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Hinweise zu Abschlussarbeiten

Wichtiger Hinweis:

Falls Sie Interesse an einer Betreuung Ihrer Abschlussarbeit durch Mitarbeitende der Professur für Politikwissenschaft, Verwaltung und Organisation haben, füllen sie dieses Formular aus. 

Das Thema der Abschlussarbeit ist von den Studierenden eigenständig zu entwickeln (kurzes Exposé, ca. 1-2 Seiten) und mit dem Betreuer vorab zu besprechen. Aus diesem Thema sollte eine deutlich abgegrenzte und bearbeitbare Fragestellung hergeleitet werden, die in die eigenständig recherchierte Literatur eingebettet wird. Die verarbeitete Literatur sollte deutlich über die in themenverwandten Seminaren gelesene Lektüre hinausgehen. Das Exposé sollte daher Vorschläge zum Thema, zur Fragestellung und zu erster Literatur enthalten.

  

Bachelorarbeiten


Für Bachelorarbeiten, die an der Professur für Politikwissenschaft, Verwaltung und Organisation geschrieben werden, gelten die Bestimmungen der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung. Diese können sind hier auf den Seiten der Universität Potsdam abrufen.

Beachten Sie bitte auch die Richtlinien der Allgemeinen Ordnung für die nicht lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Potsdam (kurz: BAMA-O), welche Sie hier abrufen können.

Die für Sie geltende Studien- und Prüfungsordnung gibt Ihnen auch Auskunft darüber, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit Sie sich zur Bachelorarbeit anmelden können und wie viele Leistungspunkte Sie für Ihre Arbeit erhalten. Auch die Frage nach der vorgegebenen Seitenanzahl hängt von Ihrer Prüfungsordnung ab und die Antwort finden Sie dort.

Wir weisen darauf hin, dass die in der geltenden Studien- und Prüfungsordnung genannte Seitenzahl nicht überschritten werden darf. Die Seitenzahl bezieht sich dabei auf den reinen Text (ohne Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, ggf. Abkürzungsverzeichnis, Literaturverzeichnis, Grafiken, Tabellen und Anhang). Bei der Formatierung ist auf eine herkömmliche Schriftart (z.B. Arial oder Times New Roman) und Schriftgröße (11, 12pt.), einen Zeilenabstand von 1,5 sowie der Norm entsprechende Seitenränder (ca. 2-2,5cm) zu achten. Die Arbeit muss ansonsten den formalen Kriterien einer wissenschaftlichen Arbeit (Zitationen, einheitliches Literaturverzeichnis, etc.) genügen. Hierzu finden Sie nähere Informationen in einschlägigen Lehrbüchern.

Eine Bachelorarbeit ist eine erste, eigenständige wissenschaftliche Qualifikationsarbeit, die in inhaltlicher und formaler Hinsicht wissenschaftlichen Standards gerecht werden muss. Diese Anforderungen lassen sich in folgenden Punkten zusammenfassen:

  • Fachliche Einordnung: Die Studierenden weisen nach, dass sie fachspezifische Inhalte kennen und ihre untersuchungsleitende Fragestellung theoretisch und konzeptionell einordnen können.
  • Stand der Forschung: Die Studierenden bereiten den Stand der Forschung zu ihrem Untersuchungsthema auf und setzen sich kritisch mit der zentralen wissenschaftlichen Literatur auseinander.
  • Begriffe: In der Bachelorarbeit werden Fachbegriffe der Disziplin richtig angewendet und zentrale Begriffe werden definiert.
  • Struktur: Die Studierenden zeigen, dass sie in der Lage sind, mit Hilfe politik- und verwaltungswissenschaftlicher Theorien und Konzepte eine schlüssige Gliederung und Argumentationsstruktur ("roter Faden") zur Auseinandersetzung mit einer konkreten Forschungsfrage zu entwickeln.
  • Methoden: Die Studierenden weisen nach, dass sie sozialwissenschaftliche Methoden kennen und anwenden können. Das methodische Vorgehen wird meistens im einleitenden Teil der Bachelorarbeit beschrieben und begründet.
  • Analyse und Darstellung: Die Studierenden zeigen, dass sie in der Lage sind, komplexe Sachverhalte zu analysieren sowie die wesentlichen inhaltlichen Punkte auf begrenztem Raum präzise und klar anhand nachvollziehbarer Kriterien herauszuarbeiten.
  • Formalia: Die Studierenden wenden wissenschaftliche Darstellungs- und Aufbereitungstechniken formal korrekt an (Zitationsweise, Quellenarbeit, Literaturverzeichnis, etc.).

Masterarbeiten


Für Masterarbeiten, die an der Professur für Politikwissenschaft, Verwaltung und Organisation geschrieben werden, gelten die Bestimmungen der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung. Diese können sind hier auf den Seiten der Universität Potsdam abrufen.

Beachten Sie bitte auch die Richtlinien der Allgemeinen Ordnung für die nicht lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Potsdam (kurz: BAMA-O), welche Sie hier abrufen können.

Die für Sie geltende Studien- und Prüfungsordnung gibt Ihnen auch Auskunft darüber, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit Sie sich zur Masterarbeit anmelden können und wie viele Leistungspunkte Sie für Ihre Arbeit erhalten. Auch die Frage nach der vorgegebenen Seitenanzahl hängt von Ihrer Prüfungsordnung ab und die Antwort finden Sie dort.

Wir weisen darauf hin, dass die in der geltenden Studien- und Prüfungsordnung genannte Seitenzahl nicht überschritten werden darf. Die Seitenzahl bezieht sich dabei auf den reinen Text (ohne Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, ggf. Abkürzungsverzeichnis, Literaturverzeichnis, Grafiken, Tabellen und Anhang). Bei der Formatierung ist auf eine herkömmliche Schriftart (z.B. Arial oder Times New Roman) und Schriftgröße (11, 12pt.), einen Zeilenabstand von 1,5 sowie der Norm entsprechende Seitenränder (ca. 2-2,5cm) zu achten. Die Arbeit muss ansonsten den formalen Kriterien einer wissenschaftlichen Arbeit (Zitationen, einheitliches Literaturverzeichnis, etc.) genügen. Hierzu finden Sie nähere Informationen in einschlägigen Lehrbüchern.

Für Masterarbeiten sind grundsätzlich die gleichen Kriterien maßgeblich, wie bei Bachelorarbeiten. Darüberhinaus sind folgende Punkte zu beachten:

  • Die fachliche Relevanz der Fragestellung muss deutlich werden. Die Fragestellung kann entweder empirisch motiviert oder theoretisch hergeleitet sein und muss einen unmittelbaren Bezug zu den Forschungsschwerpunkten der Verwaltungswissenschaft haben. Sie kann auch aus einem praktischen Problem oder Interesse oder auch einer kritischen Bewertung des aktuellen Stands der Forschung entspringen.
  • Die angewendete Forschungsmethode muss den aktuellen wissenschaftlichen Standards der Sozialwissenschaft genügen.
  • Das eigene empirische Forschungsergebnis muss deutlich erkennbar und intersubjektiv nachvollziehbar sein.