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Hinweise zur Habilitation

Es gilt die Habilitationsordnung der Humanwissenschaftlichen Fakultät vom 13. Juli 2011.

English Version (not legally binding!)

Bei Fragen zur Habilitation wenden Sie sich bitte an:

Albrecht Dreißig
Golm, Haus 35, Raum 1.03
Telefon: 0331 977-2165
albrecht.dreissig.1uni-potsdamde

Sprechzeiten 

für Beglaubigungen, Anfragen, Anträge zur Habilitation etc. bitte nach vorheriger Terminabsprache.

Bitte rufen Sie an oder schicken eine E-Mail, Unterlagen sind per Post bzw. Hauspost zu senden an:

Universität Potsdam, Dekanat der Humanwissenschaftlichen Fakultät, Karl-Liebknecht-Str. 24/25, 14476 Potsdam.

 

Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der Fähigkeit, ein wissenschaftliches Fach selbständig und verantwortlich in Forschung und Lehre zu vertreten. Die Humanwissenschaftliche Fakultät stellt die Lehrbefähigung für ein bestimmtes Fach ihres Lehr- und Forschungsbereiches aufgrund eines Habilitationsverfahrens fest und verleiht nach bestandener Prüfung die Lehrbefähigung für das beantragte Fach.

Voraussetzungen

  • Nachweis einer besonderen Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, die durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird
  • Nachweis einer weitergehenden wissenschaftlichen Tätigkeit nach der Promotion
  • Nachweis ausreichender Lehrerfahrung an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule
  • Vorlage einer schriftlichen Habilitationsleistung in Form einer Monographie oder kumulativ von publizierten Forschungsergebnissen

Im Dekanat einzureichende Unterlagen:

  • Antrag auf Zulassung zur Habilitation in schriftlicher Form, zu richten an die Dekanin/den Dekan mit genauer Angabe des Titels der Habilitationsschrift und des Faches, in dem die Habilitation angestrebt wird
  • Lebenslauf einschließlich wissenschaftlichem Werdegang
  • beglaubigte Kopie der Promotionsurkunde bzw. Nachweis über den Erwerb einer dem Doktorgrad gleichwertigen Qualifikation sowie alle Zeugnisse über abgelegte Prüfungen
  • Liste aller wissenschaftlichen Veröffentlichungen und zur Veröffentlichung angenommenen Arbeiten
  • Verzeichnis aller bisher durchgeführten Lehrveranstaltungen
  • gebundene Habilitationsschrift oder die als kumulative Habilitationsleistung eingereichten Schriften in vier Exemplaren
  • drei skizzenhaft erläuterte Themen für den wissenschaftlichen Vortrag
  • eine Erklärung der habilitierenden Person über bereits früher unternommene Habilitationsversuche sowie darüber, dass sie sich nicht in einem schwebenden Verfahren an einer anderen deutschen wissenschaftlichen Hochschule befindet