Studien- und Prüfungsordnungen
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- Patholinguistik | Bachelor
- Philologische Studien | Bachelor (Studiengang mit Orientierungsphase)
- Philosophie | Bachelor & Master
- Physik | Bachelor & Master
- Physik | Lehramt Sekundarstufen I und II | Bachelor/Master
- Politik und Verwaltung | Bachelor (auslaufend)
- Politik und Wirtschaft | Bachelor
- Politik, Verwaltung und Organisation | Bachelor
- Politikwissenschaft | Master
- Politische Bildung | Lehramt Sekundarstufen I und II | Bachelor/Master
- Polnisch | Lehramt Sekundarstufen I und II | Bachelor/Master
- Polonistik | Bachelor
- Polymer Science | Master
- Psychologie mit dem Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie | Master
- Psychologie mit den Schwerpunkten Arbeits- und Organisationspsychologie oder Kognition und Verhalten | Master
- Psychologie | Bachelor & Master (auslaufend)
- Public Health, Exercise, and Nutrition | Master
- Public Management | Master
Auf der Grundlage der jeweils geltenden Allgemeinen Ordnung werden in den jeweiligen fachspezifischen Ordnungen für jedes Studienfach Inhalt und Organisation des Studiums geregelt. Dort sind insbesondere Regelungen zu den Prüfungsmodalitäten wie den Prüfungsfristen, der Anzahl und Form der abzulegenden Prüfungen und deren Anforderungen (Leistungserfassungsprozess) aufgeführt.
Auch nachzuweisende Fremdsprachenkenntnisse, Kombinationsmöglichkeiten, Regelstudienzeit sowie die Form der Studien- und Prüfungsleistungen ergeben sich aus den fachspezifischen Ordnungen. In der Regel wird ein exemplarischer Studienverlaufsplan dargestellt, der einen möglichen Aufbau des Studiums während der Regelstudienzeit zeigt.
Sollten Studien- und Prüfungsordnungen neu beschlossen werden, gelten diese für die Studierenden, die ab dem Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens immatrikuliert werden. Übergangsbestimmungen für bisherige Studierende im jeweiligen Studienfach sind in der neuen Ordnung enthalten.