Über das Institut: Geschichte
Das Evangelische Institut für Kirchenrecht an der Universität Potsdam wurde am 12. Juni 2003 gegründet und am 17. Dezember 2003 als Institut an der Universität Potsdam anerkannt. Am Tag der Anerkennung und feierlichen Eröffnung wurde eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen der Universität Potsdam und dem Evangelischen Institut für Kirchenrecht an der Universität Potsdam und eine weitere zwischen der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam und dem Institut unterzeichnet (Beitrag in Alumni und Portal). Das Evangelische Institut für Kirchenrecht an der Universität Potsdam ist ein kirchliches Werk der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Mitglieder des Trägervereins des Instituts sind Hochschullehrer, Richter, Verwaltungsjuristen, Rechtsanwälte und Theologen. Die Mitgliederversammlung wird durch einen Beirat unterstützt.
Mit der Errichtung des Evangelischen Instituts für Kirchenrecht setzt sich an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam eine für die neuen Bundesländer einmalige Entwicklung fort, die mit dem am 4. Dezember 2002 gegründeten Kanonistischen Institut begonnen hat. Mittlerweile bilden die Fächer Kirchliche Rechtsgeschichte sowie Kirchen- und Staatskirchenrecht zusammen mit Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie einen eigenständigen Bereich, der von den Studierenden als Prüfungsgebiet für das Erste Juristische Staatsexamen gewählt werden kann. Das Veranstaltungsangebot wird von den beiden kirchenrechtlichen Instituten gemeinsam verantwortet.