ZeLB - Versammlung
Informationen zur ZeLB-Versammlung
Aufgaben:
Die Versammlung gehört zu den satzungsmäßigen Organen des ZeLB und ist das zentrale Forum für die Kommunikation, Diskussion und bestimmte rechtsverbindliche Entscheidungen.
Mitglieder der Versammlung sind nach § 8 Abs. 2 der ZeLB-Satzung die Vertreter:innen der Gruppe der Hochschullehrer:innen , der akademischen Mitarbeiter:innen, der Studierenden und der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung im Verhältnis von 7:1:4:1. Wählbar sind nur Mitglieder des ZeLB. Gewählt wird die Versammlung im Rahmen der allgemeinen Gremienwahlen durch die wahlberechtigen Mitglieder und Angehörigen des Universität Potsdam mit Ausnahme der nicht unmittelbar an der Lehrerbildung beteiligten Fakultäten (JurF, DEF, Fakultät für Gesundheitswissenschaften). Das Wahlverfahren entspricht dem für die Wahl der Fakultätsräte bzw. des Senats.
Die Versammlung berät die Direktorin oder den Direktor sowie die Geschäftsführung in allen Fragen der Lehrerbildung und Bildungsforschung. Beide haben in der Versammlung Rede- und Antragsrecht.
Zudem wirkt sie u.a. bei Berufungsverfahren, bei der Einrichtung lehramtsbezogener Studienkommissionen und bei der Entwicklung und dem Erlass von Studien- und Prüfungsordnungen für das lehramtsbezogene Bachelor- und Masterstudium mit. Sie erlässt die studienbereichsübergreifenden Ordnungen zur Regelung der schulpraktischen Studien (BAMALA-SPS, Ordnung für das Schulpraktikum), die Studien- und Prüfungsordnungen für das Zertifikatsstudium im Sinne der Befähigungserwerbsverordnung (BEV) und sonstige Ordnungen der lehramtsbezogenen Weiterbildung. Außerdem wählt sie die Direktorin oder den Direktor.
Zu den weiteren Aufgaben gehören u.a. die Stellungnahmen zu den Leistungs- und Zielvereinbarungen des ZeLB mit dem Präsidium und zur Bewährung von Juniorprofessor:innen, soweit das ZeLB an dem Berufungsverfahren mitgewirkt hat.
Amtszeit der gewählten Mitglieder:
Allgemein beträgt die Amtszeit der Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden ein Jahr und die Amtszeit der Vertreterinnen und Vertreter der übrigen Statusgruppen zwei Jahre.
- Hochschullehrer:innen | Mitarbeiter:innen: 01.10.2024 - 30.09.26
- Studierende: 01.10.2024 - 30.09.2025