Masterbewerbung über das Studienplatz-Portal
Studienangebot Master (PDF)
Die Auflistung der derzeit an der Universität Potsdam angebotenen Masterstudiengänge ergänzt durch die wichtigsten Informationen zu Fristen, Bewerbung, Zulassung und Einschreibung.
Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Masterstudium an der Universität Potsdam entschieden haben!
Wenn Sie sich für einen Masterstudiengang bewerben, wird geprüft, ob Ihre persönlichen fachlichen Voraussetzungen für ein Studium in Ihrem Wunschmaster erfüllt sind. Eine Bewerbung muss sowohl für zulassungsfreie (kein NC) als auch zulassungsbeschränkte (NC) konsekutive Masterstudiengänge eingereicht werden. Ob Ihr Wunschmaster zulassungsbeschränkt ist, können Sie dem Studienangebot entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Studiengänge eine Bewerbung zum Sommer- und Wintersemester vorsehen. Aktuelle Informationen darüber, ob für den von Ihnen gewünschten Masterstudiengang eine Bewerbung für ein erstes Fachsemester zum Wintersemester oder zum Sommersemester bzw. zum Sommer- und Wintersemester möglich ist, bietet Ihnen das Studienangebot.
Die Bewerbungsphase für die Zulassung in das erste und höhere Fachsemester zum Sommersemester beginnt ab dem 1. November eines Jahres.
Die Bewerbungsphase für die Zulassung in das erste und höhere Fachsemester zum Wintersemester beginnt ab dem 1. April eines Jahres.
Der Bewerbungsschluss unterscheidet sich je Masterstudiengang und ist abhängig vom aktuellen Zulassungsstatus.
Für konsekutive nichtlehramtsbezogene Masterstudiengänge mit Zulassungsbeschränkung (mit NC) ist am 1. Juni für das Wintersemester und am 1. Dezember für das Sommersemester Bewerbungsschluss. Für konsekutive nichtlehramtsbezogene Masterstudiengänge ohne Zulassungsbeschränkung (ohne NC) ist am 15. August für das Wintersemester und am 15. Februar für das Sommerssemester Bewerbungsschluss.
Einen Überblick über die aktuell gültigen Bewerbungsfristen für Ihren Wunschmasterstudiengang erhalten Sie auf der Seite Bewerbung Master.
2. Bewerbung über das Studienplatzportal
Bitte geben Sie die Daten entsprechend Ihres Identifikationsnachweises (Ausweis, Reisepass) an.
Ihre Kontaktdaten werden für den Versand der Bescheide verwendet. Wenn Sie zusätzlich eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen müssen, achten Sie bitte darauf, dass Ihre Angaben den Anforderungen für einen Visumsantrag entsprechen.
Sie wählen Ihren Wunschmasterstudiengang und Fachsemester aus. Im Anschluss tragen Sie Informationen zu Ihrer akademischen Ausbildung und die vom Masterstudiengang geforderten Nachweise ein. An den entsprechenden Stellen werden Sie aufgefordert, Ihre Nachweise und zusätzliche Unterlagen hochzuladen. Sie schließen Ihre Bewerbung ab, indem Sie Ihr Online-Antragformular abschicken.
Für eine fristgerechte Bewerbung müssen Sie das Online-Antragsformular und alle geforderten Unterlagen (siehe Punkt 3. Bewerbungsunterlagen) bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist um 23:59 MEZ/MESZ über die Bestätigung ‚Antrag abgeben‘ eingereicht haben. Wir akzeptieren keine Bewerbungsunterlagen nach Ablauf der Bewerbungsfrist.
Nachdem Sie Ihre Online-Bewerbung abgeschickt haben, können Sie in Ihrer Übersicht ‚Abgegebene Anträge‘ den Status Ihrer Bewerbung einsehen. Informationen über den Ausgang Ihrer Bewerbung entnehmen Sie bitte direkt im Studienplatzportal. Ihr Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheid wird im Studienplatzportal als PDF zur Verfügung gestellt sowie postalisch an die von Ihnen hinterlegte Anschrift versandt. Die Bearbeitungszeiten variieren je Masterstudiengang.
