Zum Hauptinhalt springen

Allgemeine Hinweise

Umfassende Informationen zu Abschlussarbeiten erhalten Sie auf den zentralen Webseiten der Universität Potsdam zum Thema Fragen & Antworten zur Abschlussarbeit und in der für Ihr Studium gültigen Studien- und Prüfungsordnung für die lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Potsdam (BAMALA-O).
 

Seminar-/Modularbeiten

Hausarbeiten in Form benoteter Einzelleistungen stehen in Zusammenhang mit einer Lehrveranstaltung bzw. einem Modul (Modulabschlussprüfung). Damit wir die Betreuung übernehmen können, müssen Sie eine zugehörige Veranstaltung bei der betreuenden Person absolviert haben. Sie besprechen das Vorhaben mit der betreuenden Lehrkraft an mind. einem Termin. Arbeiten zu nicht abgesprochenen Themen werden nicht angenommen! Informationen zur Anmeldung und fristgerechten Abgabe erhalten Sie von der betreuenden Person. - Hausarbeiten müssen am Ende eine Eigenständigkeitserklärung enthalten (s. Vorlage unten).
 

Bachelorarbeiten

Auszug aus der Prüfungsordnung: Die Arbeit soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat in der Lage ist, innerhalb begrenzter Zeit ein Problem aus einem Fach oder Studienbereich ihres bzw. seines Studiengangs mit wissenschaftlichen Methoden selbstständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Die Bachelorarbeit hat einen Umfang von 9 Leistungspunkten. Thema, Aufgabenstellung und Umfang der Arbeit sind entsprechend zu begrenzen.

Das heißt: Es wird ein Problem dargestellt, Vorhandenes (Forschungsstand, Daten, Materialien, literarische Texte) analysiert, kategorisiert und beurteilt. Ein Problem muss nicht immer ein Ergebnis haben und es ist nicht unbedingt notwendig, selbst etwas Neues zu produzieren.

Formale Vorgaben 2013-er Studienordnung: Die Bearbeitungszeit beträgt 18 Wochen. Die Arbeit soll in der Regel 25 Seiten DIN A4 nicht überschreiten. Am Schluss der Arbeit hat die Kandidatin bzw. der Kandidat zu versichern, dass sie bzw. er die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen Quellen und Hilfsmittel als die angegebenen benutzt hat (s. Vorlage unten).
 

Masterarbeiten

Auszug aus der Prüfungsordnung: Die Arbeit soll zeigen, dass die Kandidatin bzw. der Kandidat im Masterstudium erweiterte und vertiefte Fachkompetenzen erworben hat, Theorie und Empirie zu verbinden vermag und fähig ist, eine stärker forschungs- oder anwendungsorientierte Problemstellung auf fachwissenschaftlicher, fachdidaktischer und/oder bildungswissenschaftlicher Grundlage mit fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und/oder bildungswissenschaftlichen Methoden innerhalb einer vorgegebenen Frist zu bearbeiten und die Ergebnisse in formal, sprachlich und sachlich überzeugender Weise darzustellen.

Das heißt hier: Etwas Vorhandenes (Forschungsstand, Daten, Materialien, literarische Texte) wird als Grundlage genutzt und es wird darauf aufbauend/vertiefend forschungstheoretisch oder anwendungsorientiert weitergearbeitet. Letztlich ist eine Masterarbeit eine Bachelorarbeit zuzüglich Empirie und die erweiterte/vertiefte Fachkenntnis muss sichtbar werden.

Formale Vorgaben 2013-er Studienordnung: Die Bearbeitungszeit beträgt vier Monate. Der Umfang der Arbeit soll in der Regel 50 Seiten DIN A 4 nicht überschreiten. Am Schluss der Arbeit hat die Kandidatin bzw. der Kandidat zu versichern, dass sie bzw. er die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen Quellen und Hilfsmittel als die angegebenen benutzt hat (s. Vorlage unten). Die Disputation findet nur statt, wenn die Arbeit gemäß Absatz 10 mit der Endnote „ausreichend“ (4,0) oder besser benotet worden ist. Die Disputation wird von einer Prüfungskommission bewertet. Die Prüfungskommission besteht aus den Prüfern und einem Beisitzer. Die Disputation umfasst einen 20-minütigen mündlichen Vortrag und ein 30-minütiges Prüfungsgespräch. Die Bewertung der Disputation geht zu 25 Prozent in die Bewertung der Gesamtleistung der Masterarbeit ein.

