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Anmeldung SPB-Prüfung

Wann kann ich mich zur Prüfung anmelden?

- Anmeldefristen sind meist Mitte Juni und November

Welche Voraussetzungen muss ich für Anmeldung erfüllen?

- bestandene Zwischenprüfung

- (Probe-)Seminarschein in frei wählbarem SPB oder Übungsschein in gewähltem SPB

- rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenkompetenz

Wo erhalte ich die erforderlichen Nachweise?

- Zwischenprüfung: Frau Ryl

- Seminar-/Übungsschein: Frau Dörwaldt oder Lehrstuhl

- Fremdsprachennachweis: Zessko

Was passiert wenn ich z.B. den Seminar-/ Übungsschein noch nicht zur Anmeldefrist bestanden habe?

- dieser kann bis zum 1. Prüfungsteil nachgereicht werden  und man wird trotzdem unter Vorbehalt zugelassen

(falls dieser nicht nachgereicht wird, ist die Zulassung nicht mehr gültig und Versuch bleibt erhalten)

Häufige Fragen zum Anmeldebogen:

Welche Varianten zur Ablegung der Prüfung kann ich machen?

 1. Variante (klassisch):  Hausarbeit + Vortrag und Klausur innerhalb der Kampagne (z.B. Hausarbeit April 2024 und Klausur Juli 2024)

2. Variante (geteilt [kurz]): Klausur in der aktuellen Kampagne und Hausarbeit in der darauffolgenden (z.B. Klausur Juli 2024 und Hausarbeit Oktober 2024)

3. Variante (geteilt [lang]): Hausarbeit in der aktuellen Kampagne und Klausur in der darauffolgenden (z.B. Hausarbeit Oktober 2024 und Klausur Juli 2025) 

Wie und Wo kann ich den Anmeldebogen abgeben?

-  Abgabe der Anmeldung ist nur während der persönlichen Sprechzeit oder per Einschreiben möglich

- Fragen zum Eingang der Anmeldung werden vom Studienbüro nicht beantwortet!

- Posteingangstempel der Deutschen Post oder ähnlich wird als "Poststempel" gezählt