der Einrichtung (Wirtschaftswissenschaften bzw. Sozialwissenschaften- richten Sie sich dabei nach Ihrem Studiengang).
  • unter der Lehrveranstaltung finden Sie den Strukturbaum mit den jeweiligen Modulen. Sie können dort auf das Buch-Icon neben dem Modultitel klicken und gelangen dann zur Modulbeschreibung, in der Sie die Angabe der ECTS finden. Die Anzahl der LP entsprechen der Anzahl der ECTS. Die Angabe der ECTS dient für internationale Programmstudierenden zur Orientierung für das Learning Agreement. Die endgültige Anzahl der ECTS der Lehrveranstaltung erfolgt nach Absprache mit den jeweiligen Dozierenden und wird auf dem Leistungsschein vermerkt, den Sie am Ende des Semesters beim International Office einreichen.