Überblick verschaffen
Die Entwicklung eines neuen Studienprogramms ist eine umfassende Aufgabe. Zahlreiche strategische, strukturelle sowie rechtliche Vorgaben sind zu berücksichtigen und viele Akteur*innen einzubinden.
Leitbild Lehre der Universität Potsdam
Mit dem Leitbild Lehre bestimmt die Universität Potsdam grundlegende Werte hinsichtlich Lehre und Studium. Es weist für Lehrende und Studierende ein hohes Maß an Verbindlichkeit auf, indem es sich in den Curricula der Studienprogramme widerspiegelt und den Mitgliedern der Universität Orientierung gibt.
Vorschläge für Maßnahmen zur Umsetzung des Leitbilds Lehre der Universität Potsdam sind ebenfalls hier zu finden. Fakultätsspezifische Maßnahmen zum Leitbild Lehre finden sich in den Leistungs- und Zielvereinbarungen.
Bitte beachten Sie bei der Neuschaffung und Einrichtung eines Masterstudiengangs auch die Rahmenvorgaben für Masterstudiengänge der Universität Potsdam.
Rechtsgrundlagen und sonstige Vorgaben
Folgende rechtliche Vorgaben sind bei der Ausgestaltung von Studienprogrammen relevant (Auswahl):
- Verordnung zur Regelung der Studienakkreditierung (Studienakkreditierungsverordnung – StudAkkV)
- Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag)
- Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG)
- Verordnung über die Gestaltung von Prüfungsordnungen zur Gewährleistung der Gleichwertigkeit von Studium, Prüfungen und Abschlüssen (Hochschulprüfungsverordnung - HSPV)
- Gesetz über die Hochschulzulassung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Hochschulzulassungsgesetz - BbgHZG)
- Verordnung über die Zulassung zu Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Studiengängen durch die Hochschulen des Landes Brandenburg (Hochschulzulassungsverordnung - HZV)
- Gesetz über die Ausbildung und Prüfung für Lehrämter und die Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern im Land Brandenburg (Brandenburgisches Lehrerbildungsgesetz - BbgLeBiG )
- Verordnung über die Anforderungen an das Lehramtsstudium an den Hochschulen im Land Brandenburg (Lehramtsstudienverordnung - LSV)
- Allgemeine Ordnung für die (nicht) lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Potsdam (BAMA-O/BAMALA-O)
- Allgemeine Zugangs- und Zulassungsordnung zu den nicht lehramtsbezogenen Masterstudiengängen an der Universität Potsdam (Zulassungsordnung – ZulO)
Folgende Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) sind bei der Ausgestaltung von Lehramtsstudienprogrammen relevant (Auswahl):