Studienort- und Studiengangwechsel
Hinweis: Anträge und Unterlagen senden Sie bitte direkt an das Studienbüro der Juristischen Fakultät - bitte nicht an die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse senden.
Studienortwechsel
Studenten, die ihr Studium der Rechtswissenschaft an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam fortsetzen möchten (Studienortwechsel), werden in das Fachsemester immatrikuliert, in das sie an ihrer bisherigen Universität immatrikuliert werden würden. Eine Einstufung in ein geringeres als das aktuelle Fachsemester (Rückstufung) erfolgt nicht. Daher müssen besondere fachliche Voraussetzungen für die Fortsetzung des Studiums der Rechtswissenschaft an der Universität Potsdam erfüllt sein.
Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Juristische Prüfung
Voraussetzungen für einen Wechsel vor dem 5. Fachsemester:
- ausreichende Teilleistungen, aufgrund derer die Zwischenprüfung bestanden werden kann (wird im Rahmen des Anerkennungsverfahrens geprüft)
Voraussetzungen für einen Wechsel nach dem 5. Fachsemester:
- vollständig bestandene Zwischenprüfung
Leistungsnachweise werden grundsätzlich anerkannt, wenn sie nach Studieninhalt sowie Art und Umfang der Prüfung den an der Universität Potsdam geforderten Prüfungsleistungen entsprechen oder gleichwertig sind.
Folgende Unterlagen sind rechtzeitig vor der Bewerbung bei dem Studienbüro der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam einzureichen:
- ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Einstufung;
- Leistungsübersicht oder beglaubigte Kopien bisheriger Leistungsnachweise
- Unbedenklichkeitsbescheinigung: Bestätigung der bisherigen Universität
- dass der Zwischenprüfungsanspruch noch besteht (bei Wechsel vor dem 5. Fachsemester)
- dass ein Verfahren zur Schwerpunktbereichsprüfung nicht anhängig ist (bei Wechsel nach dem 5. Fachsemester)
- Nachweis, in welchem Fachsemester der Studierende aktuell geführt wird (in der Regel auf der Immatrikulationsbescheinigung angegeben)
Fachintegrierter Mono-Bachelor-Studiengang mit dem Abschluss "Bachelor of Laws (LL.B.)"
Der LLB-Studiengang ist in den Examensstudiengang integriert und kann daher nicht unabhängig von diesem studiert werden. Eine gesonderte Antragstellung nur für den LLB-Studiengang gibt es daher nicht.
Die Einschreibung zum LL.B-Studiengang erfolgt durch die Einschreibung zum Studium der Rechtswissenschaft mit Abschluss Erste Juristischen Prüfung. Kreuzen Sie daher im Einstufungsantrag sowie im Immatrkulationsantrag das Feld "Rechtswissenschaft Erste Juristische Prüfung" an, auch wenn Sie nur den Abschluss "LLB" anstreben. Die Immatrikulation erfolgt nach erfolgreicher Einstufung und Anerkennung in beide Studiengänge.
Studiengangwechsel
Die Einstufung in ein höheres Fachsemester ist von den bisher erbrachten Leistungen abhängig. Leistungsnachweise werden grundsätzlich anerkannt, wenn sie nach Studieninhalt sowie Art und Umfang der Prüfung den an der Universität Potsdam geforderten Prüfungsleistungen entsprechen oder gleichwertig sind.
Folgende Unterlagen sind rechtzeitig vor der Bewerbung bei dem Studienbüro der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam einzureichen:
- ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Einstufung;
- Leistungsübersicht oder beglaubigte Kopien bisheriger Leistungsnachweise.
Hinweis: Die Einstufung in ein bestimmtes Fachsemester richtet sich vor allem nach dem Umfang der anerkannten Leistungen. Daher ist nach erfolgter Einstufung die spätere Anerkennung weiterer Leistungen in der Regel ausgeschlossen!