Informationen zum Antrag auf Verbesserung der Wartezeit
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt im Rahmen der Abgabe der Bewerbung über ein von der Universität Potsdam dafür benanntes elektronisches Portal innerhalb der angegebenen Fristen (Ausschlussfristen).
Wenn Sie einen Antrag auf Zulassung für einen Masterstudiengang mit Zulassungsbeschränkung im Studienplatzportal stellen, werden Sie im Rahmen Ihrer Bewerbung aufgefordert, Ihre Antragsgründe auszuwählen (siehe "Begründete Anträge" unter "Informationen zum Antrag auf Verbesserung der Wartezeit") sowie eine persönliche Darstellung und antragsbegründende Nachweise hochzuladen.
Wenn Sie einen Antrag auf Zulassung für einen Masterstudiengang mit Zulassungsbeschränkung direkt über das Portal von uni-assist e.V. stellen, nutzen Sie bitte folgendes Formular Antrag auf Verbesserung Wartezeit. Im Rahmen Ihrer Bewerbung über uni-assist e.V. werden Sie aufgefordert, Ihr ausgefülltes Antragsformular und unterstützenden Unterlagen hochzuladen.
Informationen zum Antrag auf Verbesserung der Wartezeit
Die Auswahl nach der Wartezeit orientiert sich an der Anzahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Studienberechtigung (z. B. Bachelorabschluss) verstrichen sind. Es können jedoch Gründe vorliegen die den Erwerb der Studienberechtigung verzögert haben. Der*die Bewerber*in wird dann weniger Wartezeit vorweisen. In diesem Fall wird bei der Auswahl nach Wartezeit ein früherer Zeitpunkt des Erwerbs der Studienberechtigung zugrunde gelegt. Der*die Bewerber*in nimmt also an der Auswahl mit einer Wartezeit teil, die er voraussichtlich ohne die Verzögerung erreicht hätte.
Der Nachweis des Antragsgrundes reicht für eine Anerkennung des Antrages allein nicht aus. Deshalb müssen Sie zusätzlich nachweisen, dass sich durch den belastenden Umstand der Erwerb der Studienberechtigung (z. B. Bachelorabschluss) verzögert hat. Diesen Nachweis können Sie durch eine Bescheinigung Ihrer Hochschule über Grund und Dauer der Verzögerung beim Erwerb der Studienberechtigung sowie sonstige zum Nachweis des Verzögerungsgrundes geeignete Belege führen.