Die spätestmögliche An- bzw. Abmeldung zum Leistungserfassungsprozess kann am achten Kalendertag vor dem Prüfungszeitpunkt erfolgen. Eine spätere Anmeldung ist ausgeschlossen (Ausschlussfrist). Eine erfolgte Anmeldung kann folglich auch bis zum Ablauf der Ausschlussfrist wieder zurückgenommen werden.
Bei geblockten Lehrveranstaltungen bzw. lehrveranstaltungsbegleitender Prüfung kann die Dozentin bzw. der Dozent abweichende Fristen für die Belegung und den Rücktritt festlegen. Diese werden dann in der Lehrveranstaltung kommuniziert.