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Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte

Die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten und ihre Stellvertretung unterstützen die zentrale Gleichstellungsbeauftrage der Universität Potsdam bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach § 68 Abs. 2 BbgH. Sie arbeiten mit Rede- und Antragsrecht in den Auswahlverfahren sowie in der zentralen Kommission für Chancengleichheit der Universität (CGK) mit. Desweiteren stehen sie als persönliche Ansprechpartnerinnen für alle die Gleichstellung betreffenden individuellen Fragen zur Verfügung.

Die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten und ihre Stellvertretung werden gemäß § 68 BbgHG auf zwei Jahre gewählt.

Aktuelle Amtsperiode: 01. Oktober 2024 bis 30. September 2026

Übersicht zu den Gleichstellungsbeauftragten in den Fakultäten und Bereichen

zentralen Gleichstellungsbeauftragten

Juristische Fakultät

Philosophische Fakultät

Humanwissenschaftliche Fakultät

Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät

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