Die Bewerbungsphase zum Sommersemester 2025 für Masterstudiengänge mit NC-Status und der Bewerbungsfrist 1. Dezember 2024 wird auf den 9. Dezember 2024 verlängert. Die neue Bewerbungsfrist endet am 9. Dezember 2024.
Sofern Sie alle Angaben tätigen können und geforderte Unterlagen zur Hand haben, dauert eine Online-Bewerbung durchschnittlich 20 Minuten.
Beachten Sie, dass nur vollständige Bewerbungen eingereicht und bearbeitet werden können. Sie müssen alle Pflichtangaben eingetragen und alle geforderten Unterlagen hochgeladen haben, bevor Sie Ihre Bewerbung elektronisch absenden können.
Bitte senden Sie keine Unterlagen per Post oder per Email an die Universität Potsdam. Unterlagen, die uns per Post, per Fax und/oder per Email zugesandt werden, werden nicht berücksichtigt.
Bei Ihrer Bewerbung auf Zulassung zu einem Masterstudium müssen Sie folgende Unterlagen in digitaler Form als PDF hochladen. Bitte laden Sie jede PDF mit einschlägiger Dateinamen hoch:
1. Nachweis über einen Bachelorabschluss oder einen gleichwertigen ersten Abschluss eines Hochschulstudiums mit Ihrer Urkunde, das dazugehörige Zeugnis und das ggf. vorhandene Diploma Supplement.
Wenn aus Ihrem Abschlusszeugnis die fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen nicht eindeutig hervorgehen, reichen Sie bitte zusätzlich eine Bestätigung der von Ihnen absolvierten Module und erworbenen Leistungspunkte ein (zum Beispiel Modulleistungsübersicht, Leistungsübersicht, Transcript of Records).
Für eine Bewerbung ohne formalen Abschluss muss zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens folgender Leistungspunktestand mit einem aktuellen Transcript of Records oder von der Hochschule ausgestellte Bestätigung über die aktuelle Gesamtleistungspunktezahl nachgewiesen werden:
- mindestens 140 LP bei Bachelorstudiengängen mit einem Umfang von 180 LP
- mindestens 170 LP bei Bachelorstudiengängen mit einem Umfang von 210 LP
- mindestens 200 LP bei Bachelorstudiengängen mit einem Umfang von 240 LP
2. Nachweise über den Inhalt und Aufbau Ihrer akademischen Ausbildung. Das können beispielsweise Modulkataloge, die Studien- und Prüfungsordnungen oder ein Syllabus sein.
3. Gegebenenfalls Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist e.V.
Wenn Sie einen akademischen Abschluss oder akademische Nachweise von einer ausländischen Hochschule einreichen, müssen Sie zusätzlich ein Dokument über die Bewertung des Abschlusses als Masterzugangsberechtigung (Vorprüfungsdokumentation-VPD) über das Studienplatzportal hochladen. Bitte informieren Sie sich auf folgender Seite über die Beantragung einer VPD.
Die Beantragung einer VPD stellt keine Bewerbung dar. Planen Sie ausreichend Zeit für die Beantragung einer VPD ein; die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei uni-assist beträgt 4 bis 6 Wochen.
Die VPD muss bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist über das Studienplatzportal eingereicht werden.
Wenn Sie sich mit einem Studienabschluss einer anerkannten Hochschule in den Ländern VR China, Vietnam und Indien bewerben möchten, müssen Sie zusätzlich zur VPD auch das entsprechende APS-Zertifikat mit Ihren Bewerbungsunterlagen einreichen.
4. Gegebenenfalls Übersetzungen von einem vereidigten Übersetzer oder einer vereidigten Übersetzerin
Wenn Ihre akademischen Nachweise in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, muss zusätzlich eine Übersetzung dieser Unterlagen von einem vereidigten Übersetzer oder einer vereidigten Übersetzerin über das Studienplatzportal hochladen.
5. Gegebenenfalls Einstufungsbescheid in das 1. Fachsemester oder beantragte höhere Fachsemester des für den Studiengang benannten Prüfungsausschusses sowie Dokumente zum lückenlosen Nachweis aller bisherigen Studienzeiten mit Angabe des Studiengangs und der Fachsemester (beispielsweise Studienverlaufsbescheinigungen, Studienbescheinigungen oder Exmatrikulationsbescheinigung)
Studieninteressierte, die bereits in einem verwandten Masterstudiengang an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind oder es waren, informieren sich bitte auf dieser Seite über den Einstufungsprozess. Masterstudierende der Universität Potsdam, die einen Studiengangswechsel anstreben, können auf dieser Seite Informationen über den Prozess der Anerkennung von Studienleistungen und der Einstufung finden.