Betreuung finden (Bedingungen)

Wenn Sie möchten, dass wir Ihre Bachelor-/Masterarbeit betreuen, oder wenn Sie eine benotete Einzelleistung in Form einer Hausarbeit bei uns erbringen wollen, dann müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Sie sollten mindestens eine erste, vorläufige Idee für ein Thema haben. Das Thema muss an eines unserer Seminare anknüpfen oder im Bereich der Expertise der betreuenden Lehrkraft liegen (s. Arbeitsschwerpunkte auf den persönlichen Websites).
  • Sie müssen mindestens eine Lehrveranstaltung bei der betreuenden Lehrkraft erfolgreich abgeschlossen haben.
     

Themenfindung

  • Finden Sie ein Thema, das Sie interessiert und an dem Sie für einen längeren Zeitraum arbeiten möchten.
  • Fragen Sie die Betreuer:innen Ihrer Wahl (Erst-/Zweitgutachter:in), ob sie die Betreuung Ihrer Bachelorarbeit übernehmen können. 
  • Besprechen Sie das Vorhaben mit der betreuenden Lehrkraft (Erstgutachter:in) an mindestens zwei Terminen. Arbeiten zu nicht abgesprochenen Themen werden nicht angenommen!:
  1. Besprechung: Festlegung des Themas, bevor Sie mit der eigentlichen Arbeit begonnen haben. Wenn Sie sich "eingelesen" und einen groben Plan haben, erstellen Sie in Abstimmung mit der betreuenden Person ein Exposé (u. a. Titel, Zielstellung, didaktische Relevanz, vorläufige Gliederung, Literaturliste), die Sie vor der Besprechung an die betreuende Lehrkraft schicken und in die Besprechung mitbringen.
  2. Besprechung: Feedback zum Exposé erhalten und finales Thema abstimmen. 
  • Legen Sie mit der betreuenden Person den genauen Titel des Themas fest und lassen Sie sich inhaltlich beraten. Ergreifen Sie selbst die Initiative. Es ist Ihr Forschungsprojekt.
  • Füllen Sie den Antrag auf Themenvergabe für die Abschlussarbeit in PULS („Anträge stellen“) aus und unterzeichnen Sie diesen. Anschließend wird dieser von den Gutachter:innen unterzeichnet und von dem/der Prüfungsauschussvorsitzenden unterzeichnet und datiert.
  • Beachten Sie, dass zwischen der Anmeldung der Bachelorarbeit, die mit dem Einreichen des Formulars zur Themenvergabe erfolgt, und der Abgabe der Bachelorarbeit mindestens sechs Wochen liegen müssen. Eine Abgabe noch am selben Tag der Anmeldung ist nicht möglich.
     

Verfassen der Abschlussarbeit

Sie verpflichten sich, die folgende Dokumentvorlage (inkl. der zutreffenden Eigenständigkeitserklärung) zu verwenden oder deren Vorgaben in einem anderen Programm umzusetzen. Für die Erstellung von Hausarbeiten stellen wir editierbare Dokumentvorlagen zur Verfügung: 

Hinweise zur Manuskriptgestaltung: Literaturverweise und Quellenangaben richten sich nach APA-7 (Hinweise s. hier). Ergänzend zu APA-7 müssen Sie jedoch bei der Kurzzitation stets die Seite angeben, auf der sich die zitierte Passage befindet: z. B. "Meier (2024, 19)".

In Ihrer Abschlussarbeit im Fach Deutsch müssen Sie eine Eidesstattliche Erklärung abgeben: „Hiermit erkläre ich an Eides statt, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die von mir angegebenen Hilfsmittel genutzt habe.“ Für Hausarbeiten nutzen Sie bitte die einfache Eigenständigkeitserklärung. Mit dieser Erklärung versichern Sie, dass Sie sich wissenschaftlich korrekt verhalten haben, die Abschlussarbeit von Ihnen selbstständig verfasst wurde und Sie keine anderen als die angegebenen Quellen verwendet haben. Näheres können Sie der Plagiatsrichtlinie des Senats entnehmen. Nutzen Sie für Ihre schriftlichen Arbeit bitte die jeweils passende Vorlage. Diese darf im Wortlaut nicht verändert werden.

Abgabe von Abschlussarbeiten

  • Bitte laden Sie Ihre Abschlussarbeit über den Dokumentenupload in PULS hoch. Ein gedrucktes und gebundenes Exemplar benötigen wir nicht mehr von Ihnen. Sie brauchen außerdem keinen elektronischen Datenträger mehr einzureichen.