Prozesse und Verfahren
Einrichtung eines neuen Studiengangs
Im Vorfeld soll die Entwicklung eines neuen Studienprogramms mit dem Studiendekan und der für das Studienprogramm zuständigen QM-Beauftragten besprochen werden. Im Rahmen des Gesprächs werden alle notwendigen Informationen zum Verfahren gegeben und ein Zeitplan für die Umsetzung der einzelnen Arbeitsschritte festgelegt. Die Einführung eines neuen Studienprogramms muss im zeitlichen Vorlauf von etwa 1,5 Jahren geplant werden und umfasst folgende Etappen:
1. | Vorbesprechung mit dem Studiendekan oder der Studiendekanin und der zuständigen QM-Beauftragten | Die Fachvertreter:innen erhalten detaillierte Informationen zum Ablauf des Verfahrens, zu den benötigten Unterlagen und zur zeitlichen Planung. |
2. | Perspektivgespräch I und II mit dem Vizepräsidenten für Lehre und Studium oder der Vizepräsidentin für Lehre und Studium, D1, D2, ZfQ, ZeLB, dem Studiendekan oder der Studiendekanin, der oder dem QM-Beauftragten und den Fachvertreter:innen | Im Vorfeld des Gesprächs ist die sog. Dokumentation zur Konzeptakkreditierung des Studiengangs vorzubereiten. Je detaillierter die Angaben, desto schneller kann die Vorbereitung des Studienprogramms erfolgen. Bei der Erstellung der Dokumentation werden die Fachvertreter:innen von der oder dem zuständigen QM-Beauftragten unterstützt. Im Perspektivgespräch werden konkrete Fragen rund um folgende Aspekte besprochen: Ressourcen und Kapazitäten, Zugangsvoraussetzungen, Kohortengröße und Qualitätssicherung. Das Gespräch wird protokolliert. |
3. | Entwicklung der rechtlichen Satzungen (Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung, ggf. Zulassungsordnung und/oder Eignungsprüfungsordnung) sowie des Modulkatalogs | Die rechtlichen Satzungen werden von der oder dem zuständigen QM-Beauftragten vorbereitet. Die Arbeit der Studienkommission konzentriert sich auf alle inhaltlichen und fachlichen Aspekte des Studiengangs. Der Studienkommission werden zahlreiche Unterlagen zur Kompetenzorientierung, Ausfüllhilfe für Modulbeschreibungen und weitere Recherchearbeiten (z.B. Arbeitsmarktanalysen, lehramtsspezifische Anforderungen etc.) zur Verfügung gestellt. |
4. | Einholen von externen Gutachten | Alle neu eingeführten Studienprogramme werden mit dem Beschluss der zentralen Kommission für Lehre und Studium konzeptakkreditiert. Im Verfahren der Konzeptakkreditierung werden drei externe Gutachten benötigt: 1. Vertreter:in der Wissenschaft, 2. Vertreter:in der beruflichen Praxis und 3. Vertreter:in der Studierenden. Die Gutachten müssen spätestens vor dem LSK-Beschluss vorliegen; allerdings wird empfohlen, sie bereits vor dem Einreichen der Satzungen in die Prüfschleifen einzuholen. So können die Empfehlungen direkt in die finale Ausgestaltung der Studienordnung und der Modulbeschreibungen einfließen. |
5. | Prüfschleifen und ggf. Überarbeitung | Die von der Studienkommission beschlossenen Satzungen werden im Studiendekanat in die sog. Prüfschleife geschickt. Die Frist dafür endet am 30. Juni für Studiengänge, die zum Wintersemester des darauffolgenden Jahres in Kraft treten sollen. "Prüfschleife" bedeutet, dass die Satzungen durch mehrere Prüfinstanzen nacheinander geprüft werden und die Ergebnisse an die oder den zuständige/n Qualitätsmanagement-Beauftragte/n zurückgeschickt werden. Die Prüfung wird von folgenden Instanzen durchgeführt: D2 (Prüfungsrecht, prüfungstechnische Abbildung), D1 (Berechnung der Curricularnormwerte), ZfQ (Qualitätskriterien der Akkreditierung) und bei LA-bezogenen Studienprogrammen auch von dem ZeLB (Erfüllung der KMK- und universitätsinterner Vorgaben). Stellen Prüfinstanzen Monita oder Unstimmigkeiten fest, so werden diese in einem dialogorientierten Verfahren zwischen der Studienkommission und der oder dem zuständigen Qualitätsmanagement-Beauftragten behoben. Nach der Überarbeitung der Unterlagen werden sie noch einmal in die Prüfschleife geschickt. Endet die Prüfung positiv, wird eine Freigabe für den sog. "Gremienweg" erteilt. |
6. | Fakultätsinterne Beschlüsse | Nach der Freigabe für den sog. "Gremienweg" werden die Unterlagen in den fakultätsinternen und zentralen Gremien vorgestellt und abgestimmt. Wenn die Überarbeitungen im Rahmen der Prüfschleifen wesentlich waren, kann es notwendig sein, den Beschluss der Studienkommission zu wiederholen. Im weiteren Schritt werden die Satzungen in der Fakultäts-LSK zur Abstimmung vorgelegt. Fällt das Votum der Fakultäts-LSK positiv aus, werden die Satzungen im Fakultätsrat vorgestellt und diskuiert. Die oder der zuständige Qualitätsmanagement-Beauftragte begleitet die Studienkommission auf dem Gremienweg, reicht die Unterlagen ein und informiert die Fachvertreter:innen über die anstehenden Termine. |
