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Habilitationsausschuss

Die Habilitation dient dem Nachweis der Befähigung, ein wissenschaftliches Gebiet in Forschung und Lehre selbständig zu vertreten. Habilitationsverfahren werden im Namen der Fakultät vom Habilitationsausschuss durchgeführt (weiterführend Habilitationsordnung der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam ).

Der Habilitationsausschuss besteht aus den hauptberuflich tätigen Professor:innen, den ausserplanmäßigen Professor:innen und den an der Fakultät habilitierten Privatdozent:innen der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam. Professor:innen und habilitierte Hochschullehrende, die aus dieser Fakultät ausgeschieden sind, gehören dem Habilitationsausschuß noch mindestens zwei Jahre lang nach ihrem Ausscheiden an. Den Vorsitz des Habilitationsausschusses führt die Dekanin bzw. der Dekan.

Sitzungen des Habilitationsausschusses werden nach Bedarf einberufen.

Weiterführende Informationen sind auf den Internetseiten der Geschäftsstelle für Promotionen und Habilitationen verfügbar.