Lehre: Übersicht
Besteht - rechtlich - ein Unterschied zwischen Glockenläuten von Kirchtürmen und Gebetsrufen von Minaretten? Wie erklärt es sich, dass zahlreiche Kirchen und Religionsgemeinschaften in Deutschland "Körperschaften des Öffentlichen Rechts" sind - und was bedeutet das konkret? Weshalb und wozu haben die Kirchen ein eigenes, staatlich garantiertes Arbeitsrecht? Wie verhalten sich positive und negative, individuelle, kollektive und korporative Religionsfreiheit zueinander? Wie unterschiedlich ist das Verhältnis von Staat und Kirche in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geregelt? Welche Grenzen hat die Ausübung der Religionsfreiheit in Deutschland, welche in anderen Signatarstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention?
Mit diesen und zahlreichen anderen Fragen beschäftigen sich die staatskirchenrechtlichen Lehrveranstaltungen der beiden Institute - des Kanonistischen Instituts und des EIKR. Darüber hinaus bieten beide noch Einblicke in das jeweilige Kirchenrecht, z.B. die Arbeitsweise der römischen Kurie oder die Kirchenverfassungen der Evangelischen Landeskirchen. Vorlesungen, Übungen, Seminare bieten Studierenden unterschiedliche Möglichkeiten im Wahl-pflichtbereich III (Grundlagen des Rechts) Scheine zu erwerben und den eigenen juristischen Horizont zu erweitern. Dabei werden nicht zuletzt wesentliche Strukturprinzipien unserer Rechts-ordnung erörtert und analysiert.