Skip to main content

2G-Regel für alle Präsenzangebote indoor & outdoor ab 24.11.2021

Das Kabinett der Brandenburgischen Landesregierung hat am gestrigen Dienstag (23.11.2021) eine neue Corona-Eindämmungsverordnung beschlossen, die ab heute (Mittwoch, den 24. November 2021) bereits in Kraft tritt. 

Entsprechend der neuen Corona-Eindämmungsverordnung wird die 2G-Regel auf sämtliche Sportstätten indoor und outdoor ausgeweitet. Teilnehmen dürfen nur noch nachweislich vollständig geimpfte und genesene Personen. Mit einem negativen Testnachweis dürfen außerdem: Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission ausgesprochen wurde und, wenn sie grundsätzlich durchgehend eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil tragen (Wichtig: Die gesundheitlichen Gründe sind vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachzuweisen).
Bei Eltern-Kind-Kursen gilt die 2G-Regel entsprechend für die teilnehmenden Eltern. Kinder unter 12 Jahren sind von dieser Vorgabe ausgenommen.

Unsere Übungsleitenden sind instruiert, die Nachweiskontrolle entsprechend der Vorgaben der Eindämmungsverordnung umzusetzen. Sofern du keinen entsprechenden Nachweis vorweisen kannst, bieten wir dir die Möglichkeit, dich in unser OnlineFlex-Ticket umzubuchen. Nutze dafür gerne das Umbuchungsformular.

Sollte eine Umbuchung keine Option sein, stornieren wir deine Anmeldung, so dass nur die bisher stattgefundenen Termine von deinem Konto Anfang Dezember abgebucht werden. Bitte antworte dafür einfach auf diese E-Mail bis zum 01.12.2021 mit deinem Stornierungswunsch. Eine Berücksichtigung bei späterer Rückmeldung ist nicht möglich.

Bei Rückfragen stehen wir dir gerne zur Verfügung!