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Schwerpunktbereichsprüfung

Abgeschlossen wird das Schwerpunktbereichsstudium durch die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung. Die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bildet neben der Staatlichen Pflichtfachprüfung einen Bestandteil der Ersten Juristischen Prüfung. Sie ist also Teil der Abschlussprüfung des Studiums und Voraussetzung für die Zulassung zum Referendariat. 

Neben den nachstehend aufgelisteten Informationen empfielt es sich dringend, die Schwerpunktbereichsprüfungsordnung der Fakultät zu lesen. Weitere Informationen finden Sie auch in den FAQ des Studienbüros.

Allgemeine Informationen

Verlauf des Prüfungsverfahrens

Antrag und Zulassung

Prüfungsbestandteile

Verhalten im Krankheitsfall

Informationen zur Hausarbeit mit Vortrag

Formalia

Einreichung

Vortrag

Informationen zur Klausur

Zugelassene Hilfsmittel

Zugelassene Markierungen