7. | Zentrale Gremien | Das wichtigste Gremium auf der zentralen Ebene, das über das Inkrafttreten des neuen Studienprogramms und gleichzeitig über seine Konzeptakkreditierung abstimmt, ist die zentrale Kommission für Lehre und Studium (zentrale LSK). Bei der Abstimmung über ein Studienprogramm ist die Anwesenheit einer Fachvertreterin oder eines Fachvertreters zwingend notwendig. Nach einer Abstimmung ohne Gegenstimmen werden die Satzungen im Senat i.d.R. als Block abgestimmt. Dazu ist die Anwesenheit der Fachvertreter:innen nicht erforderlich. Bei einer Gegenstimme in der LSK muss eine Fachvertreterin oder ein Fachvertreter auch zur Senatssitzung kommen und ggf. die Fragen beantworten. Die oder der zuständige Qualitätsmanagement-Beauftragte begleitet die Fachvertreter:innen auf dem Gremienweg, reicht die Unterlagen ein und informiert sie über die anstehenden Termine. |
8. | Genehmigung, Veröffentlichung und Erstellung des Profils des Studiengangs | Studienprogramme, die neu und auf die Initiative des Departments eingeführt werden, müssen im MWFK genehmigt werden. Der Vorgang wird von D2 übernommen. Sobald die Genehmigung vorliegt, wird die Veröffentlichung der Satzungen in den Amtlichen Bekanntmachungen sowie auf der Website in die Wege geleitet. Für die Studienbewerberinnen und die Studienbewerber wird auf der Website mit dem Studienangebot für das neue Studienprogramm ein Profil erstellt. Das Dezernat 2 und die zuständige Qualitätsmanagement-Beauftragte unterstützen dabei gerne die Fachvertreter:innen. |
9. | Prüfungsrechtliche Abbildung und Lehrplanung | Nach der Genehmigung und Veröffentlichung überträgt das PULS-Team die bereits im PULS-System abgebildeten Modulbeschreibungen in das Prüfungsorganisationssystem. Die Lehrveranstaltungen und zu erbringenden Prüfungen und Prüfungsnebenleistungen werden mit Prüfungsnummern versehen und in einer bestimmten Prüfungsstruktur abgebildet. Liegt die prüfungsrechtliche Abbildung vor, kann mit der Lehrplanung der Lehrveranstaltungen für den neuen Studiengang begonnen werden. |
10. | Finale Bearbeitung: Diploma Supplement, Modulverantwortliche, Schwangerschaftsgefährdungsbeurteilung und ggf. Übersetzung ins Englische | Kurz vor dem geplanten Start des Studiengangs muss noch eine Reihe abschließender administrativer Arbeiten abgeschlossen werden. Dazu gehören: Vorbereitung der Entwürfe der Abschlussunterlagen (Diploma Supplement), Benennung der Modulverantwortlichen für jedes Modul, Veröffentlichung der Liste mit Modulen im Rahmen der sog. Schwangerschaftsgefährdungsbeurteilung und ggf. die Übersetzung der internationalen Studienprogramme ins Englische. Diese administrativen Tätigkeiten werden größtenteils in der Geschäftsstelle für Lehre und Studium erledigt. |
Weiterentwicklung eines bestehenden Studiengangs
Eine der Aufgaben der Studienkommission ist es, die Studienprogramme weiter zu entwickeln. Sollte sich herausstellen, dass Inhalte, Formulierungen, Studienverlaufspläne etc. nicht optimal sind, können diese mit einer Änderungssatzung angepasst werden. Im Vorfeld soll die geplante Änderung mit dem Studiendekan oder der Studiendekanin und der oder dem für das Studienprogramm zuständigen Qualitätsmanagement-Beauftragten besprochen werden. Im Rahmen des Gesprächs werden alle notwendigen Informationen zum Verfahren gegeben und ein Zeitplan für die Umsetzung der einzelnen Arbeitsschritte festgelegt. Die Einführung der geplanten Änderungen muss im zeitlichen Vorlauf von etwa 1,5 Jahren geplant werden und umfasst folgende Etappen:
1. | Vorbesprechung mit dem Studiendekan oder der Studiendekanin und der zuständigen QM-Beauftragten | Die Fachvertreter:innen erhalten detaillierte Informationen zum Ablauf des Verfahrens, zu den benötigten Unterlagen und zur zeitlichen Planung. |
2. | Entwicklung der rechtlichen Satzungen (Änderungssatzung der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung und ggf. Erstellung einer amtlichen oder nicht-amtlichen Lesefassung) | Die rechtlichen Satzungen werden von der oder dem zuständigen QM-Beauftragten vorbereitet. Die Arbeit der Studienkommission konzentriert sich auf alle inhaltlichen und fachlichen Aspekte der geplanten Änderung. Der Studienkommission werden zahlreiche Unterlagen zur Kompetenzorientierung, Ausfüllhilfe für Modulbeschreibungen und weitere Recherchearbeiten (z.B. Arbeitsmarktanalysen, lehramtsspezifische Anforderungen etc.) zur Verfügung gestellt. |
