Die Arbeitsgemeinschaften dienen der Ergänzung der jeweiligen Vorlesungsveranstaltung. Sie ermöglichen neben der Wissensvertiefung des bisher Erlernten insbesondere auch die Vermittlung rechtswissenschaftlicher Arbeitsmethoden für die Klausurbearbeitung und deren Anwendung. Durch eine kleinere Gruppenstärke wird eine angenehme, zur aktiven Mitarbeit anregende Lernatmosphäre geschaffen.