Erasmus+ FAQs
Hinweise
Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland müssen beachten, dass sie nicht länger als 6 Monate am Stück im Ausland verbringen können, sonst erlischt ihre Aufenthaltserlaubnis! Allerdings können sie als Studierende einer deutschen Hochschule einen Antrag auf Verlängerung der Frist stellen und dann auch ein oder zwei Semester an einer ausländischen Hochschule studieren. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig beim zuständigen Amt.
Bewerbung
Wann bewerbe ich mich?
Die Bewerbungsfrist endet bei den meisten AustauschkoordinatorInnen am 31.01. Bitte informieren Sie sich ggf. auf den Seiten des jeweiligen Instituts oder fragen Sie Ihre/n AustauschkoordinatorIn im Fachbereich.
Kann ich mich auch für das Sommersemester bewerben?
Die Bewerbungsfrist am 31.01. gilt immer für das gesamte darauffolgende akademische Jahr, beginnend mit dem Wintersemester/ Autumn Term/ Winter Term. Das heißt, auch wenn Sie Ihren Erasmus+ Aufenthalt im Sommersemester planen, müssen Sie sich bereits zum 31.01. des Vorjahres um den Platz bewerben. Bitte beachten Sie, dass das Sommersemester/ Spring Term/ Summer Term an vielen Universitäten bereits im Januar oder Anfang Februar beginnt und sich somit mit unserem Wintersemester überschneidet.
Bis wann muss ich mich an der Gastuniversität bewerben?
Bitte recherchieren Sie eigenständig auf den Seiten der Gastuniversität, bis wann Sie sich mit welchen Unterlagen bewerben müssen.
Kann ich mich an mehreren Instituten bewerben?
Diejenigen, die mehrere Fächer studieren, können sich bei den jeweiligen AustauschkoordinatorInnen bewerben. Sollten Sie zwei Plätze erhalten, müssen Sie Ihre KoordinatorInnen frühzeitig informieren, wenn Sie einen der Plätze nicht annehmen können. Somit kann der Platz an andere Studierende weitergegeben werden.
Welches Sprachniveau benötige ich?
Das ist je nach Land und Gastuniversität unterschiedlich. In einigen Ländern, wie Frankreich, Spanien oder Italien sind Landessprachenkenntnisse unbedingt notwendig. In den meisten Fällen sollten Sie mindestens ein B1-Niveau zu Beginn des Aufenthalts vorweisen können. Genaue Angaben dazu finden Sie auf den Erasmus+ Seiten der jeweiligen Gastuniversität.
In anderen Ländern, wie z.B. Norwegen, Dänemark, den Niederlanden, Estland usw., sind Englischkenntnisse meist ausreichend. Zusätzlich werden an vielen Gastuniversitäten vorbereitende Intensivsprachkurse in der Landessprache angeboten. Bitte informieren Sie sich dazu auf den Internetseiten der Gastuniversität.
Welche Sprachnachweise muss ich einreichen?
Für die Bewerbung um den Erasmus+ Platz im Fachbereich reichen meist UniCert-Zertifikate, der PULS-Leistungsnachweis (wenn Sie einen Sprachkurs belegt haben), eine Kopie des Abiturzeugnisses o.ä. aus. Es kann sein, dass Sie für die Bewerbung an der Gastuniversität dann einen anderen Nachweis benötigen. Diese Information erhalten Sie von der Gastuniversität auf den Erasmus+ Seiten oder per E-Mail.
Sollte ein DAAD-Sprachtest gefordert werden, können Sie diesen im Zessko kostengünstig absolvieren.
Studierende der Philologien (Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Polnisch etc.) können sich an den Sprachbereich im Institut wenden und einen Sprachnachweis ohne Absolvieren des Tests erhalten.
Kann ich mich auch in anderen Fachbereichen bewerben?
Eine Bewerbung in einem anderen Fachbereich ist nur in Ausnahmefällen möglich. Viele Partneruniversitäten nehmen nur Studierende des jeweiligen Fachbereichs auf oder es ist ggf. nur möglich, eine begrenzte Anzahl an Kursen an einem anderen Institut zu absolvieren. Daher ist es ratsam, in erster Linie die Kooperationen des eigenen Instituts zu nutzen. Sollten Sie sich dennoch in einem anderen Institut bewerben, fragen Sie vorab die/den AustauschkoordinatorIn, ob eine fachfremde Bewerbung möglich ist.
Wie erhalte ich ein Transcript of Records der Universität Potsdam?
Die Vorlage für ein Transcript of Records finden Sie in unserem Download Center. Bitte schicken Sie Ihre Übersetzung als bearbeitbares Worddokument an transcript-outgoinguuni-potsdampde.