6.Ein aktueller und lückenloser tabellarischer Lebenslauf ab dem 16 Lebensjahr mit vollständige Angaben Ihrer Studienzeiten. Darunter fallen Ihre laufenden, abgebrochenen und formal abgeschlossenen Studienzeiten.
7. Gegebenenfalls Nachweise über die Änderung des Namens (beispielsweise Kopie der Urkunde über die Namensänderung).
8. Zusätzliche Studiengangspezifische Unterlagen
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2025
Ende der Bewerbungsfrist: 15. Februar 2025
Folgende Sprachnachweise sind einzureichen:
1) Ein Nachweis von Englischkenntnissen, die mindestens der Stufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genannten Zertifikat für Englischkenntnisse Niveau C1 (GER). Über Äquivalenzen zu den aufgeführten Nachweisen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
Informationen über die fachlichen Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Astrophysics können Sie der aktuell gültigen fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2025
Ende der Bewerbungsfrist: 15. Februar 2025
Folgende Sprachnachweise sind einzureichen:
(1) Ein Nachweis von Englischkenntnissen, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genannten Zertifikat für Englischkenntnisse Niveau B2 (GER). Der Prüfungsausschuss ist berechtigt, im Einzelfall zu prüfen, ob ein anderes beigefügtes Zertifikat oder Zeugnis den dort benannten Zertifikaten und Zeugnissen vergleichbar ist. Das Zertifikat oder Zeugnis muss entsprechende Fähigkeiten im Hör- und Leseverstehen und im schriftlichen Ausdruck bestätigen.
(2) Ein Nachweis von Deutschkenntnissen der Stufe A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genannten Zertifikaten für Deutsch A1 (GER).
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2025
Studienangebot Sommersemester 2025: 2. und 4. Fachsemester
Ende der Bewerbungsfrist: 15. Februar 2025
Folgende Sprachnachweise sind einzureichen:
(1) Ein Nachweis von Englischkenntnissen, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genannten Zertifikat für Englischkenntnisse Niveau B2 (GER).
Informationen über die fachlichen Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Climate, Earth, Water, Sustainability können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2025
Studienangebot Sommersemester 2025: 2. und 4. Fachsemester
Ende der Bewerbungsfrist: 15. Februar 2025
Folgende Sprachnachweise sind einzureichen:
(1) Ein Nachweis von Englischkenntnissen, die mindestens der Stufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genannten Zertifikat für Englischkenntnisse Niveau C1 (GER). Über Äquivalenzen zu den aufgeführten Nachweisen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
Informationen über die fachlichen Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Clinical Exercise Science können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2025
Studienangebot Sommersemester 2025: 2. Fachsemester
Ende der Bewerbungsfrist: 15. Februar 2025
Folgende Sprachnachweise sind einzureichen:
(1) Ein Nachweis von Englischkenntnissen, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genannten Zertifikat für Englischkenntnisse Niveau B2 (GER).
(2) Ein Nachweis von Deutschkenntnissen, die mindestens der Stufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genannten Zertifikat für Deutschkenntnisse Niveau C1 (GER).
Informationen über die fachlichen Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Digitale Bildung können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen.
Zulassungsinfromation: kein NC I Sommersemester 2025
Studienangebot Sommersemester 2025: 2. und 4. Fachsemester
Ende der Bewerbungsfrist: 15. Februar 2025
Folgende Sprachnachweise sind einzureichen:
(1) Ein Nachweis von Deutschkenntnissen, die mindestens der Stufe C1 ddes Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entspreche, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genannten Zertifikat für Deutschkenntnisse Niveau C1 (GER).
(2) Ein Nachweis von Englischkenntnissen, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genannten Zertifikat für Englischkenntnisse Niveau B2 (GER).
