Eignungsprüfung Kunst Lehramt
Nach der Studienordnung für das Bachelorstudium im Fach Kunst für das Lehramt in der Primarstufe sowie in den Sekundarstufen I und II an der Universität Potsdam (§ 3 der Studienordnung) und dem Brandenburgischen Hochschulgesetz (§ 9 Abs. 4 ) ist für die Zulassung bzw. Immatrikulation "eine besondere künstlerische Eignung erforderlich", die durch eine erfolgreiche Eignungsprüfung nachgewiesen wird. Alles Wichtige rund um die Prüfung ist auf diesen Seiten zu finden.
Bitte beachten Sie bei der Bewerbung die Ordnung für die Eignungsprüfung (siehe weiter unten).
Kontakt und Beratung
Für Fragen steht Ihnen die Studienfachberatung sowie der Fachschaftsrat zur Verfügung.
Ordnung für die Eignungsprüfung
Um zu der aktuellen Ordnung für die Eignungsprüfung zu kommen, folgen Sie diesem Link.
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