Spezifische Auslandsfragen
Finanzierung, Gastland, Beurlaubung, Visum & Impfungen
Finanzierung
Informationen zum Gastland
Für weitergehende Informationen zum jeweiligen Gastland empfehlen wir Ihnen die entsprechenden Länderinformationen des DAAD zu konsultieren.
Beurlaubung
(Hinweis: nur für Variante B und C!)
Im Zeitraum der Beurlaubung ist keine Verbuchung von semesterbezogenen Leistungen möglich -> die Verbuchung erfolgt im auf das Urlaubssemester folgende Semester:
- FRIST: im Rückmeldezeitraum
- 1. SCHRITT: Reichen Sie bitte folgende Unterlagen beim International Office ein:
- die Erklärung zum Auslandsstudium/Auslandspraktikum
- die Bestätigung der Schule (mit Angabe Praktikumszeitraum)
- 2. SCHRITT: Reichen Sie bitte folgende Unterlagen beim Studierendensekretariat ein:
- die vom IO unterzeichnete Erklärung zum Auslandsstudium/Auslandspraktikum
- den ausgefüllten Antrag auf Beurlaubung
Bei einer Beurlaubung können Sie sich das Semesterticket erstatten lassen.
Bitte informieren Sie sich bei Auslandsaufenthalten (mind. 3 zusammenhängende Monate im Semester) rechtzeitig über die Möglichkeit einer Rückerstattung des Semestertickets (Anträge müssen unverzüglich nach Bekanntwerden des Grundes gestellt werden, spätestens jedoch bis vier Wochen vor Beginn des Semesters) auf folgender Webseite des AStA:
Absprachen mit Praktikumseinrichtung
Ggf. individuelle Absprachen mit Praktikumseinrichtung zur Möglichkeit von zusätzlichen Serviceleistungen, wie bspw.:
- einer kostengünstigen/kostenlosen Unterkunft oder Hinweise zu möglichen Unterkünften oder Verknüpfung mit ehemaligen Praktikant:innen
- der Bereitstellung von (kostenloser) Verpflegung in der schuleigenen Mensa
- vergüteten Angeboten (u.a. DaF/DaZ, Nachmittagsbetreuung, AG-Angebote)
- der Bereitstellung eines ÖPNV-Tickets / Nutzung des schuleigenen Busses
Impfungen
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei folgenden Institutionen:
- Robert-Koch-Institut
- Auswärtiges Amt (Reise- und Sicherheitshinweise)