Informationen über die Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Ernährungswissenschaft können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2025
Ende der Bewerbungsfrist: 15. Februar 2025
Folgende Sprachnachweise sind einzureichen:
(1) Ein Nachweis von Deutschkenntnissen, die mindestens der Stufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genannten Zertifikat für Deutschkenntnisse Niveau C1 (GER).
Informationen über die fachlichenZugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Geoökologie können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2025
Studienangebot: 2. und 4. Fachsemester
Ende der Bewerbungsfrist: 15. Februar 2025
Folgende Sprachnachweise sind einzureichen:
(1) Ein Nachweis von Englischkenntnissen, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genannten Zertifikat für Englischkenntnisse Niveau B2 (GER).
(2) Ein Nachweis von Deutschkenntnissen, die mindestens der Stufe A2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genannten Zertifikat für Deutschkenntnisse Niveau A2 (GER).
Informationen über die fachlichenZugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Geosciences können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2025
Ende der Bewerbungsfrist: 15. Februar 2025
Folgende Sprachnachweise sind einzureichen:
(1) Nachweis von Englischkenntnisse, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genannten Zertifikat für Englischkenntnisse Niveau B2 (GER). Über Äquivalenzen zu den auf der Seite 'Sprachkenntnisse' aufgeführten Nachweisen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
(2) Nachweis von Deutschkenntnisse, die mindestens der Stufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genannten Zertifikat für Deutschkenntnisse Niveau C1 (GER).
Informationen über die fachlichen Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Germanistik können Sie der aktuell gültigen fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2025
Studienangebot: 2. bis 4. Fachsemester
Ende der Bewerbungsfrist: 15. Februar 2025
Folgende Sprachnachweise sind einzureichen:
(1) Ein Nachweis von Englischkenntnissen, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genannten Zertifikat für Englischkenntnisse Niveau B2 (GER). Über Äquivalenzen zu den aufgeführten Nachweisen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
(2) Ein Nachweis von Sprachkenntnissen einer weiteren modernen Fremdsprache (z.B. Spanisch, Russisch, Polnisch), die mindestens der Stufe B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen oder einer alten Fremdsprache, wie zum Beispiel Latein. Für den Masterstudiengang Geschichtswissenschaften werden folgende Zertifikate zum Nachweis der angeforderten Sprachkenntnisse anerkannt:
Französisch B1 (GER)
- Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife mit Nachweis von Französisch als 2. Fremdsprache oder Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung mit der Bestätigung des Niveau B1 (GER)
- UNIcert Zertifikat mindestens I
- telc B1
Italienisch B1 (GER)
- Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder der Allgemeinen Fachhochschulreife mit Italienisch Leistungskurs
- UNIcert Zertifikat mindestens I
- Esame CILS, Università per Stranieri di Sienna, Niveau: CILS 1
- Esame CELI, Università per Stranieri di Perugia, Niveau: CELI 2
- Esame PLIDA, Dante Alighieri, Niveau: PLIDA B1
- Esame IT, Università degli Studi Roma Tre, Niveau: ele.IT
- telc B1
Spanisch B1 (GER)
- Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife mit Nachweis von Spanisch als 2. Fremdsprache oder Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung mit Bestätigung des Niveaus B1 (GER)
- UNIcert Zertifikat mindestens I
- telc B1
- CELU Básico
- DELE B1
Russisch B1 (GER)
- Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife mit Nachweis von Russisch als 2. Fremdsprache oder Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung mit Bestätigung des Niveaus B1 (GER)
- UNIcert Zertifikat mind. I
- TBU
- TRKI 1
- telc B1
Polnisch B1 (GER)
- Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife mit Nachweis von Polnisch als 2. Fremdsprache oder Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung mit der Bestätigung des Niveau B1 (GER)
- UNIcert Zertifikat mindestens I
- Zertifikat Polnisch als Fremdsprache Poziom
- ECL B1
Latein
- Modul Z_LA_SK_02: Latein II aus der Satzung für den Modulkatalog der Philosophischen Fakultät für die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Potsdam (MKPhilFak),
- Lateinkurse an einer Universität im Umfang von mindestens 12 ECTS bzw. LP,
- Latinum
- Kleines Latinum.
Über die Anerkennung weiterer Sprachen als weitere moderene oder alte Fremdsprache und Äquivalenzen zu den aufgeführten Nachweisen entscheidet der Prüfungsausschuss.