Was ist ein Grant Agreement?
Das Grant Agreement (GA) ist ein Stipendienvertrag. Es enthält Angaben zur Höhe des Ihnen zugesprochenen Stipendiums sowie die mit dem Erasmus+ Programm verbundenen Rechte und Pflichten. Das Grant Agreement für Studienaufenthalte ab dem Wintersemester erhalten die Erasmus+ Studierenden i.d.R. auf der Informationsveranstaltung im Juni. Das Grant Agreement für Studienaufenthalte ab dem Sommersemester erhalten sie Studierenden i.d.R. auf der Informationsveranstaltung im November.
Finanzielle Förderung
Wer zahlt meine Reisekosten?
Das Erasmus+ Programm übernimmt keine Reisekosten. Sie erhalten einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten. Eine Übersicht finden Sie hier.
Ich möchte mit Kind(ern) ins Ausland, was muss ich beachten?
Wenn Sie ein oder mehrere Kinder haben und diese ins Ausland mitnehmen, gibt es die Möglichkeit der Beantragung von Sondermitteln. Hierbei handelt es sich um einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 250 Euro, ein sogenanntes Social Top-Up. Für nähere Informationen und Absprachen kontaktieren Sie bitte erasmus-outgoinguuni-potsdampde.
Ich habe eine Behinderung oder chronische Krankheit, was muss ich beachten?
Ab einem Grad der Behinderung von 20 kann eine Sonderförderung beantragt werden, die dazu dient, die durch die Beeinträchtigung entstehenden Mehrkosten abzudecken. Es handelt sich hierbei um ein sogenanntes Social Top-Up in Höhe von monatlich 250 Euro. Alternativ kann ab einem GdB 20 ein Langantrag zur Bezuschussung von entsprechenden Mehrkosten gestellt werden und es besteht die Möglichkeit der Beantragung vorbereitender Reisen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Auch mit einer chronischen Krankheit können Sie ein Social Top-Up in Höhe von monatlich 250 Euro beantragen, sofern Sie ein Attest über die krankheitsbedingten Mehrkosten im Ausland vorlegen können.
Sollten Sie an der Universität Potsdam einen Nachteilsausgleich haben, können wir Sie dabei unterstützen, diesen auch an der Gastuniversität zu beantragen.
Was sind Social Top Ups und für wen gibt es diese Sonderförderung?
Social Top-Up sind eine Sonderförderung in Höhe von monatlich 250 Euro. Neben Studierenden mit Kind(ern), Studierenden mit Behinderung und Studierenden mit chronischer Erkrankung können auch Erstakademik_innen und bestimmte erwerbstätige Studierende gefördert werden.
Bei Erstakademik_innen dürfen beide Elternteile oder Bezugspersonen über keinen Abschluss einer Hoch- oder Fachhochschule verfügen (bei Alleinerziehenden reicht ein Elternteil).
Erwerbstätige Studierende müssen zwischen dem 31. Juli der Jahres vor der Bewerbung und dem Beginn ihres Auslandsaufenthaltes über einen fortlaufenden Zeitraum von 6 Monaten angestellt gewesen sein und dabei zwischen 450 Euro und 850 Euro netto monatlich verdient haben.
Wird nachhaltiges Reisen gefördert?
Ab dem akamischen Jahr 2022/23 kann grünes Reisen über Erasmus+ bezuschusst werden. Wenn Sie für Ihre Mobilität nachhaltige Verkehrsmittel nutzen, können Sie einen einamligen Fahrtkostenzuschuss von 50 Euro erhalten. "Green Travel" ist dabei definiert als Reisen, bei denen für den Hauptteil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden.
Zusätzlich können bis zu vier weitere Tage mit den regulären Tagessatz gefördert werden, wenn sich Ihre Reisezeit durch nachhaltiges Reisen verlängert. Wenn sich Ihre Hin- oder Rückreise über mehr als 8 Stunden verlängert, können Sie jeweils einen weiteren Tag gefördert werden. Wenn sich Ihre Hin- oder Rückreise über mehr als 24 Stunden verlängert, können Sie jeweils zwei weitere Tage gefördert werden.
Die zusätzlichen Mittel für grünes Reisen können über die Ehrenwörtliche Erklärung im Download Center beantragt werden.
Online Learning Agreement (OLA)
Was ist ein Online Learning Agreement (OLA)?
