Über das Institut: Aufgaben und Ziele
Der Verein "Evangelisches Institut für Kirchenrecht e.V." hat sich in § 2 seiner Satzung die Aufgabe gestellt, die Wissenschaft des Kirchenrechts und des Staatskirchenrechts mit den jeweiligen Bezügen zur Theologie und zur Geschichtswissenschaft in Forschung und Lehre zu fördern. Das geschieht vor allem durch
Lehrveranstaltungen an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam,
Anregung und Betreuung von Publikationen und Forschungsvorhaben (vor allem Magisterarbeiten und Dissertationen) von Studierenden im Rahmen ihrer Ausbildung und Nachwuchswissenschaftlern sowie
Durchführung eigener Forschungsvorhaben
Bereitstellung einer kirchenrechtlichen Bibliothek.
Das Evangelische Institut bietet Studierenden und Doktoranden die Möglichkeit, zu allen Themen der juristischen Teildisziplinen Kirchliche Rechtsgeschichte, Kirchen- und Staatskirchenrecht zu forschen. Die Forschungsschwerpunkte der Institutsmitarbeiter bieten in folgenden Themenkomplexen besonders gute Forschungs- und Betreuungsmöglichkeiten:
Staatskirchenrecht in Deutschland, in der Europäischen Union und in ihren Mitgliedstaaten
Kirchliches Dienst- und Arbeitsrecht, Recht und Struktur der Diakonie
Kirchliches Verfassungsrecht und Verfassungsrechtsgeschichte der Evangelischen Kirchen in den neuen Bundesländern
Kirchliche Rechtsgeschichte
Im ersten Bereich werden u.a. Fragen der europäischen Integration und ihrer Auswirkung auf das Staatskirchenrecht der Mitgliedstaaten behandelt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Staatskirchenrecht der neuen Mitgliedstaaten und Osteuropas. Bezüge zum Recht der orthodoxen Ostkirchen, das in der westlichen Literatur noch unzureichend erschlossen ist, spielen dabei eine besondere Rolle. Im zweiten Bereich werden die besonderen Strukturen des kirchlichen Dienstes unter Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 III WRV untersucht. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hier auf den Auswirkungen der z.T. dramatischen Veränderungen im Gesundheitswesen und dem Dritten Sektor auf die Arbeit der Diakonie als Lebens- und Wesensäußerung der Kirche. Im dritten Bereich wird die Entwicklung der evangelischen Landeskirchen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR vor und nach der Wende untersucht. Hier liegt der besondere Schwerpunkt auf Arbeiten zur Verfassungsgeschichte der Berlin-Brandenburgischen Kirche seit dem Ende des 2. Weltkrieges.