(3) Ein Nachweis von Deutschkenntnissen, die mindestens der Stufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genannten Zertifikat für Deutschkenntnisse Niveau C1 (GER).
Informationen über die fachlichen Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Geschichtswissenschaften können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2025
Ende der Bewerbungsfrist: 15. Februar 2025
Folgende Sprachnachweise sind einzureichen:
(2) Ein Nachweis von Englischkenntnissen, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genannten Zertifikat für Englischkenntnisse Niveau B2 (GER). Über Äquivalenzen entscheidet der Prüfungsausschuss.
(3) Ein Nachweis von Deutschkenntnissen, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genannten Zertifikat für Deutschkenntnisse Niveau B2 (GER).
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen sind als Nachweis der fachlichen Eignung einzureichen:
(1) Nachweis über ein Praktikum im Gesundheitsbereich von mind. 4 Wochen bei einer Vollzeittätigkeit. Bei einem Teilzeitpraktikum müssen insgesamt 160 Arbeitsstunden nachgewiesen werden. Es ist ein Praktikumszeugnis vorzulegen. Die Tätigkeiten sowie der Umfang des Praktikums sind nachzuweisen.
Informationen über die fachlichen Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Integrative Sport-, Bewegungs- und Gesundheitswissenschaft können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2025
Studienangebot Sommersemester 2025: 2. und 4. Fachsemester
Ende der Bewerbungsfrist: 15. Februar 2025
Folgende Sprachnachweise sind einzureichen:
(1) Ein Nachweis von Englischkenntnissen, die mindestens der Stufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genannten Zertifikat für Englischkenntnisse Niveau C1 (GER).
Informationen über die fachlichenZugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs International Experimental and Clinical Linguistics (IECL) können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2025
Ende der Bewerbungsfrist: 15. Februar 2025
Folgende Sprachnachweise sind einzureichen:
(1) Ein Nachweis von Englischkenntnissen, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genannten Zertifikat für Englischkenntnisse Niveau B2 (GER). Über Äquivalenzen zu den aufgeführten Nachweisen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
(2) Ein Nachweis von Deutschkenntnissen, die mindestens der Stufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genannten Zertifikat für Deutschkenntnisse Niveau C1 (GER).
Informationen über die fachlichenZugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Jüdische Studien können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2025
Ende der Bewerbungsfrist: 15. Februar 2025
Folgende Sprachnachweise sind einzureichen:
(1) Ein Nachweis von Englischkenntnissen, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genannten Zertifikat für Englischkenntnisse Niveau B2 (GER). Über Äquivalenzen zu den aufgeführten Nachweisen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
(2) Ein Nachweis über Hebräischkenntnissen mindestens im Umfang des Hebraicums.
Informationen über die fachlichen Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Jüdische Theologie können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2025
Studienangebot Sommersemester 2025: 2. und 4. Fachsemester
Ende der Bewerbungsfrist: 15. Februar 2025
Folgende Sprachnachweise sind einzureichen:
(1) Ein Nachweis von Englischkenntnissen, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genannten Zertifikat für Englischkenntnisse Niveau B2 (GER).
Informationen über die fachlichenZugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Linguistics: Empirical and Theoretical Foundations können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2025
Ende der Bewerbungsfrist: 15. Februar 2025
Folgende Sprachnachweise sind einzureichen:
(1) Ein Nachweis von Deutschkenntnissen, die mindestens der Stufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genannten Zertifikat für Deutschkenntnisse Niveau C1 (GER).
Informationen über die fachlichen Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs können Sie der aktuell gültigen fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2025
Ende der Bewerbungsfrist: 15. Februar 2025
Folgende Sprachnachweise sind einzureichen:
(1) Ein Nachweis von Englischkenntnissen, die mindestens der Stufe B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genannten Zertifikat für Englischkenntnisse Niveau B1 (GER).
Zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen sind als Nachweis der fachlichen Eignung einzureichen:
(2) Nachweise über den Erwerb grundlegender wissenschaftlicher Arbeitstechniken zum Erstellen und Verfassen von wissenschaftlichen Arbeiten und Texten sind erforderlich. Dazu zählen zum Beispiel Nachweise analog der im Bachelor Mathematik vermittelten akademischen Grundkompetenzen (z.B. Analyse- und Präsentationstechniken, kritisches Diskussionsvermögen, Recherchetechniken und Kriterien wissenschaftlichen Schreibens). Der Nachweis kann beispielsweise über Kursinhalte, Haus-, Seminar- und Abschlussarbeiten sowie Präsentationsfolien erfolgen.
Informationen über die fachlichen Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Mathematics können Sie der aktuell gültigen fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen.
Zulassungsinformation Sommersemester 2025:
1. Fachsemester: Zulassungsbeschränkung (NC)I Bewerbungsfrist 9. Dezember 2024
Höheres Fachsemester: keine Zulassungsbeschränkung (kein NC) I Bewerbungsfrist 15. Februar 2025
Folgende Sprachnachweise sind einzureichen:
(1) Ein Nachweis von Englischkenntnissen, die mindestens der Stufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genannten Zertifikat für Englischkenntnisse Niveau C1 (GER).
(2) Ein Nachweis von Deutschkenntnissen, die mindestens der Stufe A2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genannten Zertifikat für Deutschkenntnisse Niveau A2 (GER).
Für eine Bewerbung auf Zulassung in das 1. Fachsemester ist bis zum 1. Dezember 2024 (Ausschlussfrist) zusätzlich zu den bisher genannten Nachweisdokumenten einzureichen:
(3) Nachweis über studienrelevanten Auslandsaufenthalt
(4) Ein aktuelles Nachweisdokument mit Angabe der Abschlussnote beziehungsweise einer aktuellen Durchschnittsnote.
(5) Eine aktuelle Studienverlaufsbescheinigung oder ein anderes Dokumente zum lückenlosen Nachweis aller bisherigen Studienzeiten mit Angabe des Studiengangs und der Fachsemester wie beispielsweise eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester 2025 oder eine Exmatrikulationsbescheinigung.
(6) Ein Nachweisdokument über Staatsangehörigkeit (beispielsweise Kopie Pass).
(7) Gegebenenfalls ein Antrag auf sofortige Zulassung im Rahmen der Quote für außergewöhnliche Härte (Härtefallantrag) und zum Nachweis geeignete Unterlagen.
(8) Gegebenenfalls ein Nachweisdokument über einen früheren Zulassungsanspruch und Dienstzeitnachweis.
(9) Gegebenenfalls ein Antrag auf Verbesserung der Wartezeit und zum Nachweis geeignete Unterlagen.
(10) Gegebenenfalls ein Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote und zum Nachweis geeignete Unterlagen.
(11) Gegebenenfalls Nachweisdokumente über ein anhängiges oder abgeschlossenes Asylverfahren.
(12) Gegebenenfalls eine Bescheinigung über die Angehörigkeit zum Bundeskader eines Bundessportfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes durch den Olympiastützpunkt Brandenburg.
Informationen über die fachlichen Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs National and International Administration and Policy können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2025
Ende der Bewerbungsfrist: 15. Februar 2025
Folgende Sprachnachweise sind einzureichen:
(1) Ein Nachweis von Englischkenntnissen, die mindestens der Stufe B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genannten Zertifikat für Englischkenntnisse Niveau B1 (GER).
(2) Ein Nachweis von Deutschkenntnissen, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genannten Zertifikat für Deutschkenntnisse Niveau B2 (GER).
Informationen über die fachlichen Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Osteuropäische Kulturstudien können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2025
Ende der Bewerbungsfrist: 15. Februar 2025
Folgende Sprachnachweise sind einzureichen:
(1) Ein Nachweis von Englischkenntnissen, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genannten Zertifikat für Englischkenntnisse Niveau B2 (GER). Über Äquivalenzen zu den aufgeführten Nachweisen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
(2) Ein Nachweis von Deutschkenntnissen, die mindestens der Stufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genannten Zertifikat für Deutschkenntnisse Niveau C1 (GER).
Informationen über die fachlichen Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Philosophie können Sie der aktuell gültigen fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommermester 2025
Ende der Bewerbungsfrist: 15. Februar 2025
Folgende Sprachnachweise sind einzureichen:
(1) Ein Nachweis von Englischkenntnissen, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genannten Zertifikat für Englischkenntnisse Niveau B2 (GER). Über Äquivalenzen zu den aufgeführten Nachweisen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
(2) Ein Nachweis von Deutschkenntnissen, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genannten Zertifikat für Deutschkenntnisse Niveau B2 (GER).
