Informationen zum Antrag auf Verbesserung der Wartezeit
Die Antragstellung erfolgt im Rahmen der Abgabe der Bewerbung im Studienplatzportal innerhalb der auf der Eingangsseite des Studienplatzportals angegebenen Fristen (Ausschlussfristen). Im Studienplatzportal sind nach Stellung des Antrags die Antragsgründe auszuwählen (siehe "Begründete Anträge" unter "Informationen zum Antrag auf Verbesserung der Wartezeit") sowie eine persönliche Darstellung und antragsbegründende Nachweise hochzuladen.
Informationen zum Antrag auf Verbesserung der Wartezeit
Die Auswahl nach der Wartezeit orientiert sich an der Anzahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Studienberechtigung (z. B. Abitur) verstrichen sind. Es können jedoch Gründe vorliegen die den Erwerb der Studienberechtigung verzögert haben. Der*die Bewerber*in wird dann weniger Wartezeit vorweisen. In diesem Fall wird bei der Auswahl nach Wartezeit ein früherer Zeitpunkt des Erwerbs der Studienberechtigung zugrunde gelegt. Der*die Bewerber*in nimmt also an der Auswahl mit einer Wartezeit teil, die er voraussichtlich ohne die Verzögerung erreicht hätte.
Beispiel: Kay bewirbt sich zum Wintersemester 2024/25. Ihr Reifezeugnis datiert vom Mai 2023, so dass die Wartezeit zwei Halbjahre beträgt. Sie weist jedoch nach, dass sie das 11. Schuljahr wegen Krankheit wiederholen musste. Ohne Wiederholung der Klasse 11 hätte sie ihre Reifeprüfung bereits im Mai 2022 abgelegt und somit eine Wartezeit von vier Halbjahren vorzuweisen. Kay wird deshalb mit einer Wartezeit von vier Halbjahren an der Auswahl beteiligt. Falls nun zum Wintersemester 2024/25 die Auswahlgrenze für den gewünschten Studiengang bei drei Halbjahren liegt, wird sie ausgewählt. Bildet sich die Auswahlgrenze aber bei fünf Halbjahren, kann sie trotz des Nachteilsausgleichs über die Wartezeitquote nicht zugelassen werden.
Das Beispiel verdeutlicht, dass der Nachweis des Antragsgrundes (hier: Krankheit) für eine Anerkennung des Antrages allein nicht ausreicht. Deshalb müssen Sie zusätzlich nachweisen, dass sich durch den belastenden Umstand der Erwerb der Studienberechtigung (z. B. Abitur) verzögert hat. Diesen Nachweis können Sie durch eine Bescheinigung Ihrer Schule über Grund und Dauer der Verzögerung beim Erwerb der Studienberechtigung sowie sonstige zum Nachweis des Verzögerungsgrundes geeignete Belege führen.
Folgende in der eigenen Person liegende, nicht selbst zu vertretende Gründe, die die Bewerber*innen daran gehindert haben, die Hochschulzugangsberechtigung zu einem früheren Zeitpunkt zu erwerben, können beispielhaft berücksichtigt werden: Zusätzlich zu den in Klammern aufgeführten Nachweisen sind eine Bescheinigung der Schule über Grund und Dauer der Verzögerung beim Erwerb der Studienberechtigung sowie sonstige zum Nachweis des Verzögerungsgrundes geeignete Belege einzureichen.
- Besondere gesundheitliche Umstände:
- Längere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht (fachärztliches Gutachten)
- Schwerbehinderung von 50 oder mehr Prozent (Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes und Kopie des Schwerbehindertenausweises)
- Längere schwere Behinderung oder Krankheit (fachärztliches Gutachten)
- Sonstige vergleichbare besondere gesundheitliche Umstände (fachärztliches Gutachten)
- Schwangerschaft der Bewerberin während der Schulzeit (fachärztliche Bescheinigung oder Geburtsurkunde des Kindes)
- Besondere wirtschaftliche Umstände (zum Nachweis geeignete Unterlagen)
- Besondere familiäre Umstände:
- Versorgung eigener minderjähriger Kinder während der Schulzeit (Geburtsurkunden der Kinder)
- Versorgung pflegebedürftiger Verwandter in aufsteigender Linie oder von Geschwistern während der eigenen Schulzeit (Bescheinigung über die Einstufung in die Pflegegrade 3 bis 5 - vormals Pflegestufen II oder III - nach dem Sozialgesetzbuch XI oder ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit)
- Betreuung unversorgter minderjähriger Geschwister, die mit der Bewerberin oder dem Bewerber während der eigenen Schulzeit in häuslicher Gemeinschaft lebten (Geburtsurkunden der Geschwister)
- Verlust eines Elternteils oder Verlust beider Eltern vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, sofern die Bewerberin oder der Bewerber zu diesem Zeitpunkt ledig war und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte (Sterbeurkunden der Eltern und Erklärung über den damaligen Familienstand)
- Mehrmaliger Schulwechsel wegen Umzugs der Eltern (Abgangszeugnisse sowie Meldebescheinigungen der Eltern)
- Sonstige vergleichbare besondere Umstände (zum Nachweis geeignete Unterlagen; in Betracht kommen z. B. folgende besondere familiäre Gründe: Bewerberin oder Bewerber hatte schon früher das gewünschte Studium angestrebt und nachweislich darauf hingearbeitet. Die Ausbildung musste aber mit Rücksicht auf besondere familiäre Verpflichtungen zurückgestellt werden, beispielsweise, weil eigene minderjährige Kinder zu betreuen waren oder weil Berufstätigkeit erforderlich war, um dadurch das Studium des Ehegatten ohne Inanspruchnahme staatlicher Unterstützung zu finanzieren).
- Zugehörigkeit zu relevanten Sportkadern:
Wer mindestens ein Jahr ohne Unterbrechung zu einem Olympiakader, Perspektivkader, Ergänzungskader, Nachwuchskader 1, Nachwuchskader 2 oder Teamkader der Bundessportfachverbände gehört hat, kann dies geltend machen, indem folgende Unterlagen/Belege eingereicht werden: Bescheinigung des zuständigen Bundessportfachverbandes, Trainingspläne, Lehrgänge und Wettbewerbe, Gutachten der Schule - Sonstige vergleichbare besondere Umstände (zum Nachweis geeignete Unterlagen)
In dem folgenden Fall hat der Antrag grundsätzlich KEINEN Erfolg:
- Teilnahme an einem Austauschprogramm