Ab 2021 ersetzt das Online Learning Agreement das bisher analoge Learning Agreement. Statt PDFs auszufüllen, auszudrucken, zu unterschreiben, einzuscannen und per E-Mail zu verschicken, läuft der gesamte Prozess nun digital innerhalb einer Plattform ab: https://www.learning-agreement.eu/
Es handelt sich nach wie vor um einen Studienvertrag, der sowohl die Kurse listet, die Sie an der Gastuniversität belegen möchten (Tabelle A), als auch die Anerkennung dieser Kurse hier an der Universität Potsdam (Tabelle B) regelt. Es ist eines der zentralen Dokumente im Erasmus+ Programm und somit Voraussetzung für die finanzielle Förderung Ihres Auslandsaufenthalts.
Das OLA besteht aus zwei Teilen: 'OLA before the mobility' (muss vor Beginn der Mobilität vollständig sein) und 'OLA during the mobility' (im Falle von Änderungen, innerhalb der ersten vier Wochen). Nach Abschluss Ihrer Erasmusmobilität stellt Ihre Gastuniversität ein Transcript of Records aus, das das 'OLA after the mobility' ersetzt.
Im analogen Learning Agreement-Zyklus gab es die folgenden Dokumente: LA Before the mobility, During the mobility und After the mobility. Bitte verwenden Sie diese nur, falls Ihre Gastuniversität das OLA noch nicht unterstützen sollte.
Woher bekomme ich meinen Zugang zum OLA?
Sie legen Ihren NutzerInnen-Account selbstständig an. Eine Anleitung hierzu finden Sie im Leitfaden. Bitte nutzen Sie KEINEN Google-Account, sondern ausschließlich die E-Mailadresse der Universität Potsdam.
Wie fülle ich das OLA aus?
Die Schritte zum Ausfüllen des OLA mithilfe der Plattform https://www.learning-agreement.eu/ sind größtenteils intuitiv. Ein vom International Office erstellter Leitfaden begleitet Sie durch den Prozess und beantwortet zentrale Fragen.
Wer unterschreibt mein OLA?
Das OLA muss von Ihnen, der/dem Prüfungsausschussvorsitzenden Ihres Studienfachs an der Universität Potsdam sowie einem/r VertreterIn Ihrer Gasthochschule unterschrieben werden. In manchen Fachbereichen gibt es Ausnahmeregelungen, bei denen beispielsweise anstelle des Prüfungsausschussvorsitzenden der/die AustauschkoordinatorIn unterschreibt. Jene Ausnahmeregulungen können Sie dem Leitfaden zum OLA entnehmen.
Das International Office unterschreibt nur, wenn es von der Gastuniversität ausdrücklich verlangt wird. Sie sind selbst für das Einholen der Unterschriften verantwortlich. Das OLA ist nur mit allen Unterschriften gültig.
Wer unterschreibt bei mehr als einem Fachbereich?
Das OLA kann nur von einer unterschriftsberechtigten Person pro Hochschule unterzeichnet werden. Trotzdem müssen die Bestätigungen von allen beteiligten Fachbereichen vorliegen, wenn Sie an der Universität Potsdam in mehr als einem Studienfach eingeschrieben sind und die Kurse der Gasthochschule in verschiedenen Studienfächern anerkennen lassen möchten.
Die unterschriftsberechtigte Person im OLA sollte jene sein, über deren Fachbereich Sie die meisten Kurse anerkennen lassen möchten. Die andere(n) Bestätigung(en) holen Sie per E-Mail ein und leiten diese Absprachen an die für das OLA unterschriftsberechtigte Person weiter, damit diese eine umfassende Unterschrift leisten kann.
Bis wann muss das OLA eingereicht werden?
Die Frist für das Einreichen des OLA richtet sich nach dem Beginn Ihres Auslandsaufenthalts. Das 'OLA before the mobility' muss vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts von allen Seiten unterschrieben sein. Änderungen können Sie innerhalb von 5 Wochen nach Beginn des Semesters an der Partneruniversität vornehmen; nutzen Sie hierfür das 'OLA during the mobility' (siehe auch den Abschnitt 'Muss ich ein OLA during the mobility abschließen?'). Bitte schicken Sie immer das auf der Plattform generierte, vollständig unterzeichnete PDF an das International Office.
Kann ich auch die Vorlage der Gastuniversität verwenden?
Ab 2021 sind alle am Erasmusprogramm teilnehmenden Hochschulen verpflichtet, das OLA zu verwenden. Sollte Ihre Gasthochschule dies aktuell noch nicht umsetzen können, ist es in jenem Ausnahmefall möglich, sofern die Vorlage ebenfalls die Tabelle A und B enthält.
Was muss ich in die Tabelle B eintragen?