Informationen über die fachlichen Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Physik können Sie der aktuell gültigen fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen.
Zulassungsinformation Sommersemester 2025:
1. Fachsemester: Zulassungsbeschränkung (NC)I Bewerbungsfrist 9. Dezember 2024
Höheres Fachsemester: keine Zulassungsbeschränkung (kein NC) I Bewerbungsfrist 15. Februar 2025
Folgende Sprachnachweise sind einzureichen:
(1) Ein Nachweis von Englischkenntnisse, die mindestens der Stufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genannten Zertifikat für Englischkenntnisse Niveau C1 (GER).
(2) Ein Nachweis von Deutschkenntnissen, die mindestens der Stufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genannten Zertifikat für Deutschkenntnisse Niveau C1 (GER).
Für eine Bewerbung auf Zulassung in das 1. Fachsemester ist bis zum 1. Dezember 2024 (Ausschlussfrist) zusätzlich zu den bisher genannten Nachweisdokumenten einzureichen:
(3) Ein aktuelles Nachweisdokument mit Angabe der Abschlussnote beziehungsweise einer aktuellen Durchschnittsnote.
(4) Dokumente zum lückenlosen Nachweis aller bisherigen Studienzeiten mit Angabe des Studiengangs und der Fachsemester. Das sind beispielsweise eine aktuelle Studienverlaufsbescheinigung, eine aktuelle Studienbescheinigung oder eine Exmatrikulationsbescheinigung.
(5) Ein Nachweisdokument über Staatsangehörigkeit (beispielsweise Kopie Pass).
(6) Gegebenenfalls ein Antrag auf sofortige Zulassung im Rahmen der Quote für außergewöhnliche Härte (Härtefallantrag) und zum Nachweis geeignete Unterlagen.
(7) Gegebenenfalls ein Nachweisdokument über einen früheren Zulassungsanspruch und Dienstzeitnachweis.
(8) Gegebenenfalls ein Antrag auf Verbesserung der Wartezeit und zum Nachweis geeignete Unterlagen.
(9) Gegebenenfalls ein Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote und zum Nachweis geeignete Unterlagen.
(10) Gegebenenfalls Nachweisdokumente über ein anhängiges oder abgeschlossenes Asylverfahren.
(11) Gegebenenfalls eine Bescheinigung über die Angehörigkeit zum Bundeskader eines Bundessportfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes durch den Olympiastützpunkt Brandenburg.
Zulassungsinfromation: kein NC | Sommersemester 2025
Studienangebot Sommersemester 2025: 2. Fachsemester
Ende der Bewerbungsfrist: 15. Februar 2025
Folgende Sprachnachweise sind einzureichen:
(1) Ein Nachweis von Englischkenntnissen, die mindestens der Stufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genannten Zertifikat für Englischkenntnisse Niveau C1 (GER). Über Äquivalenzen zu den aufgeführten Nachweisen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2025
Studienangebot Sommersemester 2025: 2. und 4. Fachsemester
Ende der Bewerbungsfrist: 15. Februar 2025
Folgende Sprachnachweise sind einzureichen:
(1) Ein Nachweis von Englischkenntnissen, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genanntem Zertifikat für Englischkenntnisse Niveau B2 (GER). Über Äquivalenzen zu den aufgeführten Nachweisen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.
(2) Ein Nachweis von Deutschkenntnissen, die mindestens der Stufe A2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genannten Zertifikat für Deutschkenntnisse Niveau A2 (GER).
Informationen über die fachlichen Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Remote Sensing, geoInformation and Visualization können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2025
Ende der Bewerbungsfrist: 15. Februar 2025
Folgende Sprachnachweise sind einzureichen:
(1) Ein Nachweis von Deutschkenntnissen, die mindestens der Stufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genannten Zertifikat für Deutschkenntnisse Niveau C1 (GER).
Informationen über die fachlichen Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Romanische Philologie können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2025
Ende der Bewerbungsfrist: 15. Februar 2025
Folgende Sprachnachweise sind einzureichen:
(1) Ein Nachweis von Englischkenntnissen, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genannten Zertifikat für Englischkenntnisse Niveau B2 (GER).
