Studien- und Prüfungsordnungen
C
- Chemie | Bachelor oder Master (auslaufend)
- Chemie | Lehramt Sekundarstufen I und II | Bachelor/Master
- Chemistry of Functional Molecules and Materials | Master
- Climate, Earth, Water, Sustainability | Master
- Clinical Exercise Science | Master/Ph.D.
- Clinical Linguistics | Master
- Cognitive Science - Embodied Cognition | Master (auslaufend)
- Cognitive Science | Master
- Cognitive Systems: Language, Learning, and Reasoning | Master
- Computational Science | Master
- Computer Science | Master
- Computerlinguistik | Bachelor
- Cybersecurity | Master (auslaufend)
Auf der Grundlage der jeweils geltenden Allgemeinen Ordnung werden in den jeweiligen fachspezifischen Ordnungen für jedes Studienfach Inhalt und Organisation des Studiums geregelt. Dort sind insbesondere Regelungen zu den Prüfungsmodalitäten wie den Prüfungsfristen, der Anzahl und Form der abzulegenden Prüfungen und deren Anforderungen (Leistungserfassungsprozess) aufgeführt.
Auch nachzuweisende Fremdsprachenkenntnisse, Kombinationsmöglichkeiten, Regelstudienzeit sowie die Form der Studien- und Prüfungsleistungen ergeben sich aus den fachspezifischen Ordnungen. In der Regel wird ein exemplarischer Studienverlaufsplan dargestellt, der einen möglichen Aufbau des Studiums während der Regelstudienzeit zeigt.
Sollten Studien- und Prüfungsordnungen neu beschlossen werden, gelten diese für die Studierenden, die ab dem Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens immatrikuliert werden. Übergangsbestimmungen für bisherige Studierende im jeweiligen Studienfach sind in der neuen Ordnung enthalten.