In die Tabelle B tragen Sie die Module ein, in denen Sie sich die Kurse aus Tabelle A an der Universität Potsdam anerkennen lassen möchten. Sie müssen keine Kurstitel sondern nur die Modultitel angeben. Die Anzahl der Kurse und der Punkte in Tabelle A muss nicht zwingend mit der in Tabelle B übereinstimmen. Die Tabelle B ist nicht optional und muss ausgefüllt werden!
Ich möchte mir keine Leistungen anerkennen lassen. Was schreibe ich in die Tabelle B?
Grundsätzlich sollen Ihnen die im Ausland erbrachten Leistungen an der Universität Potsdam anerkannt werden. Sollten Sie jedoch schon alle Punkte in Ihrem Studium erbracht haben und keine Anerkennung mehr möglich sein, schreiben Sie dies bitte in die Tabelle B. Eine ausführlichere Erläuterung müssten Sie bei Bedarf ggf. per E-Mail oder als formlosen Anhang zur Verfügung stellen.
Was passiert, wenn ich zu wenige Punkte habe?
Sie sollten 30 ECTS-Punkte pro Semester (bzw. 20 ECTS-Punkte pro Trimester) anstreben. Sollten Sie diese nicht erreichen, müssen Sie uns eine Begründung schreiben (siehe Vorlagen auf unseren Seiten), die wir dem DAAD bei Nachfragen vorlegen müssen.
Sollten Sie weniger als 15 Punkte pro Semester erreicht haben, behalten wir uns vor, das Stipendium anteilig zurückzufordern. Wenn Sie gar keine Punkte erreicht haben, müssen Sie das Stipendium zurückzahlen.
Muss das OLA im Original eingereicht werden?
Nein, beim OLA laden Sie das vollständig unterzeichnete OLA als PDF runter und reichen es per E-Mail beim International Office ein. Für den Fall, dass Sie ein analoges Learning Agreement abgeschlossen haben, genügt ein Scan oder eine Kopie in ausreichender Qualität; Fotos werden nicht akzeptiert.
Ich möchte Änderungen an meinem OLA vornehmen
Grundsätzlich ist das 'OLA during the mobility' dazu da, dass Sie Änderungen an Ihrer Kurswahl unmittelbar nach Antritt des Auslandsaufenthaltes vornehmen können. Lesen Sie hierzu den FAQ-Artikel 'Muss ich ein OLA during the mobility abschließen?'.
Sollten Sie jedoch Änderungen an Ihrem ursprünglichen OLA vornehmen müssen, z.B. eine falsch angegebene Kontaktperson oder Angaben zu den Kursen bzw. Modulen in Tabelle A oder B, können Sie dies auch in Ihrem ursprünglichen OLA ('OLA before the mobility') tun. Bitte beachten Sie hierbei, dass Sie nachdem Sie das OLA erstmals unterschrieben haben, zunächst keine Änderungen vornehmen können. Die Änderungsfunktion ist so lange deaktiviert, bis entweder Ihre entsendende Institution oder Ihre aufnehmende Institution das OLA abgelehnt haben. Durch die Ablehnung wird das OLA erneut freigegeben für Änderungen durch Sie.
Lesen Sie hierzu auch den Leitfaden.
Muss ich ein 'OLA during the mobility' abschließen?
Das 'OLA during the mobility' müssen Sie nur abschließen, wenn sich Änderungen an Ihrer ursprünglich vereinbarten Kurswahl ('OLA before the mobility') ergeben. Bitte denken Sie daran, dass Sie die Änderungen wieder von Ihrem Fachbereich an der Universität Potsdam und der Gastuniversität bestätigen lassen müssen. Das 'OLA during the mobility' wird so wie das 'OLA before the mobility' abgeschlossen; eine Anleitung hierzu finden Sie im Leitfaden.
OLS-Tests
Muss ich den OLS-Test absolvieren?
Alle Erasmus+ Studierenden müssen die OLS-Tests absolvieren. Lediglich MuttersprachlerInnen sind von der Teilnahme befreit.
AKTUELLER HINWEIS: Zur Zeit (Wintersemester 2024/25) müssen Sie keinen OLS Test ablegen, da es technische Probleme mit der Plattform gibt.
Ich habe noch keine Einladung zum OLS-Test erhalten. Woran liegt das?
Die Einladung zum OLS-Test erhalten Sie nach Abgabe des Grant Agreements. Sollten Sie keine Einladung erhalten haben, informieren Sie bitte das International Office.
AKTUELLER HINWEIS: Leider funktioniert die automatische Einladung zum OLS Test zur Zeit nicht, wenn Sie trotzdem einen Test machen möchten und Zugriff auf die optionalen Sprachkurse erhalten möchten, melden Sie sich eigenständig unter https://academy.europa.eu/ an.