(2) Ein Nachweis von Deutschkenntnissen, die mindestens der Stufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genannten Zertifikat für Deutschkenntnisse Niveau C1 (GER).
Informationen über die fachlichen Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Soziologie können Sie der aktuell gültigen fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2025
Ende der Bewerbungsfrist: 15. Februar 2025
Folgende Sprachnachweise sind einzureichen:
(1) Ein Nachweis von Deutschkenntnissen, die mindestens der Stufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genannten Zertifikat für Deutschkenntnisse Niveau C1 (GER).
Informationen über die fachlichen Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Vergleichende Literatur- und Kunstwissenschaft können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen.
Zulassungsinfromation: kein NC | Sommersemester 2025
Ende der Bewerbungsfrist: 15. Februar 2025
Folgende Sprachnachweise sind einzureichen:
(1) Ein Nachweis von Englischkenntnissen, die mindestens der Stufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genannten Zertifikat für Englischkenntnisse Niveau C1 (GER).
(2) Ein Nachweis von Deutschkenntnissen, die mindestens der Stufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genannten Zertifikat für Deutschkenntnisse Niveau C1 (GER).
Informationen über die fachlichen Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Verwaltungswissenschaft können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen.
Zulassungsinformation: kein NC | Sommersemester 2025
Ende der Bewerbungsfrist: 15. Februar 2025
Folgende Sprachnachweise sind einzureichen:
(1) Ein Nachweis von Englischkenntnissen, die mindestens der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genannten Zertifikat für Englischkenntnisse Niveau B2 (GER).
(2) Ein Nachweis von Sprachkenntnissen einer weiteren modernen Fremdsprache (z.B. Spanisch, Russisch, Polnisch), die mindestens der Stufe B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.
Für den Masterstudiengang Zeitgeschichte werden folgende Zertifikate zum Nachweis der angeforderten Sprachkenntnisse anerkannt:
Französisch B1 (GER)
- Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife mit Nachweis von Französisch als 2. Fremdsprache oder Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung mit der Bestätigung des Niveau B1 (GER)
- UNIcert Zertifikat mindestens I
- telc B1
Italienisch B1 (GER)
- Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder der Allgemeinen Fachhochschulreife mit Italienisch Leistungskurs
- UNIcert Zertifikat mindestens I
- Esame CILS, Università per Stranieri di Sienna, Niveau: CILS 1
- Esame CELI, Università per Stranieri di Perugia, Niveau: CELI 2
- Esame PLIDA, Dante Alighieri, Niveau: PLIDA B1
- Esame IT, Università degli Studi Roma Tre, Niveau: ele.IT
- Esame DILI, Accademia Italiana di Lingua Firenze, Niveau: DILI B1
- telc B1
Spanisch B1 (GER)
- Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife mit Nachweis von Spanisch als 2. Fremdsprache oder Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung mit Bestätigung des Niveaus B1 (GER)
- UNIcert Zertifikat mindestens I
- telc B1
- CELU Básico
- DELE B1
Russisch B1 (GER)
- Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife mit Nachweis von Russisch als 2. Fremdsprache oder Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung mit Bestätigung des Niveaus B1 (GER)
- UNIcert Zertifikat mindestens I
- TBU
- TRKI 1
- telc B1
Polnisch B1 (GER)
- Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife mit Nachweis von Polnisch als 2. Fremdsprache oder Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung mit der Bestätigung des Niveau B1 (GER)
- UNIcert Zertifikat mindestens I
- Zertifikat Polnisch als Fremdsprache Poziom podstawowy
- ECL B1
Über die Anerkennung weiterer Sprachen als weitere moderne Fremdsprache und Äquivalenzen zu den aufgeführten Nachweisen entscheidet der Prüfungsausschuss.
(3) Ein Nachweis von Deutschkenntnissen, die mindestens der Stufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen, mit einem auf der Seite Sprachkenntnisse für ein Studium genannten Zertifikat für Deutschkenntnisse Niveau C1 (GER).
Informationen über die fachlichen Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiengangs Zeitgeschichte können Sie der fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsordnung entnehmen.