Schwerpunktbereichsstudium bis zum Wintersemester 2023/2024
Das Schwerpunktbereichsstudium ermöglicht Ihnen eine Spezialisierung in einem Rechtsgebiet Ihrer Wahl. Üblicherweise beginnt das Schwerpunktbereichsstudium im vierten Semester. Der optimale Beginn für das Schwerpunktstudium hängt jedoch vom konkreten Schwerpunkt, insbesondere vom Turnus der entsprechenden Lehrveranstaltungen ab. Üblicherweise liegt dieser im vierten oder fünften Semester. Eine Empfehlung hierzu finden Sie bei den einzelnen Schwerpunktbereichen.
Im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums besuchen Sie Vorlesungen und Übungen zu den Spezialgebieten und erwerben die Voraussetzungen für die Schwerpunktbereichsprüfung, einen Seminarschein oder einen Übungsschein. Der Übungsschein erfordert das Bestehen von zwei Klausuren in der Übung in dem Schwerpunktbereich, in dem Sie die SPB-Prüfung ablegen wollen. Der Seminarschein kann durch eine Hausarbeit mit Vortrag im Rahmen eines Seminars in einem frei wählbaren Schwerpunktbereich erworben und später als Bachelorarbeit im Rahmen des LL.B anerkannt werden. Details zu den Klausuren und Hausarbeiten finden Sie auf der Seite zur Schwerpunktbereichsprüfung, die entsprechend auch für die Klausuren in Übungen und die Probeseminararbeit gelten.
Nach der Studienordnung bis Oktober 2023
Studierende, die vor dem 01. Oktober 2023 bereits mit dem Studium Rechtswissenschaft begonnen haben, können noch bis zum 30. September 2025 das Schwerpunktbereichsstudium nach der „Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam vom 7. Juli 2004 i.d.F. der Satzung vom 24. Februar 2010 und Art. II der Satzung vom 17. Oktober 2012 und der Satzung - Lesefassung - vom 22. Januar 2014“ und eine dem entsprechende Schwerpunktbereichsprüfung ablegen. Über die „alten“ Schwerpunktbereiche können Sie sich über die nebenstehenden Links informieren.
Die Schwerpunktbereichsprüfung im Wintersemester 2023/24 wird ausschließlich nach der „alten“ Studienordnung stattfinden, da die Anmeldung hierzu – im Juni 2023 – vor dem Inkrafttreten der neuen Studienordnung erforderlich ist.
- SPB 3: Medien- und Wirtschaftsrecht (PDF 81KB)
- SPB 8: Grundlagen des Rechts (PDF 81KB)
In der Übergangszeit
Ab der Anmeldung im November 2023 für die Prüfungskampagne im Sommersemester 2024 wird es für Sie möglich sein, sich erstmalig zur Prüfung nach der neuen Studienordnung oder wie bisher zur Prüfung nach der alten Studienordnung anzumelden.
Auf diese Zweispurigkeit wird auch in der Lehrveranstaltungsplanung für Ihr Schwerpunktbereichsstudium eingegangen werden. Ab dem Inkrafttreten der neuen Studienordnung zum Wintersemester 2023/2024 werden alle Lehrveranstaltungen angeboten, die zu den neuen Schwerpunktbereichen gehören. Auch die Lehrveranstaltungen zu den „alten“ Schwerpunktbereichen werden in der Übergangszeit noch überwiegend angeboten. Sollte dies nicht der Fall sein, werden entsprechende Themen nicht Prüfungsbestandteil sein.
Die meisten Lehrveranstaltungen aus den "alten" Schwerpunktbereichen finden sich jedoch – z.T. unter neuem Name, anderer Zuordnung, Zusammenlegung, Differenzierung – auch in den neuen Schwerpunktbereichen wieder. Für das Wintersemester 2023/24 werden die Räume bei gleichem oder annähernd gleichem Veranstaltungstitel mit diesem benannt, bei abweichendem Titel aber ähnlichem Inhalt (siehe Tabelle "entspricht" oder entspricht überwiegend") werden beide Titel verwendet.
Bitte beachten Sie: Die Anmeldung zum Normalversuch nach alten Schwerpunktbereichen wird letztmalig im November 2024 für die Kampage im Sommersemester 2025 möglich sein. Der Normalversuch nach alten Schwerpunktbereichen muss bis zum 30.09.2025 abgeschlossen sein, d.h. es müssen in diesem Fall beide Prüfungsbestandteile tatsächlich auch im Sommersemester 2025 erbracht werden. Für Wiederholungsversuche besteht diese Einschränkung nicht.
Einen Überblick über die Unterschiede zur Schwerpunktbereichsprüfung nach der alten und neuen Studienordnung finden Sie in der Präsentation des Büros für Studien- und Prüfungsangelegenheiten.
Ansprechperson
Für organisatorische Fragen
Elisa Dörwaldt
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