3. Veröffentlichung der Dissertation und Abgabepflicht
Hinweis:
Die Dekanin oder der Dekan stellt eine vorläufige Bescheinigung aus, die die Bewertung der Dissertation und das Gesamtergebnis enthält. Diese Bescheinigung berechtigt nicht zur Führung des Titels "Dr. phil.".
Die Dissertation ist innerhalb von zwei Jahren nach der mündlichen Prüfung zu veröffentlichen. Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link https://publishup.uni-potsdam.de/opus4-ubp/home/index/contact (Ablieferungspflicht an die Universitätsbibliothek)
Die zu veröffentlichenden Exemplare
- sollen als Dissertation gekennzeichnet sein,
- müssen auf dem Titelblatt das Thema, den Namen der Verfasserin oder des Verfassers, die Angabe "eingereicht bei der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam" und das Jahr der Einreichung nennen,
- auf der Rückseite des Titelblatts die Namen der Gutachter und das Datum der mündlichen Prüfung enthalten.
Als Publikationsformen sind zugelassen:
- Veröffentlichung als Monographie durch einen gewerblichen Verleger, sie müssen als Dissertation der Universität Potsdam gekennzeichnet sein
- Veröffentlichung in einer Zeitschrift
- Veröffentlichung in elektronischer Form auf dem Publikationsserver der Universitätsbibliothek unter:
https://publishup.uni-potsdam.de/opus4-ubp/home/index/help/content/checklist
Die Dissertation gilt als veröffentlicht, wenn sie vor der Begutachtung vollständig publiziert wurde.
Vollzug der Promotion
Nach Erfüllung der Ablieferungsfrist wird die Promotion durch Aushändigung der Promotionsurkunde vollzogen. Mit der Aushändigung der Promotionsurkunde erlangt die Doktorandin oder der Doktorand das Recht, den Titel einer Doktorin oder eines Doktors der Philosophie ("Dr. phil.") oder eines "Doctors of Philosophy (Ph.D.)" zu führen.