Schwerpunktbereichsstudium ab dem Wintersemester 2023/2024
Das Schwerpunktbereichsstudium ermöglicht Ihnen eine Spezialisierung in einem Rechtsgebiet Ihrer Wahl. Üblicherweise beginnt das Schwerpunktbereichsstudium im vierten Semester. Der optimale Beginn für das Schwerpunktstudium hängt jedoch vom konkreten Schwerpunkt, insbesondere vom Turnus der entsprechenden Lehrveranstaltungen ab. Üblicherweise liegt dieser im vierten oder fünften Semester. Eine Empfehlung hierzu finden Sie bei den einzelnen Schwerpunktbereichen.
Im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums besuchen Sie Vorlesungen und Übungen zu den Spezialgebieten und erwerben die Voraussetzungen für die Schwerpunktbereichsprüfung, einen Seminarschein oder einen Übungsschein. Der Übungsschein erfordert das Bestehen von zwei Klausuren in der Übung in dem Schwerpunktbereich, in dem Sie die SPB-Prüfung ablegen wollen. Der Seminarschein kann durch eine Hausarbeit mit Vortrag im Rahmen eines Seminars in einem frei wählbaren Schwerpunktbereich erworben und später als Bachelorarbeit im Rahmen des LL.B anerkannt werden. Details zu den Klausuren und Hausarbeiten finden Sie auf der Seite zur Schwerpunktbereichsprüfung, die entsprechend auch für die Klausuren in Übungen und die Probeseminararbeit gelten.
Nach der Studienordnung ab Oktober 2023
Nachfolgend stellen sich die neuen Schwerpunktbereiche für diejenigen, die Ihr Studium nach dem 01. Oktober 2023 aufnehmen oder sich für die Prüfung nach der neuen Studienordnung entscheiden, vor.
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Elisa Dörwaldt
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