3. | Prüfschleifen und ggf. Überarbeitung | Die von der Studienkommission beschlossene Änderungssatzung wird im Studiendekanat in die sog. Prüfschleife geschickt. Die Frist dafür endet am 30. September für Änderungen, die zum Wintersemester des darauffolgenden Jahres in Kraft treten sollen. Achtung: bei sehr umfassenden Änderungen (z.B. Änderungen des Curriculums) kann die Entwicklung einer Neufassung des Studienprogramms notwendig werden. Die Neufassung muss spätestens bis zum 30. Juni in die Prüfschleife eingereicht werden. "Prüfschleife" bedeutet, dass die Satzungen durch mehrere Prüfinstanzen nacheinander geprüft werden und die Ergebnisse an die oder den zuständige/n Qualitätsmanagement-Beauftragte/n zurückgeschickt werden. Die Prüfung wird von folgenden Instanzen durchgeführt: D2 (Prüfungsrecht, prüfungstechnische Abbildung), D1 (Berechnung der Curricularnormwerte), ZfQ (Qualitätskriterien der Akkreditierung) und bei LA-bezogenen Studienprogrammen auch von dem ZeLB (Erfüllung der KMK- und universitätsinterner Vorgaben). Stellen Prüfinstanzen Monita oder Unstimmigkeiten fest, so werden diese in einem dialogorientierten Verfahren zwischen der Studienkommission und der oder dem zuständigen Qualitätsmanagement-Beauftragten behoben. Nach der Überarbeitung der Unterlagen werden sie noch einmal in die Prüfschleife geschickt. Endet die Prüfung positiv, wird eine Freigabe für den sog. "Gremienweg" erteilt. |
4. | Fakultätsinterne Beschlüsse | Nach der Freigabe für den sog. "Gremienweg" werden die Unterlagen in den fakultätsinternen und zentralen Gremien vorgestellt und abgestimmt. Wenn die Überarbeitungen im Rahmen der Prüfschleifen wesentlich waren, kann es notwendig sein, den Beschluss der Studienkommission zu wiederholen. Im weiteren Schritt werden die Satzungen in der Fakultäts-LSK zur Abstimmung vorgelegt. Fällt das Votum der Fakultäts-LSK positiv aus, werden die Satzungen im Fakultätsrat vorgestellt und diskutiert. Die oder der zuständige Qualitätsmanagement-Beauftragte begleitet die Studienkommission auf dem Gremienweg, reicht die Unterlagen ein und informiert die Fachvertreter:innen über die anstehenden Termine. |
5. | Zentrale Gremien | Das wichtigste Gremium auf der zentralen Ebene, das über die Änderungssatzungen der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen abstimmt, ist die zentrale Kommission für Lehre und Studium (zentrale LSK). Bei der Abstimmung über eine Änderungssatzung ist die Anwesenheit einer Fachvertreterin oder eines Fachvertreters zwingend notwendig. Nach einer Abstimmung ohne Gegenstimmen werden die Satzungen im Senat i.d.R. als Block abgestimmt. Dazu ist die Anwesenheit der Fachvertreter:innen nicht erforderlich. Bei einer Gegenstimme in der LSK muss eine Fachvertreterin oder ein Fachvertreter auch zur Senatssitzung kommen und ggf. die Fragen beantworten. Die oder der zuständige Qualitätsmanagement-Beauftragte begleitet die Studienkommission auf dem Gremienweg, reicht die Unterlagen ein und informiert Sie über die anstehenden Termine. |
6. | Genehmigung und Veröffentlichung | Änderungssatzungen, die zur erheblichen Änderung der Curricularnormwerte führen, müssen im MWFK genehmigt werden. Der Vorgang wird von D2 übernommen. Sobald die Genehmigung vorliegt, wird die Veröffentlichung der Satzungen in den Amtlichen Bekanntmachungen sowie auf der Website in die Wege geleitet. Nicht genehmigungspflichtige Satzungen werden i.d.R. direkt nach dem Senatsbeschluss veröffentlicht. |
7. | Prüfungsrechtliche Abbildung und Lehrplanung | Manche Änderungen der Studienordnungen machen Anpassungen der prüfungsrechtlichen Abbildung (Prüfungsnummer) notwendig. In diesem Fall müssen alle geänderten Lehrveranstaltungen in der Lehrplanung entsprechend berücksichtigt werden. Dazu bedarf es enger Kommunikation zwischen den beteiligten Fachvertreter:innen und den Lehrplaner:innen im Fach. |
8. | Finale Bearbeitung: Diploma Supplement, Modulverantwortliche, Schwangerschaftsgefährdungsbeurteilung und ggf. Übersetzung ins Englische | Kurz vor dem geplanten Inkrafttreten des geänderten Studiengangs muss noch eine Reihe abschließender administrativer Arbeiten abgeschlossen werden. Dazu gehört: ggf. Anpassung der Abschlussunterlagen (Diploma Supplement), ggf. Anpassung der Modulverantwortlichen für jedes Modul, ggf. Anpassung der Liste mit Modulen im Rahmen der sog. Schwangerschaftsgefährdungsbeurteilung und ggf. die Anpassung der Übersetzung der internationalen Studienprogramme ins Englische. Diese administrativen Tätigkeiten werden größtenteils in der Geschäftsstelle für Lehre und Studium erledigt. |
Anpassung der Modulbeschreibungen im Modulkatalog
Eine der Aufgaben der Studienkommission ist es, die Studienprogramme weiter zu entwickeln. Die Weiterentwicklung eines Studienprogramms betrifft auch die Aktualisierung und Anpassung der Inhalte der Modulbeschreibungen. Sollte sich herausstellen, dass Inhalte oder Qualifikationsziele, Lehrveranstaltungsformen oder -titel, Modulprüfungen oder Prüfungsnebenleistungen angepasst oder aktualisiert werden müssen, so wird das im Rahmen einer Änderungssatzung des Modulkatalogs der Humanwissenschaftlichen Fakultät umgesetzt. Im Vorfeld soll die geplante Änderung mit dem Studiendekan oder der Studiendekanin und der oder dem für das Studienprogramm zuständigen Qualitätsmanagement-Beauftragten besprochen werden. Im Rahmen des Gesprächs werden alle notwendigen Informationen zum Verfahren gegeben und ein Zeitplan für die Umsetzung der einzelnen Arbeitsschritte festgelegt. An der HWF werden die Änderungen der bestehenden Module nur einmal im Jahr (mit dem Inkrafttreten zum Wintersemester) beschlossen. Die Einführung der geplanten Änderungen muss im zeitlichen Vorlauf von etwa 1,5 Jahren geplant werden und umfasst folgende Etappen:
