Finanzierung und Beurlaubung
Finanzierung, Auslands-BAföG, Beurlaubung, Rückerstattung des Semestertickets
Finanzierung
=> DAAD-Stipendium (ACHTUNG: MIND. 42 TAGE!)
“Lehramt.International: Auslandspraktika für Lehramtsstudierende”
- BEWERBUNGSFRISTEN:
- Bewerbungszeitraum 01.10.2024 - 31.10.2024 für Praktika, die vom 01.01.2025 - 31.05.2025 beginnen
- Bewerbungszeitraum 01.03.2025 - 31.03.2025 für Praktika, die vom 01.06.2025 - 31.08.2025 beginnen
- Bewerbungszeitraum 01.06.2025 – 30.06.2025 für Praktika, die vom 01.09.2025 bis 01.12.2025 beginnen
- STIPENDIENLEISTUNGEN:
- Reisekostenpauschale
- Monatliche Stipendienrate (Vollstipendium)
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
- FÖRDERDAUER: mind. 42 Tage bis 6 Monate
(Das Stipendium ist nicht verlängerbar.) - MOTIVATIONSSCHREIBEN (drei Leitfragen):
- Auseinandersetzung mit der gewünschten Einsatzstelle/schulische Einrichtung (Warum haben Sie sich für das Zielland und die Zielinstitution entschieden?)
- Auseinandersetzung mit dem Tätigkeitsfeld (Welche Herausforderungen erwarten Sie von Ihrem Auslandsaufenthalt und wie würden Sie mit diesen umgehen?)
- Erläuterung der Relevanz für den angestrebten Beruf im Anschluss an das Studium (Welche Bedeutung hat der Auslandsaufenthalt für Ihre Zukunft als Lehrkraft?)
=> Erasmus+ - Stipendium für Praktika im Ausland in Europa (ACHTUNG: MIND. 2 MONATE!)
- KOORDINATION über das LEONARDO-Büro Brandenburg
- BEWERBUNGSFRISTEN:
- ohne Platzzusage: spät. 6 Monate vor geplantem Praktikumsbeginn
- mit Platzzusage: spät. 3 Monate vor Praktikumsbeginn
- STIPENDIENLEISTUNGEN:
- Teilstipendienrate
- FÖRDERDAUER:
- mind. 2 Monate bis max. 12 Monate (mehrere Förderungen durch Erasmus+ während MA-Studium möglich, z.B. Semesteraufenthalt + Praktikumsaufenthalt)
- wird nach Praktikumstagen berechnet
- Kann während Aufenthalt verlängert werden
- HINWEISE:
- kann parallel zu DAAD-Stipendium beantragt werden, aber: bei Zusage beider Stipendien muss eins abgesagt werden
- keine Reisekostenpauschalen oder Versicherungen enthalten (bitte extra abschließen)
- Learning Agreement: bitte zur Unterzeichnung an das International Office übersenden (E-Mail: auslandspraktikumuuni-potsdampde)
Auslands-BAföG
Informationen zum Auslands-BAföG
- Zuständigkeiten beachten
- Frist Antragstellung: 6 Monate vor Praktikumsbeginn
- Förderdauer: Praktikumszeitraum
Beurlaubung
Im Zeitraum der Beurlaubung ist keine Verbuchung von semesterbezogenen Leistungen möglich -> die Verbuchung erfolgt im auf das Urlaubssemester folgende Semester.
- FRIST: im Rückmeldezeitraum
- Die Einreichung des Antrags erfolgt über Ihren PULS-Account (Anträge stellen).
- Mit dem Antrag ist ein entsprechender Nachweis über den Grund der Beurlaubung hochzuladen (Dokumentenupload).
- In bestimmten Fällen kann eine Befreiung vom Studentenwerksbeitrag erfolgen.
- Laut Vertrag zum Erwerb des Deutschlandtickets sind Studierende während einer Beurlaubung nicht berechtigt, ein Deutschlandsemesterticket zu beziehen.
- Zusätzliche Hinweise zur "Beurlaubung bei Auslandsaufenthalten" finden Sie auf den Seiten Studium & Praktikum im Ausland.
Weitergehende Informationen finden Sie unter folgendem Link.
Bei einer Beurlaubung können Sie sich das Semesterticket erstatten lassen (s. Link unten).
Rückerstattung des Semestertickets
Bitte informieren Sie sich bei Auslandsaufenthalten (mind. 3 zusammenhängende Monate im Semester) rechtzeitig über die Möglichkeit einer Rückerstattung des Semestertickets (Anträge müssen unverzüglich nach Bekanntwerden des Grundes gestellt werden, spätestens jedoch bis vier Wochen vor Beginn des Semesters) auf folgender Webseite des AStA: