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Übergang vom Bachelor in den Master

Sie sind bereits an der Universität Potsdam immatrikuliert und möchten

... Ihr Studium in einem nichtlehramtsbezogenen Masterstudiengang fortsetzen.

... Ihr Studium im lehramtsbezogenen Masterstudiengang Primarstufe, Primarstufe mit Schwerpunkt Inklusionspädagogik, Sekundarstufe I/II (allgemeinbildende Fächer) oder Förderpädagogik fortsetzen.

... Ihr Studium im lehramtsbezogenen Masterstudiengang Sekundarstufe II (berufliche Fächer) fortsetzen.

Informationen zur vorläufigen Immatrikulation

(Gilt nicht für weiterbildende Masterstudiengänge!)

Auf Grund der Änderung des Gesetzes über die Hochschulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Hochschulgesetz – BbgHG) vom 9. April 2024 kann eine vorläufige Immatrikulation in den Master erfolgen, wenn es nicht möglich ist, bis zum Ende der Immatrikulationsfrist (15. April (für das Sommersemester) bzw. 15. Oktober (für das Wintersemester)) das abgeschlossene Bachelorstudium nachzuweisen.

Soll die vorläufige Immatrikulation in den Masterstudiengang erfolgen, dann muss dieses in PULS - im Rahmen des "Antrags auf Aufnahme des Studiums im Masterstudiengang" - beantragt werden. Liegen im Übrigen die Immatrikulationsvoraussetzungen vor, kann die vorläufige Immatrikulation in den Masterstudiengang erfolgen.

Bitte beachten Sie: Wird zum Ende des ersten Semesters im Masterstudiengang (31. März bzw. 30. September) kein Nachweis über den Bachelorabschluss im Studienbüro/ Studierendensekretariate vorgelegt, muss die Immatrikulation rückwirkend entfallen. Bitte vergewissern Sie sich daher während der vorläufigen Masterimmatrikulation über Ihren Studienabschluss und lassen sich bei Unklarheiten rechtzeitig, also mindestens 6 Wochen vor Ende des Semesters, beraten. Wenn das vorhergehende Bachelorstudium an der Universität Potsdam absolviert wurde, ist das Studienbüro/ Prüfungsamt die zuständige Stelle. Wurde der vorhergehende Abschluss an einer anderen Hochschule erworben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle Ihrer ehemaligen Hochschule. Über mögliche Risiken und Folgen einer vorläufigen Immatrikulation in den Master berät Sie die Zentrale Studienberatung.