1. | Vorbesprechung mit dem Studiendekan oder der Studiendekanin und der oder dem zuständigen QM-Beauftragten | Die Fachvertreter:innen erhalten detaillierte Informationen zum Ablauf des Verfahrens, zu den benötigten Unterlagen und zur zeitlichen Planung. |
2. | Entwicklung der Beschlussvorlage für die StuKo inkl. Lesefassung der angepassten Modulbeschreibung. | Die Änderungssatzung des Modulkatalogs (MK HWF) wird von der oder dem zuständigen QM-Beauftragten vorbereitet. Da die Änderungssatzung des Modulkatalogs i.d.R. sehr umfangreich ist und aus mehreren Artikeln besteht, erhalten die Fachvertreter:innen als Beschlussvorlage nur einen Auszug aus der Satzung. Um die Änderungen besser nachvollziehen zu können, wird für jedes geänderte Modul eine Lesefassung vorbereitet. |
3. | Prüfschleifen und ggf. Überarbeitung | Die anhand der Beschlussvorlagen der Studienkommissionen im Studiendekanat erstellte Änderungssatzung wird im Studiendekanat in die sog. Prüfschleife geschickt. Die Frist dafür endet am 30. September. "Prüfschleife" bedeutet, dass die Änderungssatzung durch mehrere Prüfinstanzen nacheinander geprüft wird und die Ergebnisse an die oder den zuständige/n Qualitätsmanagement-Beauftragte/n zurückgeschickt werden. Die Prüfung wird von folgenden Instanzen durchgeführt: D2 (Prüfungsrecht, prüfungstechnische Abbildung), D1 (Berechnung der Curricularnormwerte), ZfQ (Qualitätskriterien der Akkreditierung) und bei LA-bezogenen Studienprogrammen auch von dem ZeLB (Erfüllung der KMK- und universitätsinterner Vorgaben). Stellen Prüfinstanzen Monita oder Unstimmigkeiten fest, so werden diese in einem dialogorientierten Verfahren zwischen den Studienkommissionen und der oder dem zuständigen Qualitätsmanagement-Beauftragten behoben. Nach der Überarbeitung der Satzung wird sie noch einmal in die Prüfschleife geschickt. Endet die Prüfung positiv, wird eine Freigabe für den sog. "Gremienweg" erteilt. |
4. | Fakultätsinterne Beschlüsse | Nach der Freigabe für den sog. "Gremienweg" wird die Änderungssatzung des Modulkatalogs (MK HWF) in den fakultätsinternen und zentralen Gremien vorgestellt und abgestimmt. Wenn die Überarbeitungen im Rahmen der Prüfschleifen wesentlich waren, kann es notwendig sein, den Beschluss der Studienkommission zu wiederholen. Im weiteren Schritt wird die Satzung in der Fakultäts-LSK zur Abstimmung vorgelegt. Fällt das Votum der Fakultäts-LSK positiv aus, wird sie im Fakultätsrat vorgestellt und diskutiert. Der Antrags wird von dem Studiendekan oder der Studiendekanin gestellt. |
5. | Zentrale Gremien | Das wichtigste Gremium auf der zentralen Ebene, das über die Änderungssatzung abstimmt, ist die zentrale Kommission für Lehre und Studium (zentrale LSK). Bei der Abstimmung über die Änderungssatzung des Modulkatalogs (MK HWF) gilt der Studiendekan oder die Studiendekanin als der Fachvertreter oder die Fachvertreterin. Nach einer Abstimmung ohne Gegenstimmen wird die Änderungssatzung im Senat i.d.R. als Block mit allen anderen Änderungssatzungen oder Studienordnungen abgestimmt. Dazu ist die Anwesenheit der Fachvertreter:innen nicht erforderlich. |
6. | Genehmigung und Veröffentlichung | Änderungen des Modulkatalogs (MK HWF), die zur erheblichen Änderung der Curricularnormwerte führen, müssen im MWFK genehmigt werden. Der Vorgang wird von D2 übernommen. Sobald die Genehmigung vorliegt, wird die Veröffentlichung der Änderungssatzung in den Amtlichen Bekanntmachungen sowie auf der Website in die Wege geleitet. Nicht genehmigungspflichtige Satzungen werden i.d.R. direkt nach dem Senatsbeschluss veröffentlicht. Die Lesefassung des angepassten Modulkatalogs der HWF (MK HWF) kann aufgrund des Umfangs nicht veröffentlicht werden. Veröffentlicht wird nur die beschlossene Änderungssatzung. Im Studiendekanat wird nach jeder Änderungssatzung eine nicht-amtliche-Lesefassung des Modulkatalogs vorbereitet und auf der zentralen Website veröffentlicht. Sollten Sie in dieser Lesefassung nach Modulbeschreibungen suchen, können Sie gerne die Funktion der "Lesezeichen" nutzen: somit finden Sie sofort alle Module, die mit einem bestimmten Kürzel (meistens bezogen auf die Lehreinheit) beginnen. |
7. | Prüfungsrechtliche Abbildung und Lehrplanung | Manche Änderungen der Modulbeschreibungen machen Anpassungen der prüfungsrechtlichen Abbildung (Prüfungsnummer) notwendig. In diesem Fall müssen alle geänderten Lehrveranstaltungen in der Lehrplanung entsprechend berücksichtigt werden. Dazu bedarf es enger Kommunikation zwischen den beteiligten Fachvertreter:innen und den Lehrplaner:innen im Fach. |
8. | Finale Bearbeitung: Modulverantwortliche, Schwangerschaftsgefährdungsbeurteilung und ggf. Übersetzung ins Englische | Kurz vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungssatzung des Modulkatalogs der HWF muss noch eine Reihe abschließender administrativer Arbeiten abgeschlossen werden. Dazu gehört: Anpassung der Modulverantwortlichen für jedes Modul, ggf. Anpassung der Liste mit Modulen im Rahmen der sog. Schwangerschaftsgefährdungsbeurteilung und ggf. die Anpassung der Übersetzung der internationalen Studienprogramme ins Englische. Diese administrativen Tätigkeiten werden größtenteils in der Geschäftsstelle für Lehre und Studium erledigt. |
Akkreditierung eines Studienprogramms
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Systemakkreditierung ist die Universität Potsdam berechtigt, die Akkreditierung von Studienprogrammen in Eigenregie durchzuführen. Der Schwerpunkt des Verfahrens der Internen Programmakkreditierung liegt in der Begutachtung empirischer Befunde und der Wirksamkeit der fach- und fakultätsspezifischen Qualitätssicherung. Das Verfahren der Programm- und Konzeptakkreditierung wird in der Geschäftsstelle Lehre und Studium koordiniert. Der oder die zuständige Qualitätsmanagement-Beauftragte arbeitet an der Schnittstelle zwischen Fach und ZfQ.
1. | Vorbesprechung mit dem Fach | Der oder die zuständige Qualitätsmanagement-Beauftragte ist über alle akkreditierungsrelevanten Fristen informiert. Er oder sie setzt sich mit dem Fach in Verbindung, um über die anstehenden Termine zu informieren. |
2. | Erstellung eines Selbstberichts | Im Vorfeld der Programmakkreditierung wird das Fach aufgefordert, einen Selbstbericht zu erstellen. Der Selbstbericht wird nach dem vorgegebenen Fragenkatalog verfasst. Der oder die zuständige Qualitätsmanagement-Beauftragte unterstützt das Fach, indem ein Entwurf des Selbstberichts zur Verfügung gestellt wird. Mit der Abgabe des mit dem Fach final abgestimmten Selbstberichtes durch den oder die zuständige Qualitätsmanagement-Beauftragte/n an die zuständige Person im ZfQ wird das Verfahren eröffnet. |
3. | Erstellung des Qualitätsprofils und Einholen der externen Gutachten | Anhand des Selbstberichts, der rechtlichen Satzungen, des Modulhandbuchs, der hochschulstatistischen Daten sowie der Studierendengespräche wird im ZfQ das vorläufige Qualitätsprofil des Studiengangs erstellt. In Abstimmung mit dem Fach werden Gutachter:innen gesucht. Dabei gilt: für jedes Verfahren müssen drei Gutachten erstellt werden: 1. externe/r Wissenschaftsvertreter/in, 2. ein Vertreter oder eine Vertreterin der beruflichen Praxis und 3. ein oder eine externe/r Studierende/r. Wenn die Gutachten eingetroffen sind, wird das vorläufige Qualitätsprofil finalisiert. |
4. | Vorbereitung der Sitzung der Internen Akkreditierungskommission | Den Fachvertreter:innen wird das finale Qualitätsprofil inkl. Auflagen und Empfehlungen vorgestellt. Im gemeinsamen Gespräch zwischen den Mitarbeiter:innen von ZfQ, den Fachvertreter:innen und dem oder der zuständigen Qualitätsmanagement-Beauftragten werden die Empfehlungen und/oder Auflagen besprochen. Die Fachvertreter:innen haben die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme im Vorfeld der Sitzung der Internen Akkreditierungskommission (IAK). |
5. | Interne Akkreditierungskommission | Die Interne Akkreditierungskommission entscheidet auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen unter Würdigung der Stellungnahmen. Sie spricht die Akkreditierung ohne oder mit Auflagen bzw. Empfehlungen aus. Bei positiver Akkreditierungsentscheidung veröffentlicht das ZfQ im Anschluss an das Verfahren das Ergebnisprotokoll der IAK, die Beschlussfassung und das Qualitätsprofil mit den Namen der Gutachter:innen auf der Website. Der Studiengang wird in der Datenbank akkreditierter Studiengänge entsprechend eingetragen. |
6. | Auflagenerfüllung | Wird die Akkreditierung mit Auflagen und/oder Empfehlungen ausgesprochen, hat die Studienkommission sechs Monate Zeit, diese umzusetzen. Die Auflagenerfüllung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem oder der zuständigen Qualitätsmanagement-Beauftragten. |
Studiengangsevaluation
In der Zentralen Evaluationssatzung ist in § 6 festgelegt, dass Studiengänge regelmäßig evaluiert werden. Das Verfahren der Studiengangsevaluation ist unabhängig von der Programmakkreditierung und verfolgt folgende Ziele:
- die kontinuierliche Diskussion über die Qualität von Studienprogrammen sicherzustellen,
- Verbesserungspotentiale zu identifizieren,
- Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Studienprogramms abzuleiten sowie
- die Zielerreichung durch getroffene Maßnahmen zu überprüfen.
Gegenstand der Studiengangsevaluation kann beispielsweise sein: 1. die Umsetzung der Qualitätsziele der Fakultäten auf der Ebene der Studienprogramme, 2. Aspekte der Studierbarkeit und Studienorganisation, 3. Beratung und Betreuung der Studierenden oder 4. die Überprüfung einzelner Module hinsichtlich der Passung der Qualifikationsziele, Lehrveranstaltungsformen und Modulprüfungen.
Das fakultätsinterne Verfahren der Studiengangsevaluation umfasst folgende Etappen:
1. | Vorbesprechung mit dem Fach / mit den Fächern | Der Studiendekan oder die Studiendekanin informiert die Fachvertreter:innen der ausgewählten Studienprogramme über die anstehende Studiengangsevaluation. Die Fächer werden über die Ziele, Methoden, Vorgehen und den zeitlichen Rahmen informiert. |
2. | Datenerhebung | Der oder die zuständige Qualitätsmanagement-Beauftragte bereitet gemeinsam mit den Fächern die für die Studiengangsevaluation relevanten Daten vor. Dabei geht es um hochschulstatistische Daten, Studierenden- und Absolventenbefragungen, Gespräche mit Modulverantwortlichen, Prüfungsausschüssen oder Studierenden. |
3. | Dokumentation der Studiengangsevaluation | Verfahren und Ergebnisse der Studiengangsevaluation werden dokumentiert. Die Ergebnisse der Studiengangsevaluation werden in der Fakultäts-LSK vorgestellt. Die Fächer erhalten die Dokumentation, die folgende Angaben beinhaltet: 1. die Instrumente der Evaluation, 2. der Turnus, 3. die Verantwortlichkeiten bei der Planung, 4. die Durchführung, 5. die Ergebnisse und deren Veröffentlichung und 6. Vorschläge für mögliche Maßnahmen. |
4. | Ableitung von Verbessserungsmaßnahmen | Anhand der Ergebnisse der Studiengangsevaluation wird die Studienkommission aufgefordert, Verbesserungsmaßnahmen abzuleiten. Bei der Umsetzung der konkreten Maßnahmen wird die Studienkommission durch den oder die zuständige Qualitätsmanagement-Beauftragte/n unterstützt. |
Änderungen der Zulassungs- oder Eignungsprüfungsordnungen und Gebührenordnungen
Für die Änderung von anderen rechtlichen Satzungen wie Zulassungsordnungen, Eignungsprüfungsordnungen oder Gebührenordnungen gilt ein ähnliches Verfahren wie bei der Änderung der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen. Im Fall von Zulassungs- und Gebührenordnungen oder Eignungsprüfungsordnungen ist allerdings besonders wichtig, dass die Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen rechtzeitig vor dem Beginn des Bewerbungsverfahrens, bzw. vor dem Termin der Eignungsprüfung erfolgt. Daher werden diese Satzungen in den Prüfschleifen i.d.R. prioritär behandelt.
1. | Vorbesprechung mit dem Studiendekan oder der Studiendekanin und der zuständigen QM-Beauftragten | Die Fachvertreter:innen erhalten detaillierte Informationen zum Ablauf des Verfahrens, zu den benötigten Unterlagen und zur zeitlichen Planung. |
2. | Entwicklung der rechtlichen Satzungen (Neufassungen oder Änderungssatzungen) | Die rechtlichen Satzungen werden von der oder dem zuständigen QM-Beauftragten vorbereitet. Die Arbeit der Studienkommission konzentriert sich auf alle inhaltlichen und fachlichen Aspekte der geplanten Änderung. |
3. | Prüfschleifen und ggf. Überarbeitung | Die von der Studienkommission beschlossene Satzung oder Änderungssatzung wird im Studiendekanat in die sog. Prüfschleife geschickt. Die Frist dafür endet am 30. Juni für neue Satzungen und am 30. September für Änderungssatzungen. "Prüfschleife" bedeutet, dass die Satzungen durch mehrere Prüfinstanzen nacheinander geprüft werden und die Ergebnisse an die oder den zuständige/n Qualitätsmanagement-Beauftragte/n zurückgeschickt werden. Die Prüfung wird von folgenden Instanzen durchgeführt: D2 (Prüfungsrecht), ZfQ (Qualitätskriterien der Akkreditierung) und bei LA-bezogenen Studienprogrammen auch von dem ZeLB (Erfüllung der KMK- und universitätsinterner Vorgaben). Stellen Prüfinstanzen Monita oder Unstimmigkeiten fest, so werden diese in einem dialogorientierten Verfahren zwischen der Studienkommission und der oder dem zuständigen Qualitätsmanagement-Beauftragten behoben. Nach der Überarbeitung der Unterlagen werden sie noch einmal in die Prüfschleife geschickt. Endet die Prüfung positiv, wird eine Freigabe für den sog. "Gremienweg" erteilt. |
4. | Fakultätsinterne Beschlüsse | Nach der Freigabe für den sog. "Gremienweg" werden die Unterlagen in den fakultätsinternen und zentralen Gremien vorgestelltund abgestimmt. Wenn die Überarbeitungen im Rahmen der Prüfschleifen wesentlich waren, kann es notwendig sein, den Beschluss der Studienkommission zu wiederholen. Im weiteren Schritt werden die Satzungen in der Fakultäts-LSK zur Abstimmung vorgelegt. Fällt das Votum der Fakultäts-LSK positiv aus, werden die Satzungen im Fakultätsrat vorgestellt und diskutiert. Die oder der zuständige Qualitätsmanagement-Beauftragte begleitet die Studienkommission auf dem Gremienweg, reicht die Unterlagen ein und informiert die Fachvertreter:innen über die anstehenden Termine. |
5. | Zentrale Gremien | Das wichtigste Gremium auf der zentralen Ebene, das über die Satzungen abstimmt, ist die zentrale Kommission für Lehre und Studium (zentrale LSK). Bei der Abstimmung ist die Anwesenheit einer Fachvertreterin oder eines Fachvertreters zwingend notwendig. Nach einer Abstimmung ohne Gegenstimmen werden die Satzungen im Senat i.d.R. als Block abgestimmt. Dazu ist die Anwesenheit der Fachvertreter:innen nicht erforderlich. Bei einer Gegenstimme in der LSK muss eine Fachvertreterin oder ein Fachvertreter auch zur Senatssitzung kommen und ggf. die Fragen beantworten. Die oder der zuständige Qualitätsmanagement-Beauftragte begleitet die Studienkommission auf dem Gremienweg, reicht die Unterlagen ein und informiert die Fachvertreter:innen über die anstehenden Termine. |
6. | Genehmigung und Veröffentlichung | Zulassungs- und Eignungsprüfungsordnungen sowie Gebührenordnungen müssen im MWFK genehmigt bzw. angezeigt werden. Der Vorgang wird von D2 übernommen. Sobald die Genehmigung vorliegt, wird die Veröffentlichung der Satzungen in den Amtlichen Bekanntmachungen sowie auf der Website in die Wege geleitet. |
7. | Finale Bearbeitung | Die angepassten bzw. neu beschlossenen Satzungen können nun umgesetzt werden. Die Fächer kümmern sich um entsprechende Veröffentlichung auf der Website bzw. um die entsprechende Aktualisierung des Anmeldesystems. Das Studiendekanat veranlasst bei Bedarf die Übersetzung der Unterlagen ins Englische. |
Qualitätskontrolle der Lehrplanung
Für die Lehr- und Raumplanung in den Studiengängen sind die zuständigen Mitarbeiter:innen der einzelnen Fächer zuständig. Die Prozessbeschreibung finden Sie unter folgendem Link Bei neu eingerichteten Studiengängen bzw. bei Neufassungen der bestehenden Studieprogramme werden die Lehrplaner:innen von der Geschäftsstelle Lehre und Studium unterstützt. Ziel ist es, eine korrekte Planungsvorlage in PULS zu erstellen, die dann für weitere Semester kopiert werden kann. Gerne stellen wir den neuen Lehrplaner:innen Schulungsunterlagen zur Verfügung. Bei Bedarf werden themenspezifische Workshops zum Umgang mit PULS und TimeEdit organisiert.
Die Qualitätskontrolle in der Lehrplanung umfasst eine umfangreiche Prüfung folgender Aspekte:
- Werden alle für das Semester vorgesehenen Lehrveranstaltungen angeboten?
- Werden alle Lehrveranstaltungen in Übereinstimmung mit der in der Modulbeschreibung festgelegten Angebotshäufigkeit angeboten?
- Wurden bei der Lehrplanung alle Prüfungsversionen der Studienordnung berücksichtigt?
- Wurden alle Lehrveranstaltungen mit korrekten Prüfungsnummern verknüpft?
- Besteht die Gefahr einer doppelten Belegung?
- Wird eine ausreichende Zahl von Gruppen angeboten?
- Wurden bei der Planung die Vorgaben des sog. Potsdamer Zeitfenstermodells entsprechend berücksichtigt?
Sollten Unstimmigkeiten festgestellt werden, werden diese in einem dialogorientierten Verfahren mit den Fachvertreter:innen besprochen und bereinigt. Im Rahmen der Qualitätskontrolle der Lehrplanung kann eine Überarbeitung bzw. Erweiterung des Lehrprogramms auch nach dem Ablauf der Bearbeitungsfristen in PULS erfolgen. Nach der Veröffentlichung der Vorlesungsverzeichnisse können Änderungen ausschließlich über die Geschäftsstelle Lehre und Studium eingepflegt werden.
Studienverlaufsstatistiken
Einmal jährlich übermittelt das ZfQ hochschulstatistische Daten an das MWFK. Auch den Studiendekanaten werden die Statistiken zur Verfügung gestellt. Die Daten werden in der Geschäftsstelle Lehre und Studium für jeden Studiengang unter folgenden Aspekten ausgewertet:
- Quote der Studienabbrecher:innen
- Die Quoten der Abschlüsse in der Regelstudienzeit, Regelstudienzeit + 2 und Regelstudienzeit +4
- Ausschöpfung der Studiengänge zum 1. Fachsemester.
Die Auswertungen werden einmal jährlich in der Fakultäts-LSK präsentiert und im Anschluss den Studienkommissonen zur Verfügung gestellt.
Benötigen die Fächer genauere hochschulstatistische Auswertungen, werden diese auf Anfrage vom ZfQ vorbereitet. In der Geschäftsstelle Lehre und Studium können darüber hinaus die Daten aus dem BI-System generiert und entsprechend bereitgestellt werden.
Zulassungszahlen und Zulassungsbeschränkung (NC)
Die Geschäftsstelle Lehre und Studium koordiniert die Kommunikation und Abstimmungsprozesse zwischen den Fächern der Fakulät und den Dezernaten bzw. dem Präsidialkollegium. Diese sind notwendig, um im dialogorientierten Verfahren solche Entscheidungen wie Zahl der Zulassungen zum 1. Fachsemester oder Aufhebung bzw. Einführung von NC zu treffen. Das Verfahren zur Abstimmung der Zulassungszahlen und Zulassungsbeschränkung umfasst folgende Etappen:
1. | D1 erstellt einen Vorschlag zu NC/nicht-NC bzw. zu den neuen Zulassungszahlen | Die Vorschläge basieren meistens auf einem 3-Jahre-Vergleich mit folgenden Angaben: Zahl der Studienplätze, Zahl der Bewerbungen und Ausschöpfung der Studienprogramme. |
2. | Die Vorschläge werden durch den oder die Qualitätsmanagement-Beauftragte/n an die Departments weiter geleitet. | In den Departments werden die Vorschläge vorgestellt und diskutiert. Abweichende Entscheidungen der Fächer müssen begründet werden. |
3. | Die Departments reichen ihre Stellungnahme bei dem oder der zuständigen Qualitätsmanagement-Beauftragten innerhalb der kommunizierten Frist ein. | Die Vorschläge der Fächer werden mit der Fakultätsleitung geprüft und besprochen. Wenn notwendig werden mit den Fächern Einzelgespräche geführt. |
4. | Die Fakultät meldet dem D1 ihre Stellungnahme. | Bei hohen Abeweichungen finden weitere Abstimmungsgespräche statt, so dass eine finale Beschlussvorlage vorbereitet werden kann. |
5. | Das Präsidialkollegium beschließt die abgestimmten Zahlen bzw. die abgestimmten Zulassungsbeschränkungen. | Die Fächer werden abschließend durch den oder die zuständige/n Qualitätsmanagement-Beauftragte/n über den Beschluss des Präsidialkollegiums informiert. |
Dokumentation der Anerkennung und Anrechnung
Die sog. "Lissabon-Konvention" regelt einheitlich und rechtsverbindlich die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen in allen Ländern des Geltungsbereichs. Mit der Einführung eines universitätsweit einheitlichen Verfahrens und transparenter Kriterien zur Anerkennung soll die studentische Mobilität in Europa gefördert werden. Ziel ist es, eine wohlwollende, vergleichbare und transparente Anerkennungspraxis zu etablieren. Die Verfahren und Kriterien für die Bewertung und Anerkennung von Qualifikationen müssen durchschaubar, einheitlich und zuverlässig sein. Eine Ablehnung der Anerkennung ist begründungspflichtig.
Um den neuen rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden und um die Prüfungsausschüsse zu entlasten, wird das Verfahren der Dokumentation der Anerkennung und Anrechnung in der Geschäftsstelle Lehre und Studium übernommen. Neben der Dokumentation der Anerkennungsentscheidungen wird in der Geschäftsstelle Lehre und Studium kontinuierlich die Datenbank der anerkannten Leistungen erweitert.
Das Verfahren der Dokumentation beinhaltet folgende Schritte:
1. | Der bearbeitete Anerkennungs- bzw. Einstufungantrag wird eingescannt und im entsprechenden Ordner in der BoxUP abgelegt. Zugriff zum Ordner haben ausschließlich die Mitarbeiter:innen der Universität Potsdam, die die Anerkennungs- bzw. Einstufungsanträge bearbeiten. |
2. | Ein/e Mitarbeiter/in der Geschäftsstelle Lehre und Studium vergibt dem Antrag eine Fallnummer und überträgt die anerkannten Leistungen mit der Nummer in eine Datenbank. Bei der Nicht-Anerkennung der Leistungen wird die Begründung dafür ebenfalls in die Datenbank aufgenommen. |
3. | Die Mitarbeiter:innen der Universität Potsdam, die die Anerkennungs- bzw. Einstufunganträge bearbeiten, haben Zugriffsrechte auf die Datenbank. Dadurch bleiben die Anerkennungsentscheidungen transparent und vergleichbar. |
4. | Die dokumentierten Anerkennungen werden in der Geschäftsstelle regelmäßig überprüft. Sollten Unstimmigkeiten entdeckt werden, werden die zuständigen Prüfungsausschüsse aufgefordert, die Fälle zu überpüfen und Richtlinien für Anerkennungsentscheidungen zu erarbeiten. |