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Die Studiendekanin oder der Studiendekan

Die Studiendekanin oder der Studiendekan wird von der Referentin oder dem Referenten für Studium und Lehre unterstützt.

Portrait Prof. Dr. Monika Fenn

Studiendekanin

Prof. Dr. Monika Fenn

 


Am Neuen Palais 10
Haus 11, Zimmer 1.Z.11

Aufgaben der Studiendekanin oder des Studiendekans

Die Studiendekanin oder der Studiendekan unterstützt die Dekanin oder den Dekan bei allen Fragen rund um Studium und Lehre. Die Grundordnung nennt hier die Studien- und Prüfungsorganisation, die Koordination von Studium und Lehre sowie die Sicherstellung des Lehrangebotes und die Koordination der Studienberatungen. Weiterhin berichtet die Studiendekanin oder der Studiendekan jährlich über die Weiterentwicklung der Studienprogramme, Module und Lehrveranstaltungen (Link zur Weiterentwicklung). Sie oder er ist in allen diesen Bereichen rechtzeitig zu informieren und anzuhören.

Die Studiendekanin oder der Studiendekan leitet die Kommission für Lehre und Studium und ist Mitglied der Kommission für Lehre und Studium des Senats (Senats-LSK). Sie oder er wird vom Fakultätsrat auf Vorschlag der Studierenden gewählt.

Siehe hierzu Artikel 22 der Grundordnung und die  Satzung zur Durchführung von Evaluationen von Studium und Lehre an der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam

Portrait Prof. Dr. Monika Fenn

Studiendekanin

Prof. Dr. Monika Fenn

 


Am Neuen Palais 10
Haus 11, Zimmer 1.Z.11


Aufgaben der Referentin oder des Referenten für Studium und Lehre

Die Referentin oder der Referent für Studium und Lehre ist die zentrale Ansprechpartnerin oder der zentrale Ansprechpartner in allen Fragen der Planung und Weiterentwicklung von Studiengängen, der Akkreditierung und der Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung in Lehre und Studium. Sie oder er berät die in der Fakultät für Studium und Lehre verantwortlichen Personen, unterstützt die Studiendekanin oder den Studiendekan und die Studienkommissionen bei der Einrichtung, Weiterentwicklung und Akkreditierung von Studiengängen und stellt hierfür die notwendigen Dokumente und Auswertungen insbesondere im Rahmen des Studiengangsmonitoring zur Verfügung.

Siehe hierzu § 3 der Satzung zur Durchführung von Evaluationen von Studium und Lehre an der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam