Hinweise zum Mutterschutz
Studentinnen erhalten ab dem 1. Januar 2018 für die Zeit der Schwangerschaft, direkt nach der Geburt und für die Stillzeit nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) einen besonderen Schutz vor Belastungen im Studienverlauf. Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie hier.
Für jede schwangere Studentin muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Hierbei muss in Zusammenarbeit mit Ihnen abgeschätzt werden, wie Sie Ihr Studium auch in der Schwangerschaft fortsetzen können - mit möglichst wenig Einschränkungen bei optimalem gesundheitlichen Schutz für Sie und Ihr Kind. Dazu gehört auch ein Gesprächsangebot seitens der Universität (in Ihren jeweiligen Studienfächern) zu einer Ihrer Situation angepassten Studienorganisation während Schwangerschaft, Mutterschutz und Stillzeit.
Um schnell einen Überblick zu erhalten, welche Module Sie bedenkenlos belegen können, finden Sie anbei für jeden Studiengang der einzelnen Institute eine Gefährdungsbeurteilung.